GRH zum Prozess von Petra Reichel

Als einzigste Organisation hat sich die GRH mit dem Prozess von Petra Reichel befasst und in ihren Informationen veröffentlicht.

GRH-Info-Grenzertreffen-Seite-1

 

Aus der Rede von Hans Bauer:

 

aus der Rede von Hans Bauer Prozess in KH

 



 

GRH Info..Seite 2

 

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Nochmal als PDF-Datei:

GRH und Prozess in KH wg. Äußerungen zur DDR-Staatsgrenze

 

Bandit bleibt Bandit

Verfassungsrichter sprechen Betreiber der Website „MfS-Insider“ frei

 

Die Karlsruher Richter rügen die Berliner Justiz für ihren Umgang mit politischen Äußerungen. Diese hatte einen Kritiker der offiziellen Geschichtsschreibung der DDR zu einer Geldstrafe verurteilt.Logo Insider

 

Ein Bandit darf als Bandit, bzw. Terrorist bezeichnet werden.

Es geht um Johann Burianek von der KgU.

Er agierte mit Mitteln, wofür man auch nach heutigen Maßstäben als Terrorist gelten und entsprechend bestraft würde.

 

Näheres siehe Artikel „Der Tagesspiegel“.“Der Tagesspiegel“ windet sich, denn er verbreitet weiterhin die Mär, das Burianek ein „Widerstandskämpfer“ gewesen wäre.

 

 

 

 

Die Rote Hilfe e.V.

Die Rote Hilfe e. V. (abgekürzt RH) ist eine Organisation die den Anspruch erhebt linke Aktivisten zu unterstützen, die aufgrund ihrer politischen Aktivität mit deutschen Rechtsorganen in Konflikt geraten sind. Die Organisation hat bundesweit über 8200 Mitglieder in 40 Orts- und Regionalgruppen sowie eine Bundesgeschäftsstelle in Göttingen.

Die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern ordnen die Rote Hilfe als linksextremistische Organisation ein und werfen ihr die Unterstützung von Gewalttätern vor.

Die Rote Hilfe sieht sich in der Tradition der Roten Hilfe Deutschlands(RHD) stehend. Die RHD existierte von 1924 bis zu ihrer Selbstauflösung 1936. Nachdem die Faschisten an die Macht kamen, waren bereits 1933 die wichtigsten Organe der RHD verboten worden. Sie hatte noch drei Jahre in der Illegalität weitergearbeitet.


 

Die Studentenbewegung in den 1960ern Jahren begann mit Protesten gegen Strukturen an den Universitäten und dehnte sich bald auf die Kritik an sozialen und politischen Verhältnissen der BRD aus. Als nach den ersten größeren Demonstrationen der Jahre 1967/68 mit strafrechtlicher Verfolgung politisch engagierter Linker gerechnet wurde, wurde die Rechtshilfe der APO gegründet. Nach ersten Verurteilungen kam die Betreuung von Gefangenen dazu. Als 1969 Reinhard Wetter, ein Aktivist der APO verhaftet wurde, wurde vom 12. bis 19. Juli 1969 zur „Roten Knastwoche“ aufgerufen. Vor der Justizvollzugsanstalt in Ebrach wurde das erste „Knastcamp“ organisiert, um sich für die Freilassung Wetters einzusetzen.

Ausgehend von den seit 1968 entstandenen Rechtshilfe- und Gefangenenhilfe-Gruppen der außerparlamentarischen Opposition (wie die Republikanische Hilfe in Frankfurt am Main) gründeten sich ab 1970 in verschiedenen westdeutschen Städten autonome Rote-Hilfe-Gruppen, die erste 1970 in Westberlin. Sie wurde von verschiedensten Gruppen aus den Flügeln der APO und von sich kommunistisch nennenden Parteien getragen. Es folgten Rote-Hilfe-Gründungen in anderen Städten: München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Fulda, Gießen, Nürnberg, Erlangen, Würzburg, Marburg, Kassel, Wetzlar, Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Kiel, Flensburg.

Die zunächst durch die Rote Hilfe Westberlin herausgegebene Zeitung „Rote Hilfe. Nachrichten & Mitteilungen“ wurde ab dem Herbst 1972 mit der Nummer 14 überregional abwechselnd von den Roten Hilfen Frankfurt, Hamburg, München und Westberlin publiziert. Die Ausgaben spiegelten daher auch das politische Spektrum der beteiligten Gruppen wider.

Im Jahr 1970 wurden Personen aus verschiedenen Gruppen gefangengenommen: Horst Mahler(heute Rechtsextremist), Monika Berberich, Irene Goergens, Hilmar Budde und Jimmy Vogler. Die Prozessvorbereitung und der Einsatz gegen die Isolationshaft bildeten in dieser Zeit den Schwerpunkt der Rote Hilfe-Aktivitäten.

Aktivisten aus der Umgebung der Bewegung 2. Juni und anarchistische Gruppen wandten sich gegen die ausschließliche Orientierung auf politische Gefangene. Die ersten anarchistischen Schwarze-Hilfe-Gruppen wurden gegründet, die sich für alle Gefangenen einsetzen wollten und den Begriff des politischen Gefangenen ablehnten.

Mit der Gründung der zentral organisierten Roten Hilfe e. V. (dieser Verein ist nicht zu verwechseln mit der heutigen Roten Hilfe e. V.) durch die KPD/AO spaltete sich die Rote-Hilfe-Bewegung.

Von ihrem eigentlichen Anliegen, Aktivisten der APO zu unterstützen, die mit Polizei und Justiz in Konflikt geraten waren, hatten sich die Roten Hilfen nach und nach entfernt. Zu den Schwerpunkten der Rote-Hilfe-Aktivitäten gehörten seit 1970 sowohl die Vorbereitung der Prozesse, als auch das Engagement für verbesserte Haftbedingungen der inhaftierten Mitglieder von Terrorgruppen, wie der RAF oder der Bewegung 2. Juni. Die unkritische Haltung der Roten Hilfen gegenüber Behauptungen, welche inhaftierte RAF-Mitglieder über ihre Haftbedingungen aufstellten, erregte die Aufmerksamkeit des Bundesverfassungsschutzes.

Ab 1973 entstanden hauptsächlich auf Initiative der Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) weitere RH-Gruppen, die dieser Partei nahestanden. Ostern 1974 kam es bei einem gemeinsamen Treffen aller Rote- und Schwarze-Hilfe-Gruppen in Bochum zu einem Bruch aus politischen Gründen, der am 26. Januar 1975 zur Gründung der KPD/ML-nahen Rote Hilfe Deutschlands (RHD) führte.


 

Am 26. Januar 1975 wurden vom Gründungskongress Programm und Statut der Roten Hilfe verabschiedet. In diesem Programm konstatierte die Rote Hilfe politische Unterdrückung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, wandte sich gegen die Notstandsgesetze, forderte die Beseitigung von Sondergesetzen und Freiheit für alle inhaftierten linken Aktivisten und verkündete den Kampf gegen die bürgerliche Klassenjustiz. Laut Statut verstand sich die Rote Hilfe als „revolutionäre Massenorganisation zum Kampf gegen die politische Unterdrückung der Werktätigen durch die Bourgeoisie“. Das Programm war maßgeblich von der politischen Linie der KPD/ML, welche die Gründung der Roten Hilfe initiiert hatte, bestimmt. Der größte Teil der Mitglieder in dieser Zeit war auch Mitglied in der KPD/ML. Nachdem sich die Rote Hilfe Anfang der 1980er Jahre politisch geöffnet hatte, wurde sie 1986 in Rote Hilfe e. V. umbenannt.

