Was der redet, wirkt überzeugend. Er gibt ja zu, dass es doch nicht die große Liebe war. Also hat er doch was Politisches angestellt. Nun ja, das übliche Horrorszenario darf natürlich auch nicht fehlen.
Wie war das wirklich, wenn die große Liebe einer DDR-Bürgerin/eines DDR-Bürgers Bürgerin/Bürger der BRD oder eines sonstigen westlichen Landes war?
Zunächst war eine Fernbeziehung angesagt. Die Partnerin, der Partner musste stets in die DDR zu Besuchen reisen. Es gab nur den einen Weg, aber der war möglich. Damals stand nur die „Schneckenpost“ und allenfalls das Telegramm zur Verfügung, um die Verbindung aufrecht zu erhalten, aber es ging. Wenn das einige Jahre so ging und es sich herausgestellt hat, dass es sich tatsächlich um die große Liebe handelt, dann konnte die DDR-Bürgerin, bzw. der DDR-Bürger den Ausreiseantrag in Verbindung mit Heirat stellen. Nach der Hochzeit konnte die/der Betreffende dann legal ausreisen.
Inklusion / Teilhabe der besonderen Art:
Einen ganzen Vormittag lang wurde lernbehinderten Jugendlichen in der Förderschule Selb eingetrichtert, dass DDR-Kinderheime, Werkhöfe, etc. allesamt Kindergefängnisse waren. Schlimmer als normale Gefängnisse der DDR: http://www.foerderschule-selb.de/Zeitzeugin_Kerstin_Gueffroy_01-17.html
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Schwachsinn!
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Das das Schwachsinn ist, wissen wir. Aber so viele Leute, insbesondere die jüngere Generation und Westdeutsche wissen es nicht. Sie glauben den Schwachfug, der da verzapft wird.
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„Also hat er doch was Politisches angestellt.“
Ist das für Sie ein hinreichender Grund für eine Inhaftierung und den damit verbundenen Verlust der Freiheit?
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Politische Straftaten in der ein oder anderen Form gibt es in jedem Land und wird überall streng bestraft(z.B. Spionage).
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