Interview mit Enttäuschten Zurückgekehrten in die DDR (1986)

MfS-interner Film

 

 

Am Ende des Films wird erklärt, dass die Interviewten zu den Auserwählten gehörten, die aus humanitären Gründen wieder in der DDR aufgenommen wurden. Siehe auch die Auswertung des diesbezüglichen Schreibens von Erich Mielke.  Es gibt auch eine Kurzauswertung dieses Schreibens.

Die Interviewten berichten wahrheitsgemäß über die damaligen Zustände in der BRD. Oft ist von Arbeitslosigkeit die Rede. Wer von den Bürgerinnen und Bürgern der BRD und Westberlins in die DDR übersiedeln wollte und nicht zu den Auserwählten gehörte, musste nachweisen, dass sie oder er unverschuldet arbeitslos war. Das war schwierig bis unmöglich. Denn das Kündigungsschutzgesetz der BRD greift erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit. Erst die Entlassung aus betrieblichen Gründen konnte, für das Aufnahmeheim Röntgental, ein Nachweis für unverschuldete Arbeitslosigkeit sein. Im ersten halben Jahr ist eine Entlassung ohne Angabe von Gründen möglich. Bei prekären Arbeitsverhältnissen, die es bereits damals gab, wenn auch nicht in so hohem Ausmaß wie heute, findet sich immer ein Vorwand, um unbequeme Arbeiter/innen und Angestellte loszuwerden. Doch der Verlust des Arbeitsplatzes aus diesen Gründen und auch wenn man von vornherein keinen Arbeitsplatz gefunden hat, wie die Interviewten berichten, wurde vom Aufnahmeheim Röntgental nicht als unverschuldete Arbeitslosigkeit anerkannt. Die Betroffenen wurden als „Asoziale“ abgestempelt und wieder in die BRD, bzw. Westberlin abgeschoben.

 

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