Logo der Roten Hilfe:

Logo Rote Hilfe

Seit Mitte der 1980er Jahre ist die Rote Hilfe dezentral organisiert. 1986 beschloss die Bundesdelegiertenkonferenz die Umbenennung von Rote Hilfe Deutschlands (RHD) in Rote Hilfe e. V.

1989 wurde das Thema Abschiebung vermehrt in den Vordergrund gerückt. Anfang der 1990er Jahre griff Rote Hilfe e. V. die Kampagne „Anna und Arthur halten’s Maul“ auf und führte sie im Jahr 2000 unter dem Slogan „Bitte sagen Sie jetzt nichts!“ weiter. Darin werden Beschuldigte in jeglichen Verfahren zur totalen Aussageverweigerung aufgefordert, solange die Folgen der Aussage nicht überschaubar sind.


 

In den 1970er Jahren stand die neugegründete Rote Hilfe anfänglich im Umfeld der „Stadtguerilla“ wie der RAF und der Bewegung 2. Juni im Licht der Öffentlichkeit.

Heute ist die Rote Hilfe eine Bündnisorganisation, die vorgibt sich für politische Gefangene und gegen Repression einzusetzen.

Die Rote Hilfe sagt, dass sie Beschuldigte, Angeklagte und Straftäter aus dem linken Spektrum unterstützt.  

Doch nicht alle werden unterstützt. Es erfolgt ein fragwürdiges Auswahlverfahren. Wer ausgewählt wird, erhält folgende Unterstützung:

Dies geschieht primär durch juristische Unterstützung derjenigen, die bei politischen Aktivitäten verhaftet wurden, die von Strafverfolgung betroffen sind oder gegen die Ermittlungsverfahren anhängig sind. Die Rote Hilfe leistet Unterstützung durch Medienarbeit, Beratung und gemeinsame Vorbereitung von Prozessen, Organisieren von Demonstrationen und bezuschusst vor allem Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten.  Die Rote Hilfe hat die Kampagne gegen die Wiedereinführung von Berufsverboten unterstützt, die maßgeblich einen ehemaligen Bundesvorstand betraf. Daneben setzt sich die Rote Hilfe auch gegen das Betätigungsverbot der als verfassungsfeindlich eingestuften kurdischen PKK ein, fordert die Streichung von der EU-Terrorliste und unterstützt deren Rechtshilfefonds Azadifinanziell. Ferner unterstützt sie Asylbewerber, denen die Abschiebung droht.

Vor Großdemonstrationen linker Gruppierungen werden sogenannte „Ermittlungsgruppen“ gebildet und Vertreter in die Menschenmenge geschickt, um über Verhaftungen informiert zu sein. In Aktivistenkreisen werden „Notrufnummern“ verteilt, über die Festgenommene juristischen Beistand anfordern können.

Der Verein publiziert die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift „Die Rote Hilfe“, die seit 2010 auch am Kiosk erhältlich ist. Die Broschüre „Was tun wenn’s brennt?“, die Namenspate für den gleichnamigen deutschen Film stand, enthält Empfehlungen für das Verhalten von Betroffenen bei der Festnahme auf Demonstrationen, bei Hausdurchsuchungen oder anderen polizeilichen Maßnahmen.

Der Verein vertreibt die Musik-CD „Rote Hilfe Soli Sampler“. Darauf findet sich u.a. die Liedzeile „Ich scheiß auf Gesetze und will Klassenkampf“.

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. wurde Mitte Juni 2013 vom Innenausschuss des Thüringer Landtags gebeten, im Rahmen eines offiziellen Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeiaufgaben- und Ordnungsbehördengesetzes ein Gutachten anzufertigen. Na, hier wird´s interessant. Es gibt Vermutungen, dass die Rote Hilfe vom Staat unterstützt wird.


 

Eigendarstellung:

In ihrer Selbstdarstellung formuliert die Rote Hilfe ihre Ziele wie folgt: Die Rote Hilfe will zusammen mit den Angeklagten den Prozess vorbereiten und legt besonderen Wert darauf, der Öffentlichkeit den „politischen Hintergrund“ der Straftaten bekanntzumachen. Mittels Solidaritätsveranstaltungen, gesammelter Spenden und Mitteln aus den Mitgliedsgebühren will die Rote Hilfe dafür Sorge tragen, dass vor allem die Anwalts- und Gerichtskosten anteilsweise oder ganz übernommen werden. In besonderen Fällen werden auch Zahlungen zum Lebensunterhalt geleistet, beispielsweise bei hohen Geldstrafen oder Verlust des Arbeitsplatzes. Die Rote Hilfe fordert die Freilassung von politischen Gefangenen, tritt dafür ein, dass Haftbedingungen verbessert werden, insbesondere die Isolationshaft aufgehoben wird. Die Hilfe soll unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung an Personen geleistet werden, die in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Rote Hilfe politisch tätig sind. Politische Betätigung im Sinne der Rote Hilfe ist „das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr.“


 

Bekannte Mitglieder und Unterstützer:

Einige Abgeordnete der Linkspartei bekannten sich im Dezember 2007 öffentlich zu ihrer Unterstützung der Roten Hilfe. Die Erstunterzeichner des Aufrufs „Für Solidarität eintreten! Wider Repression und Duckmäusertum!“ sind die damalige stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE Katja Kipping (MdB), Michael Leutert (MdB), Sevim Dağdelen(MdB), Nele Hirsch (MdB), Julia Bonk (MdL Sachsen) und Freya-Maria Klinger (MdL Sachsen). Die Mitgliedschaft Norbert Müllers, des Vizevorsitzenden der LINKEN in Brandenburg und Mitglieds des Brandenburgischen Landtags, war Ursache für eine parlamentarische Anfrage der CDU-Opposition, die der Innenminister Ralf Holzschuher im November 2013 beantwortete.

Die im November 2007 gewählte Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel gehörte der Roten Hilfe an. Aufgrund der Diskussion um diese Mitgliedschaft trat sie im Dezember 2007 aus dem Verein aus. Ebenso wurde 2013 die Mitgliedschaft von Sina Doughan, Sprecherin der Grünen Jugend, bekannt. Auf die politischen Verstrickungen der Roten Hilfe angesprochen, äußerte Doughan, dass sie es „sehr, sehr kritisch“ sehe, wenn die Rote Hilfe tatsächlich politisch motivierte Gewalt gutheißen würde. Sie selbst „lehne Gewalt in jeder Form aus tiefer Überzeugung ab“.

Oliver Höfinghoff, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses für die Piratenpartei, geriet im Juni 2013 unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in der Roten Hilfe in die Kritik von SPD, CDU und regionalen Medien.


