Eine Menge früherer Knäste in den jetzigen Neu-Bundesländern sind zu „Gedenkstätten“ umfunktioniert worden. Die „Opfer“ fordern, dass jeder frühere Knast eine „Gedenkstätte“ werden soll. Dabei geht unter, dass in den jetzigen Neu-Bundesländern neue Knäste gebaut worden sind, weil die alten Knäste nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechen.(?????)
Die Knäste in der DDR haben eine schlechten Ruf. Von Zwangsarbeit ist die Rede. Was hat es damit auf sich? Folgender Artikel von D.Winderlich Chefinspekteur a.D. gibt darüber Auskunft.
Eine Attacke der Stasiunterlagenbehörden oder neueste Ente aus des Knaben Wunderhorn? – Zwangsarbeiter arbeiteten in der DDR für IKEA!
Der schwedische Rundfunksender SVT meldete Anfang Mai, gestützt auf Dokumente der Stasiunterlagenbehörde, dass IKEA seine Möbel auch von politischen Gefangenen in der DDR produzieren ließ. Sofort ging eine Presselawine in Gang und die Mitteldeutsche Zeitung bezog sich auf den Leiter der Stasigedenkstätte Dr. Knabe, der von Zwangsarbeit sprach und eine Entschädigung forderte.
Nach Zufall sieht die ganze Geschichte nicht aus, eher nach einer gezielten Aktion derer, die noch in den Stiefeln des Kalten Krieges stecken. Warum verwenden die vielen hörigen Journalisten und Redaktionen den Begriff „Zwangsarbeit“ oder „Zwangsarbeiter“, obwohl dies der schwedische Sender und auch Dr. Knabe so direkt nicht taten? Diese Begriffe sind in Deutschland und den Ländern der Anti-Hitler-Koalition besetzt mit den Verbrechen der deutschen Faschisten an den Zwangsverschleppten, den KZ-Häftlingen, vor allem den Juden und dem brutalen Umgang mit sowjetischen Kriegsgefangenen.
Wer hat ein politisches Interesse an der Verharmlosung dieser Verbrechen durch Gleichsetzung mit Verhältnissen in der DDR? Wer hat ein ökonomisches Interesse und wer ein persönliches?
Das „Neue Deutschland“ schrieb am 03.05.2012: „Retro ist in, die Stasi-Industrie weiß, wie man mediale Ladenhüter neu auf den Markt bringt.“
Zum Komplex der Stasi-Industrie zählen all jene Institutionen, die nun schon über zwanzig Jahre durch die Stasi-Hetze und Stasi-Hysterie gutes Geld verdienen und mit Steuergeldern promovieren. Man kann auch die Nutznießer dazu zählen, die vom Ausschalten der Konkurrenten und dem Freischießen gut bezahlter Posten profitieren.
Was ist Zwangsarbeit?
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Artikel 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird.
Im Abs. 2 heißt es weiter dazu: „ Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht …..c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, dass diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und dass der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird.“
Der Einsatz der Gefangenen zur Arbeit im Strafvollzug der DDR erfüllte alle internationalen Bedingungen und ging darüber hinaus. Gefangene arbeiteten nicht für Privatunternehmen und es gab auch kein auf privatkapitalistischer Basis betriebenes Gefängnis, wie dies heute leider immer mehr zugelassen wird.
Wie sah es in der DDR in den 70-er Jahren aus?
Die Verfassung der DDR garantierte jedem Bürger ein Recht auf Arbeit. Dies galt auch für gerichtlich zu Freiheitsentzug verurteilte Bürger. Der Strafvollzugeinrichtung war es nicht erlaubt, einen Gefangenen vom Arbeitsprozeß auszuschließen. Dieses Verfassungsrecht konnte in den Mauern der Gefängnisse nicht verwirklicht werden und führte zu dem breiten System des Einsatzes Strafgefangener in den volkseigenen Betrieben fasst aller Wirtschaftszweige. Mehr als 65 % aller Strafgefangenen arbeiteten außerhalb der Vollzugseinrichtung in volkseigenen Betrieben. Dort wurden sie von Betriebsangehörigen fachlich angeleitet und kontrolliert, arbeiteten teils gemeinsam mit ihnen. Während des Arbeitseinsatzes galten die gleichen Lohnbestimmungen, Arbeitszeit-, Arbeitsschutz und Gesundheitsbestimmungen wie für freie Bürger/Arbeiter dieses Betriebes. Was und wie produziert wurde, entsprach den Richtlinien der Betriebe für ihre Arbeiter. Über den Verkauf der produzierten Güter entschied der Betrieb. Viele Betriebe, in denen auch Strafgefangene arbeiteten, lieferten ihre Waren oft unter hohen Verlust zu Niedrigpreisen an Unternehmen der BRD und des westlichen Auslandes, weil Devisen gebraucht wurden. Wenn alle Strafgefangenen eines Landes nicht in gefängniseigenen Werkstätten, sondern integriert in den Betrieben fasst aller Wirtschaftszweige arbeiten, dann bleibt es nicht aus, dass sie durch Teilprodukte und Zulieferketten an einer breiten Warenpalette beteiligt sind. In der DDR waren Strafgefangene in Bezug auf die produktive Arbeit gleichberechtigte Arbeitskräfte und wurden zentral vermittelt.
