Todesopfer Cengaver Katranci

Cengaver Katranci
Bild entnommen aus „Chronik der Mauer“; Aufnahmedatum unbekannt (Foto: privat)

Cengaver Katrancı

geboren 1964
ertrunken am 30. Oktober 1972

in der Spree nahe der Oberbaumbrücke
an der Grenze zwischen Westberlin und Berlin/DDR

Karte entnommen aus „Chronik der Mauer“

Es ist schwer für die Hinterbliebenen des damals verunglückten Kindes (Cengaver Katranci), wenn das Thema immer wieder hochgekocht wird. Es wird immer nur auf die DDR geschimpft, doch es muss auch der Westberliner Senat in die Verantwortung genommen werden. Beide Seiten waren vernagelt und sind in ihrer Bürokratie erstickt. So musste ein Kind sterben, da niemand einen Fall einkalkuliert hat, dass Kinder oder auch Erwachsene ins Grenzgewässer fallen könnten. Es muss erwähnt werden, dass jeder Grenzzwischenfall brisant war, sei es in Berlin zu Westberlin oder an der Außengrenze der DDR zur BRD. Jede falsche Handlung hätte den III. Weltkrieg auslösen können. So unternahm man im Zweifelsfall lieber gar nichts. Das konnte fatale Folgen haben, wie man hier an dem Fall mit dem verunglückten Westberliner Kind sieht. Dem Westberliner Senat ist anzukreiden, dass er es unterlassen hatte auf eigenem Gebiet Schutzzäune aufzustellen, um solche Unglücke zu verhindern. Außerdem hätte mit der DDR verhandelt werden müssen, um eine schnelle und unbürokratische Lösung für Notfälle parat zu haben. Später ist dies nachgeholt worden. Nun ja, wenn im wahrsten Sinne des Sprichwortes „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.

Einige Punkte meiner Meinung finden sich unabhängig davon, im Dokument der DDR wieder, das ich hier ausgewertet habe.

Petra Reichel

Text von Udo Baron entnommen von „Chronik der Mauer“

Der achtjährige türkische Schüler spielt mit einem Freund etwa 100 Meter vom Grenzübergang Oberbaumbrücke entfernt auf der Böschung der Spree am Kreuzberger Gröbenufer. Die Jungen gehen hinunter ans Ufer, sie stehen auf der schmalen Kaimauer und füttern Schwäne. Plötzlich verliert Cengaver Katrancı das Gleichgewicht und stürzt ins kalte Wasser.

Cengaver Katrancı, geboren 1964, lebt mit seiner aus der Türkei stammenden Mutter und drei Geschwistern im West-Berliner Bezirk Kreuzberg. [1]

Es ist der 30. Oktober 1972, kurz nach 13.00 Uhr. Der achtjährige türkische Schüler spielt mit einem Freund etwa 100 Meter vom Grenzübergang Oberbaumbrücke entfernt auf der Böschung der Spree am Kreuzberger Gröbenufer. Die Jungen gehen hinunter ans Ufer, sie stehen auf der schmalen Kaimauer und füttern Schwäne. Plötzlich verliert Cengaver Katrancı das Gleichgewicht und stürzt ins kalte Wasser. [2] Schreiend rennt sein Freund davon, um Hilfe zu holen; einem Angler in der Nähe versucht er begreiflich zu machen, was geschehen ist. Als der ihn verstanden hat, schickt er den Jungen zum nahen Zollstützpunkt und läuft selbst zur Unglücksstelle. Als er schon begonnen hat, sich zu entkleiden, wird ihm bewusst, dass die Spree hier in ganzer Breite zu Ost-Berlin gehört, und dass er riskiert, bei einem Rettungsversuch von den DDR-Grenzposten erschossen zu werden. Er springt dem ertrinkenden Kind nicht hinterher.
 
Inzwischen haben West-Berliner Zollbeamte Polizei und Feuerwehr alarmiert und sind am Spreeufer angelangt. Auf dem Fluss fährt ein Tankschiff, begleitet von einem DDR-Feuerlöschboot. Die Zöllner rufen und gestikulieren, um die Besatzung des Löschbootes zum Beidrehen und zur Rettung des Kindes zu bewegen. Das Feuerwehrboot stoppt nur kurz und setzt dann seinen Weg fort.