 

Fazit:

Auch wenn einige der bekannten Mitglieder und Unterstützer in Konflikt gekommen sind, so zeigt es doch andererseits, dass sie die Rote Hilfe nicht unterstützen würden, wollte diese tatsächlich eine gesellschaftliche Alternative.

Die Rote Hilfe tritt extremistisch auf, was die Unterstützung z.B. der RAF und der Bewegung 2. Juni angeht. Dann hat sie mit K-Gruppen zusammengearbeitet. Das sind Parteien, die sich kommunistisch nennen, aber in Wirklichkeit antikommunistisch sind.

Der Verfassungsschutz beobachtet zwar die Rote Hilfe, doch dass sie im Jahre 2013 vom Thüringer Landtag um Beratung gebeten worden ist, zeigt doch, dass die Rote Hilfe im Sinne des Staates agiert und keine Systemveränderung will.

Meiner Ansicht nach ist die Rote Hilfe ein Ventil, um unzufriedene Menschen, die politisch links stehen, zu beruhigen. Revoluzzer, die voraussichtlich später Karriere in dieser Gesellschaft machen, werden vermutlich dort Hilfe finden, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Wer tatsächlich nach einer gesellschaftlichen Alternative sucht und das kapitalistische System ablehnt, wird bei der Roten Hilfe wohl keine Hilfe finden. Das gilt ebenso für Menschen, die jenseits der offiziellen Geschichtsschreibung, sich mit der Geschichte der DDR befassen und die Wahrheit über die DDR sagen. Denn bei allen Fehlern und Problemen, welche die DDR hatte, so war dort auf Zeit die Macht des Großkapitals gebrochen. Das können selbst im Nachgang die Sieger der Geschichte nicht verwinden.


 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet und ergänzt von Petra Reichel

siehe auch

Rote Hilfe ist unglaubwürdig

 

Schreiben eines Gründungsmitglieds der Roten Hilfe an mich per Facebook

 

 

Schreiben eines Gründungsmitglieds der Roten Hilfe an mich per Facebook

Hallo Petra,

wenn ich dich wettern lese bekomme ich ein Scheißgefühl. Du betrachtest dich als linke Person und handelst so unsolidarisch und unerfahren wie es nur geht. Wenn Du als bisheriges Nichtmitglied der RH Hilfe erwartest, dann schaue dir die Statuten an und gucke ob es für dein Fall zutrifft. Wenn Du Kritik an einer Entscheidung hast und meist das sie falsch ist, dann trage die Kritik dort vor, suche das Gespräch und versuche zu überzeugen. So wäre es korrekt.
Du hingegen schürst Hass und spaltest, indem Du dich hier auslässt und deine subjektiven Beurteilungen verkündest. Was Du schon erreicht hast, wie weit deine Spaltung schon fortgeschritten ist, siehst Du oben: Vier dumme unqualifizierte Äußerungen die wiederum dazu beitragen zu spalten.
Deine Hetze verbreitest Du auch über deinen Blog „Was war die DDR“ und benutzt dafür auch noch ungefragt das Emblem der Roten Hilfe. Frecher geht’s wohl nicht.
Nur mit linker Solidarität hat das nichts zu tun.

Nico  
(Gründungsmitglied der RH 1975)

 

Meine Gedanken dazu:

Plausibel als Begründung der Ablehnung der Hilfe wäre meine Nichtmitgliedschaft. Das ist in allen Verbänden so, die Rechtshilfe gewähren. Sei es der Mieterschutzverein, die Gewerkschaft, eine Rechtsschutzversicherung u.a.. Eine Beratung, Solidarität hätte drin sein können, wenn auch aufgrund der Nichtmitgliedschaft finanzielle Hilfe nicht möglich gewesen wäre. Doch was passiert? Es wird im Sinne des Staatsanwalts geredet. Das tut übrigens auch ein Vertreter der LINKEN vor Ort. Außerdem wird man niedergemacht. Die Spaltung geht von der Roten Hilfe aus, nicht von mir. Ich werde ausgegrenzt und ein Keil getrieben, damit diejenigen, die mir beistehen sich auch noch von mir entfernen. Das ist ganz im Sinne des Staatsanwalts, der ja dieses System vertritt. Die Rote Hilfe ist ein riesengroßer Schwindel. Sie gibt sich pseudorevolutionär, handelt aber im Sinne des nun bestehenden Staates und des kapitalistischen Systems.

Dieses Schreiben ist ein weiteres Dokument, dass den Beweis liefert, dass die Rote Hilfe nichts taugt, ja dass man sogar vor ihr warnen muss. Es ist ein antikommunistischer Verein, der sich links, gar Kommunisten nennt, aber letztendlich im Sinne des bestehenden Systems agiert. Vermutlich werden ein paar Revoluzzer, die voraussichtlich später Karriere machen, vertreten, bzw. beraten. Mir wird Unerfahrenheit vorgeworfen. Soll die Rote Hilfe nicht den Unerfahrenen beistehen? Anscheinend nicht. Wieder ein Beleg der eigenartigen Logik der Roten Hilfe.

Petra Reichel

 

Rote Hilfe ist unglaubwürdig

Die Rote Hilfe hat eine eigenartige Logik. Hier die Antwort auf mein Hilfeersuchen betreffs meines Strafverfahrens zu meinen Äußerungen zur Staatsgrenze der DDR:

Logo Rote Hilfe


„Liebe Petra Reichel,

bitte entschuldige meine späte Antwort. Deine Anfrage kein Fall, der Roten Hilfe unterstützt wird.
Zunächst handelt es sich nicht um eine staatliche Repression, denn angezeigt wurdest Du von einer Privatperson.

Doch das ist nicht der einzige Grund, warum eine Unterstützung der Roten Hilfe nicht in Frage kommt.

Unser Selbstverständnis beinhaltet, dass wir uns gegen Militarismus und Krieg wenden und eine militärische

Verteidigung nationaler Grenzen keinesfalls befürworten.
So wenden wir uns auch gegen die militärische Aufrüstung an den Außengrenzen Europas.
Daher können wir Dir nicht weiterhelfen.

Rose

für die OG Mainz“


Also eine Privatperson hat mich angezeigt. Das ist nach Logik der Roten Hilfe eine Streitigkeit zwischen Privatpersonen. So ist dies aus Sicht der Roten Hilfe kein politischer Prozess, bzw. ein Eingriff in die Meinungsfreiheit/staatliche Repression, weil ich geschichtliche Ereignisse(hier Geschichte der DDR) anders, als die offizielle Geschichtsschreibung sehe.

Eine solche Betrachtungsweise ist außerdem ein „Schlag ins Gesicht“ der Opfer des Faschismus. Denn es sind Viele aufgrund von Anzeigen von Privatpersonen, wie Nachbarn, in den KZs gelandet. Sind diese Menschen nun etwa „nur“ aufgrund von privaten Streitigkeiten und nicht durch die Verfolgung des faschistischen Staatsapparates in die KZs gekommen? Sind sie nach dieser Logik nicht mehr Opfer des Faschismus, sondern Opfer von Privatpersonen? Als antifaschistische Organisation hat sich die Rote Hilfe mit dem Schreiben an mich unglaubwürdig gemacht.