Das Strafvollzugsgesetz der DDR legte, wie auch das der Bundesrepublik Deutschland, für alle Strafgefangenen eine Arbeitspflicht fest. Warum nun die Arbeitspflicht im Strafvollzug der DDR Zwangsarbeit sein soll und die der Gefangenen in der Bundesrepublik nicht, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Der Unsinn geht ja noch weiter: Alle Strafgefangenen, egal nach welchem Gesetz sie verurteilt waren, mit oder ohne politische Hintergründe und Begleitumstände, waren zur produktiven, gesellschaftlich nützlichen Arbeit eingesetzt und erhielten die gesetzlich festgelegte Vergütung (18 % des Lohnes eines freien Arbeiters und 100% aller Zuschläge und Prämien). Warum nun politische Gefangene eine Entschädigung bekommen sollen und die anderen Gefangenen nicht, kann uns bisher keiner sagen.
IKEA, Neckermann und andere Abnehmer von Waren, an deren Herstellung Strafgefangene beteiligt waren, hatten keine Kenntnis von den Verpflechtungen der DDR-Wirtschaft und welche Betriebsabteilungen am Produkt arbeiteten. Auf Wunsch der Abnehmer wurde die Ware so verpackt und deklariert, dass deren Herkunft aus der DDR nicht erkennbar war. Es gab schließlich den Kalten Krieg, Hallstein-Doktrin und Boykottaufrufe.
Wer Gefangenen während der Haft einen bezahlten und mit freien Arbeitern vergleichbaren Arbeitseinsatz ermöglicht, macht nichts moralisch oder juristisch Anstößiges. Gesellschaftlich nützliche Arbeit trägt zur Resozialisierung bei, dies weiß jeder, der sich mit Fragen der Behandlung von Strafrechtsverletzern und deren Wiedereingliederung beschäftigt.
Der Arbeitseinsatz machte erst die sozialen Komponenten für den Strafgefangenen und deren Angehörige möglich. Wie in jedem Strafvollzug dieser Welt, erhielten die Strafgefangenen in der DDR nicht den vollen, erarbeiteten Lohn ausgezahlt, sondern nur einen kleinen Prozentsatz. Die Masse behält der Staat als Kompensation für seine Aufwendungen für Unterbringung, Versorgung, med. Betreuung, Bewachung und Sicherstellung ein. Strafgefangene in der DDR erhielten 18 % des Nettolohnes eines vergleichbaren freien Arbeiters, jugendliche Strafgefangene 35 % des vergleichbaren Lehrlingsentgeltes als Vergütung ausgezahlt. Alle Zuschläge wegen Nachtschicht, gesundheitsgefährdender Arbeit und alle Prämien ( für Materialeinsparungen, Planerfüllung, Neuerervorschläge usw.) wurden zu 100 % gezahlt.
In der DDR stand die Fürsorge für Kinder im Mittelpunkt sozialer Anstrengungen. Die Sicherstellung des Unterhalts für Kinder der Strafgefangenen wurde gesetzlich verankert. Die Angehörigen bekamen den Unterhalt von der Strafvollzugseinrichtung monatlich überwiesen, auch wenn der unterhaltsverpflichtende Vater nicht leistungsfähig war. Dies traf zu, wenn ein Strafgefangener durch Gerichtstermine, Krankheit, Verbüßung von Arreststrafen oder Verweigerung einer Arbeit nicht von seinem Recht auf Arbeit Gebrauch machen konnte. Eine solche Situation sollte sich nicht auf die unschuldige Familie auswirken. Die Höhe des Unterhalts war abhängig vom Nettoverdienst des Strafgefangenen, also von dem was ein freier Arbeiter verdiente, also von den 100 %, nicht den 18 %, die der Gefangene als Vergütung bekam.
Ähnlich verhielt es sich mit der Sozialversicherung für Gefangene. In der DDR war die Dauer des Arbeitseinsatzes der Gefangenen einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt, d. h. der Gefangene war kranken- und rentenversichert. Damit wurde verhindert, dass für ihn und seine Familie noch lange nach der Entlassung aus dem Strafvollzug, finanzielle Auswirkungen der Straftat das Leben belasteten.
Wer Angesichts eines solchen sozial gefederten Arbeitseinsatzes der Strafgefangenen in der DDR von Zwangsarbeit spricht, kann nur böswillig oder aus Unwissenheit handeln. Letztere können hinzu lernen, die Böswilligen tun dies aus politischer Blindheit nicht.
