So hält es der BND mit seinen Akten.
Mit Taschenspielertricks versuchen gerade Bundesnachrichtendienst und Kanzleramt, ihre Akten dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen. Ohne die zeitliche Begrenzung von maximal 60 Jahren, wie es im Gesetz steht. Für alle Ewigkeit. Dokumente aus den fünfziger Jahren werden bis mindestens 2042 für streng geheim erklärt. Bei denen geht es um die Rolle der gerade gegründeten Bundeswehr in der NATO und um Abrüstungsvorschläge aus der Sowjetunion. Die Akten des BND, die die Journalistin im Rahmen ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise geschwärzt erhalten hatte, sollen weiter geheim bleiben. Kanzleramt und BND wollen jetzt Geheimhaltung bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zementieren, durch interne Anweisungen, im Hinterzimmer fabriziert.
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laut S. Erfurt:
also mit anderen Worten…
jemand klaut dein Auto und du kannst es nich mehr fahren weil du nicht mehr hinterm Steuer sitzt meint er deswegen zählen deine Fleppen und Rechte auch nix mehr…
Was meint der Schnösel eigentlich wer er is… ich hol mir mein Auto zurück per GESETZ !
Auto geklaut und deswegen Führerschein und Rechte im Müll… ???
so ein Verräter! verkappter Konterrevolutionär
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Dein Kommentar passt hier nicht zum rebloggten Beitrag.
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Ja, stimmt irgendwie
und irgendwie passt der Kommentar von S Erfurt auch nich so richtig rein
keine Ahnung wie das zusammenhängt
na jedenfalls unten nochmal was der oder die geschrieben hat
https://sascha313.wordpress.com/2020/09/08/brd-geheimniskramerei-und-die-taschenspielertricks-der-regierung-und-des-bnd/
S. Erfurt schreibt:
9. September 2020 um 07:49
Hi Petra, eine Verfassung ist gültig solange es einen Staat gibt der dahintersteht. Die Verfassung der DDR kann also gar nicht mehr gültig sein. Sie ist dennoch interessant weil grundlegende Dinge wie z.B. die Frage wie man mit nationalen Minderheiten umgeht und überhaupt alle Fragen die Staatsbürgerschaft betreffend im Gundgesetz gar nicht geregelt sind.
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