Was hat der bewaffnete Schutz der DDR, bzw. die Bewachung der Grenze mit der heutigen militärischen Aufrüstung der Außengrenzen Europas zu tun?

Die Rote Hilfe lehnt im Nachhinein die militärische Verteidigung der Grenze der DDR ab.

Nach dieser Logik lehnt die Rote Hilfe auch den bewaffneten Schutz eines Staates, bzw. dessen Grenzen, der Arbeiter und Bauern ab.


An Alle, die noch an die Rote Hilfe glauben: Lest Euch das Schreiben an mich immer wieder durch. Es ist ein Dokument dafür, dass die Rote Hilfe unglaubwürdig ist.

Markus Wolf

Markus Johannes („Mischa“) Wolf wurde am 19. Januar 1923 in Hechingen, Hohenzollernsche Lande geboren und ist am 09. November 2006 in Berlin gestorben.

Markus Wolf
Markus Wolf 1989
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-1989-1208-420 / Schöps, Elke / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Markus Wolf leitete 34 Jahre lang, von 1952 bis 1986, die Hauptverwaltung Aufklärung(HVA), den Auslandsnachrichtendienst im Ministerium für Staatssicherheit(MfS) der DDR.


 

Markus Wolfs Vater war der Arzt und Schriftsteller Friedrich Wolf(1888-1953), sein Bruder war der Filmregisseur Konrad Wolf(1925-1982).

Der Vater, Friedrich Wolf war jüdischer Herkunft und aktiver Kommunist. Er emigrierte mit seiner Familie 1933 zunächst in die Schweiz, danach nach Frankreich und 1934 in die Sowjetunion.

Von 1940 bis 1942 bsuchte Markus Wolf die Hochschule für Flugzeugbau in Moskau, anschließend die aus Moskau nach Kuschnarenkowo im Ural-Vorland evakuierte Parteischule des Exekutivkomitees der Komintern, wo er sich in die Tochter Emmi des früheren KPD-Reichstagsabgeordneten Franz Stenzer(1900-1933)verliebte, die er 1944 in Moskau heiratete.
Ab 1943 war er Redakteur und Sprecher beim Moskauer Deutschen Volkssender.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kehrte Markus Wolf nach Deutschland zurück. Zunächst war er unter dem Decknamen „Michael Storm“ beim neu aufgebauten Berliner Rundfunk tätig, wo er bis 1949 blieb.

Markus Wolf war 1945/1946 als Berichterstatter bei den Nürnberger Prozessen akkreditiert.

Nach der Gründung der DDR wurde Markus Wolf 1949 als Erster Rat an die DDR-Botschaft in Moskau berufen. Diese Tätigkeit übte er bis 1951 aus.

Ab September 1951 beteiligte er sich in Berlin am Aufbau des Geheimdienstes der DDR APN(Außenpolitischer Nachrichtendienst), der sich als „Institut für wirtschaftswissenschaftliche Forschung“ getarnt war. Markus Wolf wurde stellvertretender Leiter der Hauptabteilung III(Abwehr). 1952 wurde er als Nachfolger von Anton Ackermann zum Leiter des APN berufen. Markus Wolf wurde damit der Chef eines weltweiten Geheimdienstnetzes mit 4600 hauptamtlichen Mitarbeitern, über 10000 inoffiziellen Mitarbeitern, 1500 Kundschafterinnen und Kundschafter in der BRD, darunter auch 50 Spitzenquellen. 1953 wurde der Außenpolitische Nachrichtendienst in das Ministerium für Staatssicherheit(MfS) eingegliedert. Markus Wolf wurde zum Leiter der Hauptabteilung XV(Auslandsaufklärung), deren Bezeichnung 1956 in Hauptverwaltung Aufklärung(HVA)umgewandelt wurde.

Markus Wolf wurde Generalmajor und war auch der 1. Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit.

Laut seinen 1997 veröffentlichten Memoiren trug Markus Wolf zum Scheitern des Misstrauensvotums gegen Willy Brandt bei, weil der DDR und der Sowjetunion an der Fortsetzung der „neuen Ostpolitik“(„Entspannungspolitik“) gelegen war. Der CDU-Abgeordnete Julius Steiner wurde mit 50000 DM bestochen, damit sich dieser der Stimme enthielt. Heute wissen wir, dass diese politische Strategie und Einschätzung seitens der sozialistischen Länder, insbesondere der DDR und der Sowjetunion eine Fehleinschätzung, bzw. Fehlstrategie war.

Im März 1976 und nach der Scheidung von seiner ersten Frau Emmi lernte er in Karl-Marx-Stadt Christa Heinrich, eine gelernte Schneiderin, kennen. Er heiratete sie 1976 und weihte sie in seine Geheimdiensttätigkeit ein. Für sie war das kein Problem, denn sie war selbst schon seit Jahren für das MfS tätig.

Markus Wolf wurde 1979 durch Werner Stiller beim BND auf einem Foto des schwedischen Nachrichtendienstes erkannt. Es zeigte ihn bei einem Einkauf in Stockholm. Nachdem es seit den 1950er Jahren kein aktuelles Foto von von Markus Wolf im Westen gegeben und er den Beinamen „Mann ohne Gesicht“ bekommen hatte, war dies sensationell. Dieses Bild wurde dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL von Seiten des BND lanciert und machte Markus Wolf auch in der Öffentlichkeit der BRD bekannt.

Ein seltenes Foto zeigte Markus Wolf am 12. März 1982 bei der Beerdigung seines Bruders auf dem Friedhof Berlin-Friedrichsfelde.

Berlin, Beisetzung Konrad Wolf
Markus Wolf (Mitte, mit Sonnenbrille) bei der Beisetzung seines Bruders Konrad in Berlin 1982. Unter den Gästen rechts Erich Honecker.
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-1982-0312-423 / Reiche, Hartmut / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Das Foto schoss der „Stern“-Fotograf Harald Schmidt, der in seinem Bildband „Sekunden, die Geschichte wurden“ berichtete, dass die Negative zu den Fotos aus dem „Stern“-Archiv „auf mysteriöse Weise“ verschwunden seien.

Im Mai 1986 wurde Markus Wolf auf eigenen Wunsch beurlaubt. Er ließ sich im August 1986 von seiner Frau Christa scheiden und begann sein erstes Buch „Die Troika“.

Im Oktober 1986 heiratete er Andrea Stingl, mit der er bis zu seinem Tod zusammenblieb. Andrea Stingl hatte vier Monate zuvor wegen versuchter Republikflucht im Knast gesessen. Dies und Markus Wolfs Frauenverhältnisse im Allgemeinen gefielen seinem Vorgesetzten Erich Mielke nicht.

Im November 1986 wurde Markus Wolf, der den Rang eines Generaloberst hatte, aus dem MfS entlassen. Erich Mielke deutete in späteren Zeitungsinterviews an, dass Wolfs Lebenswandel auch zu seinem Ausscheiden im Jahr 1986 führte.

Im Frühjahr 1989 veröffentlichte Markus Wolf sein Buch „Die Troika“. Da lehnt er sich an den Kurs und die Politik von Gorbatschow an. Es hat nichts mit ehrlicher Selbstkritik zu tun, auch wenn manche das Buch für Selbstkritik halten.