Wie ist die Lage im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2011?
Nach der Förderalismusreform ist der Vollzug von Freiheitsstrafen Ländersache. Jedes Land hat auf der Basis des Strafvollzugsgesetzes von 1977 eine eigene Strafvollzugsgesetzgebung. Dadurch liegen Gesamtzahlen zur Arbeit der Gefangenen und anderen Fragen nicht vor.
Nach dem Grundgesetz besteht für alle Gefangenen eine Arbeitspflicht, aber kein Recht auf Arbeit. Sollten Gefangene die zugewiesene Arbeit verweigern, kann der Staat ihnen die Gefängnisunterbringung in Rechnung stellen. Zudem drohen Sanktionen innerhalb des Vollzuges, wie Isolationshaft und Einschränkung der Bildungs- und Informationsrechte.
Der Leiter des Strafvollzugsarchivs in Bremen, Johannes Feest schätzte in einen Gespräch mit der Zeitung „Junge Welt“ am 19.07.2011 die Lage so ein:
Frage: „Längst nicht alle Strafgefangenen erhalten die Möglichkeit, einer Ausbildung oder einer Arbeit nachzugehen – wovon hängt das ab?“
„Das kommt darauf an, wie viel Arbeit in der jeweiligen Anstalt vorhanden ist. Ob Firmen Aufträge dorthin vermitteln oder die Anstalt über eigene Betriebe verfügt, beispielsweise eine Wäscherei oder Druckerei. Tatsächlich haben mitunter nur die Hälfte der Gefangenen einer Anstalt Arbeit.“
Frage: „Wie sind denn die Strafgefangenen, denen es gelungen ist, Arbeit zu ergattern, ansonsten sozial abgesichert?“
„In die Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind sie minimal einbezogen, aber nicht in die Krankenversicherung…. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall gibt es nicht, weil der Arbeitslohn zu gering ist. Sie erhalten nur neun Prozent dessen, was durchschnittlich außerhalb gezahlt wird.“
Im Gespräch informierte er auch, dass Gefangene in der Bundesrepublik Deutschland nicht in die Rentenversicherung einbezogen sind, obwohl dies im Strafvollzugsgesetz von 1977 vorgesehen war. Es fehlt bis heute ein damals dazu versprochenes Bundesgesetz.
Im Jahre 2008 arbeiteten in NRW 60 % der 17 000 Inhaftierten und erwirtschafteten 48 Millionen Euro. Sie arbeiten bis zu 41 Stunden in der Woche und erhalten dafür durchschnittlich 13 Euro pro Tag. Von dieser Vergütung dürfen sie 50 % zum Einkauf als Hausgeld behalten.
In Berlin erhalten Gefangene, die für ein Modeunternehmen arbeiten einen Tageslohn von 8 bis 14 Euro. Das entspricht einem Stundenlohn von 1,75 Euro.
Rechtlich sind diese Löhne nicht zu beanstanden. Sie liegen für Gefangene zwischen 1,01 bis 1,68 Euro.
Um die laufenden Unterhaltszahlungen kümmern sich die Vollzugseinrichtungen nicht.
Fazit:
Beim Vergleich des unterschiedlichen Herangehens in Fragen Arbeitseinsatz Gefangener im Osten und Westen Deutschlands muss beachtet werden, dass die Zahlen und Fakten im Osten mehr als 30 Jahre zurück liegen. Werte aus dem Westen Deutschlands der 70-er Jahre liegen nicht vor.
Wenn man bewerten will, was einem arbeitenden Gefangenen als Lohn oder zum persönlichen Verbrauch übrig blieb, müsste man die niedrigen Preise für Lebensmittel in der DDR heranziehen.
In beiden Teilen Deutschlands wurden und werden die Strafgefangenen einer Arbeitspflicht unterworfen. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz unterscheidet sich im Arbeitsprozeß nicht von dem freier Arbeiter. Die Entlohnung ist in beiden Systemen gesetzlich geregelt, ein unmittelbarer Nutzen aus der Arbeit verspürte jeder arbeitende Gefangene.
Die Einbeziehung arbeitender Gefangener in die Rentenversicherung erfolgte nur in der DDR. Die Fürsorge der Vollzugseinrichtung für die regelmäßige Unterhaltszahlung an die Kinder war in der DDR ein Akt der Menschlichkeit.
Es gibt und gab nach 1945 in Deutschland keine Zwangsarbeit, weder in der DDR noch in der BRD.
D. Winderlich
Chefinspekteur a. D.
Artikel entnommen von Insiderkomitee zur Förderung der kritischen Aneignung der Geschichte des MfS
https://prkreuznach.wordpress.com/2014/05/30/antwort-auf-antikommunistische-kampagnen/
https://prkreuznach.wordpress.com/2014/05/28/richtigstellung-zu-gefangenentransport-nach-hohenschonhausen/
2 Kommentare zu „Die Wahrheit über die DDR-Knäste“