Später nahm Markus Wolf an Veranstaltungen konterrevolutionärer Gruppen teil und bezeichnete sich selbst als „Berater“ der neuen SED-Politiker. Das heißt derer, die sich an Gorbatschow anlehnten und letztendlich zum Untergang der DDR beigetragen haben. Selbst übernahm Markus Wolf keine Ämter. Am 04. November 1989, kurz vor der Grenzöffnung und dem Ende der DDR als Arbeiter und Bauernstaat, trat Wolf auf der großen Demonstration auf dem Berliner Alexanderplatz als Redner auf. Seine Anbiederei nutzte ihm nichts, denn er wurde ausgepfiffen.

Berlin, Demonstration; Rede Markus Wolf
Wolf spricht auf Demo in Berlin am 04.09.1989

 

Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-1989-1104-040 / Link, Hubert / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Heinz Keßler hat keine guten Erinnerungen an Markus Wolf in der Zeit der Konterrevolution.

Im Juni 1989 erließ die BRD einen Haftbefehl gegen Markus Wolf.

Markus Wolf behauptete, er habe im Mai 1990 ein Angebot der CIA über eine siebenstellige Summe, eine neue Identität und ein Haus in Kalifornien erhalten.

Er flüchtete am 27. September 1990, kurz vor der Annexion der DDR, mit seinem Sohn Franz aus erster Ehe, seiner Frau Andrea sowie seinem Schwiegervater mit echten Pässen über die DDR-Grenze in die Tschechoslowakei. Markus Wolf stieg vor der Grenze aus seinem Volvo in einen alten Lada um. Das erste Versteck war eine Ferienwohnung im österreichischen Kitzbühel, die ihm ein Freund verschafft hatte. Danach halfen Wolf seine alten Kontakte zum sowjetischen Geheimdienst. Ein KGB-Kurier brachte ihn und seine Frau aus Österreich nach Ungarn und von dort per Flugzeug nach Moskau. Sie blieben ein Jahr im Exil, bis auch die Sowjetunion zusammenbrach.

Im September 1991 suchte Markus Wolf erneut Zuflucht in Österreich und beantragte dort politisches Asyl, was abgelehnt wurde. Nach fast genau einem Jahr Exil kehrte er mit seiner Frau, auch auf Anraten ihrer Anwälte, nach Deutschland zurück, um sich den Bundesbehörden zu stellen. Bundesanwalt Joachim Lampe nahm ihn schon am Grenzübergang Bayrisch Gmain in Gewahrsam. Johann Schwenn übernahm die Verteidigung.

Der Prozess gegen Markus Wolf begann fast zwei Jahre nach seiner Festnahme im Mai 1993 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Anklage lautete auf Landesverrat und Bestechung. Das Gericht folgte der Anklage und verurteilte Markus Wolf zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Der mittlerweile 70-jährige musste nicht mehr in Haft. Zwei Jahre später traf das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung: Mitarbeiter der HVA mit damaligen Lebensmittelpunkt in der DDR wurden nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Das Urteil gegen Markus Wolf wurde aufgehoben.

Der Prozess gegen Markus Wolf begann fast zwei Jahre nach seiner Festnahme im Mai 1993 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Anklage lautete auf Landesverrat und Bestechung. Das Gericht folgte der Anklage und verurteilte Markus Wolf zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Der mittlerweile 70-jährige musste nicht mehr in Haft. Zwei Jahre später traf das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung: Mitarbeiter der HVA mit damaligen Lebensmittelpunkt in der DDR wurden nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Das Urteil gegen Markus Wolf wurde aufgehoben.

1996 beantragte Markus Wolf ein Visum für die USA, um bei der Veröffentlichung seiner Memoiren im Verlag „Random House“ dabei zu sein und seinen Halbbruder zu besuchen, den er seit den 1930er-Jahren nicht mehr gesehen hatte. Das Visum wurde mit der Begründung verweigert, er habe eine terroristische Vergangenheit. Folglich ist Markus Wolfs Behauptung aus dem Jahr 1990 falsch, dass ihm die CIA ein Angebot gemacht hätte.

1997 gab es eine weitere Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung in vier Fällen. Im gleichen Jahr wurde Markus Wolf wegen Aussageverweigerung im Prozess gegen den SPD-Politiker Paul Gerhard Fläming drei Tage Beugehaft verhängt.

1993 wurde Flämig als sogenannter Atomspion wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Alle Zeugen bis auf eine Zeugin, die an den dienstlichen Gesprächen nie teilgenommen hatte, sagten übereinstimmend aus, Flämig sei kein IM des MfS, sondern einer der zahlreichen Kontaktpersonen des ZK der SED gewesen. Die Zeugin, eine vorübergehend beurlaubte HO-Verkäuferin(HO-eine Handelskette in der DDR), musste ihn im Auftrag der Partei auf Spaziergängen begleiten, um ihn vom MfS abzuschirmen. Ihr hatte man weisgemacht, er sei ein in der DDR ausgebildeter und im Westen eingesetzter Kundschafter. Das hat sie geglaubt und vor Gericht ausgesagt. Vielleicht wollte sie sich auch wichtig machen. Auf jeden Fall hat sie sich politisch umgedreht.(„Wendehals“) Der Prozess wurde wegen andauernder Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Selbst der Chef der BStU kommt zu der Einschätzung, dass die Fülle, der Inhalt und die Art der von Flämig erhaltenen Informationen gegen eine Tätigkeit für das MfS spräche und dieser nur eine politische Kontaktperson gewesen ist.

Gegen Ende seines Lebens lebte Markus Wolf in Berlin, wo er im Alter von 83 Jahren in der Nacht zum 09. November 2006 starb. Am 25. November wurde seine Urne im Grab seines Bruders Konrad in der Grabanlage Pergolenweg der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin beigesetzt.

Grab von Konrad und Markus Wolf
Grab von Konrad und Markus Wolf auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin

 

Bildquelle: Von SpreeTom – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Die Nachkommen von Markus Wolf haben andere Wege eingeschlagen und mit Sozialismus und Kommunisten nichts im Sinn.

Seine Stieftochter Claudia Wolf ist seit 1993 Assistentin und zweite Ehefrau des schwäbischen Unternehmers Hans Wall. Sein Sohn Franz Wolf wurde im Zusammenhang mit den Offshore-Leaks als Finanztreuhänder bekannt.

 

entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Heinz Keßler(Nachruf)

Heinz Keßler, geboren am 20. Januar 1920 in Lauban; gestorben am 02. Mai 2017 in Berlin, war Armeegeneral, Mitglied des Ministerrates der DDR, Minister für Nationale Verteidigung und Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Er gehörte dem Zentralkomitee der SED, dem Politbüro des ZK der SED und dem Nationalen Verteidigungsrat der DDR an.

Heinz Keßler(1988)
Heinz Keßler(1988)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-1988-0704-410 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

Heinz Keßler wurde als Sohn einer Arbeiterfamilie in Lauban in Schlesien geboren. Seine Eltern zogen 1923 nach Chemnitz um. Sie waren Kommunisten und wurden in der Zeit des Faschismus mehrmals in Konzentrationslagern inhaftiert. Er besuchte die Volksschule und wurde Mitglied des Jungspartakusbundes. Von 1934 bis April 1937 erlernte er den Beruf eines Maschinenschlossers und arbeitete bis 1940 in diesem Beruf.

Am 15. November 1940 wurde Keßler in die Wehrmacht einberufen und als MG-Schütze ausgebildet. Im Frühjahr 1941 kam er mit der 134. Infanterie-Division zunächst ins Generalgouvernement nach Petrikau. Nach einer weiteren Ausbildung ging er im Juni 1941 mit der Division in ihre Ausgangsstellung für das Unternehmen Barbarossa bei Białystok in Stellung. Drei Wochen nach Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion lief er am 15. Juli 1941 zur Roten Armee über und kam zunächst in sowjetische Kriegsgefangenschaft. In Folge seines Übertritts wurde seine Mutter von 1941 bis 1945 im KZ Ravensbrück inhaftiert. Er kam zunächst in das Lager 27 in Krasnogorsk bei Moskau, dann mit dem Überläufer Franz Gold nach Spasso-Sawodsk bei Karaganda in Kasachstan. Hier lernte er Heinz Hoffmann kennen. Mit Gold und Hoffmann erhielt er eine fünfmonatige Ausbildung an der neugeschaffenen Antifa-Schule in Gorki. Zusammen mit Gold wurde er im Kriegsgefangenenlager 27 eingesetzt und dann Mitarbeiter der 7. Verwaltung der Politischen Hauptverwaltung der Roten Armee. Im Dezember 1942 kam es zu seinem ersten Fronteinsatz in Welikije Luki. Gold und Keßler wurden nach weiteren Fronteinsätzen zur Mitbegründung des Nationalkomitees Freies Deutschland (NKFD) nach Krasnogorsk beordert. Gemeinsam mit den übrigen Mitgründern des NKFD unterschrieb Keßler das Manifest vom 12. Juli 1943. Dort engagierte er sich als einer der wichtigsten Jugendfunktionäre sowie als Frontbeauftragter an der Brjansker Front. In dieser Funktion rief er deutsche Soldaten zum Überlaufen auf.

Im Mai 1945 kehrte er als Angehöriger der Roten Armee ins befreite Berlin zurück, wo er nach langer Zeit seine Mutter Hedwig Keßler wiedertraf.  1945 war Keßler Mitglied des Zentralen Antifaschistischen Jugendausschusses und 1946 eines der Gründungsmitglieder der Freien Deutschen Jugend.

Er trat der KPD bei, die sich 1946 mit der SPD zur SED vereinigte. Im gleichen Jahr wurde er Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED.

Berlin, Rückkehr FDJ-Delegation aus Sowjetunion
Heinz Keßler(rechts) und Erich Honecker(2. v. r.), 5. August 1947
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Von 1948 bis 1950 war er Sekretär des Zentralrats der FDJ. In dieser Zeit nahm er auch an Agitationseinsätzen in der BRD teil („Ich habe versucht, die Jugendverbände zu agitieren und dafür zu gewinnen, mit uns gegen die Pariser Verträge aufzutreten“). Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut der BRD beendete und die BRD in das westliche System einband, z.B. Beitritt zur NATO.

Am 1. November 1950 trat Keßler in die Bewaffneten Organe der DDR ein. Hier war er bis 1952 im Rang eines Generalinspekteurs Leiter der Volkspolizei-Luft. Infolge erster struktureller Veränderungen wurde sein Dienstposten von 1952 bis 1953 in Stellvertreter des Ministers des Inneren und Chef der VP-Luft geändert. Weitere Strukturreformen führten bis 1955 zur erneuten Namensänderung in nunmehr Chef der VP-Luft, der Vorgängerorganisation der NVA Luftstreitkräfte.

Von Dezember 1955 bis Herbst 1956 ging Keßler zur Generalstabsausbildung an die Generalstabsakademie der UdSSR „Kliment Woroschilow“ nach Moskau. In dieser Zeit stand Generalmajor Heinz-Bernhard Zorn, ein ehemaliger Luftwaffenmajor i. G. der Wehrmacht, interimsweise an der Spitze der NVA-Luftstreitkräfte.

Bei Gründung der NVA am 1. März 1956 wurde Keßler zum Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung berufen. Ab 1. September 1956 übernahm er wieder den Oberbefehl über die Luftstreitkräfte der Nationalen Volksarmee. Nach der Zusammenlegung der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung am 1. Juni 1957 zum Kommando Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (Kdo. LSK/LV) wurde Keßler Stellvertreter des Ministers und Chef der LSK/LV. Generalmajor Zorn, sein bewährter Stellvertreter und Chef des Stabes aus den Zeiten der KVP-Luft, sollte ihm wieder als zweiter Mann zur Seite stehen, wurde aber zur Militärakademie Friedrich Engels nach Dresden abberufen.

Von März 1967 bis 1978 war Heinz Keßler Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes im damaligen Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg.

Berlin, Walter Ulbricht, Heinz Keßler
Keßler mit Walter Ulbricht im Jahre 1966
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Danach war er als Generaloberst Mitglied des Militärrates des Vereinten Oberkommandos des Warschauer Vertrages mit Sitz in Moskau. Von 1979 bis 1985 war er Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Politischen Hauptverwaltung und übernahm am 3. Dezember 1985 das Amt des verstorbenen Heinz Hoffmann als Verteidigungsminister. 1986 wurde er Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Im Oktober 1989 galt Keßler bei der Funktionärsgruppe um Egon Krenz, die die Absetzung Erich Honeckers vorbereitete, als größter „Risikoposten“. Er befand sich in Nicaragua, als Honecker am 17. Oktober von einer Mehrheit des Politbüros zum Rückzug gezwungen wurde. Es heißt auch, dass Keßler auf Auslandsreise „geschickt“ wurde. Keßler hat seither wiederholt erklärt, dass er dem „nie zugestimmt“ hätte. Direkt vom Flughafen kommend, nahm er am Folgetag an der Plenartagung des Zentralkomitees teil, auf der Honecker „aus gesundheitlichen Gründen“ um die Entbindung von allen Funktionen bat. Der konsternierte Keßler stimmte dem zu, einen improvisierten Redebeitrag brach er nach mehrfachen störenden Zwischenrufen – unter anderem von Günter Schabowski, Harry Tisch und Kurt Hager – ab.

Am 17. November 1989 trat Keßler zurück und wurde aus der NVA entlassen.

Im Januar 1990 wurde Keßler mit der Begründung, eine „antisowjetische Haltung“ (gemeint war aber gegen die Politik von Gorbatschow, welche die Konterrevolution möglich machte) zu vertreten, aus der SED-PDS ausgeschlossen. So wurde Heinz Keßler als aufrechter Kommunist und alter Kämpfer von der nun gewandelten SED-PDS verhöhnt.

Während und nach der Konterrevolution schlug nun die Siegerjustiz zu. Die DDR bestand noch, als man ihn am 24. Januar 1990 unter dem Vorwurf, für die „Verschwendung von Volksvermögen“ in Höhe von 80.000 Mark verantwortlich zu sein, festgenommen hatte. Bis April 1990 blieb er in der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen in Haft. Nach dem Fall des Antifaschistischen Schutzwalls wurde er, zusammen mit anderen Politkern der SED und der ehemaligen Staatsführung der DDR und Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vor Gericht gezerrt. Auch ihm wurden die Opfer an der Staatsgrenze der DDR zum Vorwurf gemacht, obwohl diese leichtsinnig handelten und durch eigenes Verschulden zu Tode kamen. Am 16. September 1993 wurde Heinz Keßler zu einer siebeneinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Man hatte den Vorwurf „Anstiftung zum Totschlag“ konstruiert. Am 26. Juli 1994 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt, Keßler wurde aber unter dem konstruierten Vorwurf „mittelbarer Täterschaft“ wegen Totschlags verurteilt. Im Frühjahr 1998 wurde er wegen gesundheitlicher Gründe auf Bewährung aus dem Gefängnis Hakenfelde in Berlin entlassen.

Auch nach 1989/90 ist Heinz Kessler ein aufrechter Kommunist geblieben und gab bis zu seinem Tod den Kampf nicht auf. Nach wie vor war er Pro-DDR. 2009 trat er der DKP bei. Heinz Keßler kandidierte 2011 zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin auf der Liste der DKP.

2010 gab der „Freundeskreis Heinz Keßler“ anlässlich seines 90. Geburtstages eine Festschrift heraus.

Heinz Keßler verfasste einige interessante Schriften, bzw. Bücher.

Er lebte zusammen mit seiner Frau Ruth, bis zu ihrem Tod im Jahre 2013 im Berliner Bezirk Lichtenberg. Zuletzt lebte er in einer Pflegeeinrichtung.

Die bürgerlichen Medien brachten die Meldung über den Tod von Heinz Keßler erst, als bereits in den „sozialen Netzwerken“ im Internet der Tod von Heinz Keßler vom 02.Mai 2017 bekannt gemacht worden ist. Die bürgerlichen Medien befassen sich in ihren Nachrufen schwerpunktmäßig mit dem Prozess gegen ihn während und nach der Konterrevolution. Die Propagandakampagne unter dem Themenfeld „Mauertote“ macht auch vor einem Nachruf nicht halt. So wird Heinz Keßler noch in den Nachrufen der bürgerlichen Medien mit Dreck beworfen.

Zahlen und Fakten entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Anmerkungen zu denTerroranschlägen

Heutzutage zeigen sich die Behörden und die Politik unfähig, wenn es wieder mal zu einem Terroranschlag mit vielen Opfern gekommen ist. So wie am 19.12.2016 in Berlin.

Aus diesem Anlass ein Rückblick.

Es wurde auch versucht die DDR durch Anschläge zu destabilisieren. Aber dort waren die Behörden, bzw. das MfS in der Lage damit umzugehen.  

Die KgU  und der UfJ waren Organisationen in den 1950er Jahren, die gegen die DDR agierten.

Berüchtigt ist Johann Burianek. Aus juristischen Gründen, darf er nicht als Terrorist bezeichnet werden. Sein größtes Vorhaben war die die für den 21. Februar 1952 vorgesehene Sprengung der Eisenbahnbrücke bei Erkner, um den „Blauen Express“, den D-Zug Berlin-Warschau zum Entgleisen zu bringen. Der Sprengstoff für die geplante Tat wurde von der KgU ausgehändigt. Es blieb bei den Planungen, weil ein geeignetes Fahrzeug nicht beschafft werden konnte. Burianek stellte sein Vorhaben zurück.

Der KgU-Agent Roller gab sich mit dem gescheiterten Anschlag in Erkner nicht zufrieden. Dieser kam mit der Bande „Die drei Bastiane“ überein, statt der Erkner-Brücke die Eisenbahnbrücke bei Spindlersfeld in der Nacht vom 29. Februar zum 01. März 1952 zu sprengen.

Burianek wurde mit diesen Leuten bekannt gemacht und erhielt den Auftrag, den Sprengstoffkoffer am 29. Februar abends an diese zu übergeben, was er -verbunden mit der Einweisung zur Handhabung-auch erledigte.

Er begab sich am Morgen danach an den Tatort, um die Wirkung des Sprengstoffanschlages zu überprüfen. (Damals gab es keinen Medienrummel. So konnte er nicht vorgewarnt sein.) Die Volkspolizei hatte die Täter bei der Anbringung des Sprengstoffes und sie unter Zurücklassung des Sprengstoffkoffers zur Flucht gezwungen, wobei im Feuergefecht einer der „drei Bastiane“ verletzt wurde.

Der Anschlag wurde verhindert.

Noch ehe Burianek dem USA-Geheimdienst CIA Bericht erstatten konnte, wurde er verhaftet. Ein Mitglied der Bande versuchte noch vor einer zu erwarteten Wohnungsdurchsuchung Phosphor-Ampullen aus Burianaks Wohnung zu entfernen und die KgU zu verständigen. Dieses Bandenmitglied wurde ebenfalls verhaftet.

Burianek wurde vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt.


Im Jahre 2005 wurde Burianek vom Landgericht Berlin rehabilitiert.

Wolfgang Schmidt(ehemaliger MfS-Angehöriger) hatte Burianek als Banditen und Angehörigen einer terroristischen Vereinigung bezeichnet. Am 27. Oktober 2012 wurde Wolfgang Schmidt vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ (§189 StGB)zu einer Geldstrafe von 1200 Euro(40 Tagessätze á 30 Euro) verurteilt.

Auslöser des Strafverfahrens war eine Anzeige des Direktors der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ Hubertus Knabe.

Bei dieser Logik brauchen wir uns über die Unfähigkeit der Behörden nicht zu wundern, wenn wieder mal ein Terroranschlag passiert ist. 

Urteil des Landgerichts Berlin gegen Hartmut B. und Olaf N.

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Das Urteil ist auch als PDF-Datei verfügbar.

gerichtsurteil-gegen-die-grenzsoldaten

Hartmut B. und Olaf N. waren die beiden Grenzsoldaten, die auf Michael Bittner schießen mussten.

Der Fall wurde vor der Jugendkammer verhandelt, als ob es sich da um Jugendliche handeln würde, die Unfug getrieben hätten. Insbesondere da Olaf N. bereits damals schon etwas älter war. Die beiden leisteten ihren Wehrdienst, bzw. Reservedienst ab. Die Schüsse auf Michael Bittner haben mit dem Dienst als Soldaten zu tun und waren nicht irgendein Unfug.

Die beiden damaligen Grenzsoldaten wurden, wegen Totschlags, jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun ja, zumindest Bewährung, aber doch eine Vorstrafe.

Die Kosten des Verfahrens hinsichtlich der Gerichtsgebühren wurden den beiden aufgebrummt und hinsichtlich der gerichtlichen Auslagen und ihrer eigenen Auslagen die Hälfte, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Also eine finanzielle Einbuße für die beiden. Aber von Entschädigungszahlungen sind sie wenigstens verschont geblieben.

Ein § aus den Strafgesetzbuch der DDR in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch der BRD lag diesem Prozess zugrunde. Was ist den das für eine Rechtslage?

Zur Urteilsbegründung:

Wie in der Auswertung des Falls Michael Bittner, der sich mit der Behauptung „verschwundene Leiche/Urne“ beschäftigt und auch hier ist der Vergleich der Berichte der Spurensicherung außen vorgelassen worden, weil das zu viel Raum einnehmen würde.

Zunächst wird der Verlauf des Vorfalls beschrieben.

Dass Michael Bittner nicht auf die Warnrufe und Warnschüsse reagierte, ist vermerkt.

Dann wird erklärt aus welcher Entfernung die Soldaten auf Michael Bittner schossen und dass sie die Schüsse kniend abgaben.

Die Waffe wird erklärt: Die Kalaschnikow hatte an der rechten Seite einen Wahlfeuerhebel. Bei dessen Stellung „oben“ war die Waffe gesichert, bei Stellung „Mitte“ schoss sie Dauerfeuer und bei Stellung „unten“ mit Einzelfeuer.“

Das Gericht hat sich damit beschäftigt, dass B. mit Dauerfeuer und N. wahrscheinlich mit Einzelfeuer geschossen hatte und dass die beiden wussten, dass bei dieser Art der Schussabgabe und der Art der Waffe, die insbesondere bei Dauerfeuer nach rechts oben (bei Rechtshändern, was beide Angeklagte waren) ausschlug. Wessen Schüsse Michael Bittner trafen, konnte nicht festgestellt werden. Dass B. möglicherweise in der Aufregung die Waffe falsch eingestellt hatte, berücksichtigte das Gericht nicht.


 Erklärung und Korrektur zur Waffe von Thomas Küchenmeister: 

klaus-kuchenmeister
Thomas Küchenmeister

Das ist an mehreren Stellen falsch: 1.Doch bei der Kalaschnikow sei es so, dass der Sperrhebel in der oberen Stellung die Waffe sichere, in der Mitte Dauerfeuer freigebe und unten auf Einzelfeuer schalte. -> das stimmt , aber man kann in der Aufregung durchaus nur 1 Stufe schalten 2. Wenn jemand beim Waffenreinigen den Abzug ausgebaut hat und die Unterbrecherfeder ist verloren gegangen, schießt die AK nur noch Dauerfeuer 3. Wenn man bei Dauerfeuer den Abzug los lässt, wird es nur ein Feuerstoß. 4. Ob Dauerfeuer oder nicht, meist trifft doch nur 1 Schuss.


Dass die beiden den Tod des Michael Bittner in Kauf genommen hätten, war dem Gericht wichtig. Andererseits ist vermerkt worden, dass die beiden Grenzsoldaten Michael Bittner nicht töten wollten und knapp daneben zielten. Doch sie mussten die Flucht des Michael Bittner unter allen Umständen verhindern. Sonst hätten sie sich in der DDR selbst strafbar gemacht. In diesem Zusammenhang wird das gewollte und bewusste Zusammenwirken erwähnt, als sie in die Richtung Bittners schossen.

Als Michael Bittner bereits auf dem Boden lag, gingen die beiden Soldaten zu ihm hin. N. gab weitere Warnschüsse ab. Das Gericht hat das dahingehend interpretiert, dass N. sich so als Soldat zu erkennen geben wollte, um nicht mit einem Unbefugten an der Grenze verwechselt zu werden. N. näherte sich dem am Boden liegenden Michael Bittner, während B. zur Sicherung auf dem Kolonnenweg verblieb. Die Möglichkeit, dass N. vielleicht so auf sich aufmerksam machen und weitere Soldaten zur Verstärkung holen wollte, wird nicht in Betracht gezogen.

N. sprach den Niedergeschossenen an, ob er allein unterwegs sei oder ob ihn jemand begleiten würde. Er erhielt jedoch keine Antwort. Nun Ja, Bittner war wohl da bereits tot. Das Gericht geht davon aus, dass Bittner noch lebte.

Den weiteren Verlauf beschreibt das Gericht folgendermaßen:

Es kamen die Zeugen T. Und S. als Alarmstreife mit einem „Trabant-Kübel“ an. Sie übernahmen die weitere Behandlung des Falles. Das Gericht geht von dem noch lebenden Schwerverletzten aus. Diesen trugen oder schleiften T. und S. zu ihrem Fahrzeug und verluden ihn auf den Rücksitz. Sie fuhren mit ihm zur Grenzkontrollstelle Sandkrug. Dort legten sie Michael Bittner an einer vom Westen nicht einsehbaren Stelle auf den Boden und deckten ihn mit einer Decke zu. Von dort aus wurde Bittner zur Regimentsmedizinstelle in Glienike verbracht. Der Regimentsarzt stellte fest, dass Michael Bittner zwei oder drei Einschüsse im Rückenbereich hatte. Nun sind wir hier wieder an der Stelle angelangt, wo, wie bei der anderen Auswertung des Falls Bittner, der Regimentsarzt festgestellt hätte, dass ein Schuss eine Herzrupptur herbeigeführt hätte. Wie kann das äußerlich erkannt werden? Hat das nicht später die Gerichtsmedizin festgestellt? Der Regimentsarzt stellte den Totenschein aus und der Leichnam wurde in die Militärmedizinische Akademie nach Bad Saarow gebracht. Dort wurde der Leichnam am nächsten Morgen von Dr. K. und Prof. S. obduziert. Dabei waren noch außer den beiden Obduzenten S. als Sektionsassistent und der K. als Ermittlungsbeamter anwesend. Die Obduktion ergab die vorgenannte Todesursache und die Feststellung, dass die Verletzung, auch bei sofortiger ärztlicher Versorgung, tödlich gewesen wäre. Folglich keine Überlebenschance.

Auch ein Ermittlungsbeamter, von welcher Behörde steht nicht in der Urteilsbegründung, war bei der Obduktion anwesend. Also muss es auch da Aufzeichnungen geben.

Es wird in Frage gestellt, was weiterhin mit dem Leichnam geschah, aber die Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen, dass dieser auf dem Friedhof Berlin-Baumschulenweg ankam. Die herausgerissenen Seiten aus dem Obduktionsbuch werden erwähnt. Doch die Frage durch wen und wann sie hergerissen wurden, ist nicht gestellt worden. Der Mythos von der verschwundenen Leiche/Asche muss aufrecht erhalten werden.

 Weitere Punkte in der Urteilsbegründung:

Das Gericht betont, dass die Angeklagten vor und nach der Tat ordentliche Bürger waren. Sehr sinnig. Sie handelten doch im Dienst als Soldaten. Wie kann man das mit nicht stattgefundenen kriminellen Karrieren vergleichen?

Das Gericht bemängelt auch, dass an der Grenze Niedergeschossene, erst mal außer Sichtweite, von westlicher Seite aus gesehen, gebracht wurden, was ihre notärztliche Versorgung verzögert hätte, falls Sie noch lebten. Aber von Kritik an den Westmedien, der Polizei und anderen Behördenvertretern von westlicher Seite – keine Spur.

Dann enthält die Urteilsbegründung ein politisches Statement.

Es ist den Angeklagten zugute gehalten worden, dass sie nur „kleine Rädchen im Getriebe“ waren. Das Gericht hat sie aber wegen Totschlags verurteilt

Es ist ein klarer Fall, dass dies hier ein politischer Prozess im historischen Kontext seiner Zeit ist.