Gegen 13.30 Uhr trifft ein Funkwagen der West-Berliner Polizei ein. Die Besatzung verhandelt mit einem Offizier der Grenztruppen auf der Oberbaumbrücke über die Bergung des Ertrunkenen. Wenig später trifft die Feuerwehr am Gröbenufer ein, und zwei Taucher machen sich bereit. Sie stehen auf der Kaimauer und warten auf die Erlaubnis, in das Grenzgewässer zu springen. Vergeblich.

Ein Boot der Ost-Berliner Wasserschutzpolizei hält auf Höhe des Unfallortes in der Flussmitte. Um sich dem Westufer weiter zu nähern brauchen die Wasserschutzpolizisten eine Sondergenehmigung der Grenzwache. Vom westlichen Ufer her werden sie angerufen, herangewinkt, nähern sich auch zögernd ein Stück, drehen wieder ab und werden sofort von einem Schnellboot der Grenztruppen eingeholt. Sie haben sich in die für sie verbotene Sperrzone über die Flussmitte hinausbegeben.

Am Gröbenufer sammeln sich Menschen, einige hundert sind es nach Schätzung der Polizei. Sie werden Zeugen einer beschämenden Hilflosigkeit. Fast eineinhalb Stunden hat die West-Berliner Polizei inzwischen am Grenzübergang Oberbaumbrücke mit Angehörigen der Grenztruppen verhandelt. Bis zuletzt darf die West-Berliner Feuerwehr, die mit Tauchern und Hilfsgeräten zur Stelle ist, nicht eingreifen. [3]

 
Gegen 14.30 Uhr trifft ein Ost-Berliner Rettungsboot ein, die Suche beginnt. Nach einer halben Stunde hebt sich ein Taucher mit dem toten Kind in unmittelbarer Ufernähe aus dem Wasser. Die Trage steht bereit, der tote Junge könnte übergeben werden, doch der Taucher schwimmt nicht die zwei Meter zum West-Berliner Ufer, sondern zurück zum Boot der Grenztruppen. Was den Schaulustigen am Gröbenufer schwer vorstellbar gewesen sein dürfte: Jede Bewegung des Tauchers mit dem Jungen zum Westufer hin hätte von den Grenzern als Fluchtversuch gewertet werden können. 
 
Am Abend erhält die Mutter von Cengaver Katrancı mit zwei Verwandten die Erlaubnis, nach Ost-Berlin einzureisen. Dort muss sie ihren Sohn im Gerichtsmedizinischen Institut der Charité identifizieren. Die Leiche wird nach West-Berlin überführt und soll auf den Wunsch der Mutter hin in Ankara bestattet werden.[4]

 
Der Tod des Achtjährigen führt zur Ankündigung des Berliner Senats, mit der DDR ein Abkommen über Hilfeleistungen bei ähnlichen Unglücksfällen in Grenzgewässern zu treffen.[5]

Erst 1975, nach zahllosen Verhandlungsrunden und nachdem drei weitere Kinder in der Spree ertrunken sind, wird eine entsprechende Regelung gefunden.
 
Fußnoten:

[1]Die West-Berliner Polizei gab den Namen des ertrunkenen Kindes zunächst irrtümlich mit „Cengiz Koc“ an, dem Nachnamen des Onkels. Die Korrektur erfolgte zuerst in der Berliner Morgenpost und wurde dann polizeilich bestätigt. Vgl. Berliner Morgenpost, 2.11.1972, sowie: Vermerk der West-Berliner Polizei, 2.11.1972 (Landesarchiv Berlin).

[2]Vgl. Berliner Morgenpost, 31.10.1972; BZ, 31.10.1972.

[3]Vgl. Die Welt , 31.10.1972.

4]Vgl. Berliner Morgenpost, 2.11.1972. – Zum Tod von Cengaver Katranci siehe auch die einfühlsame Recherche von Christoph Cadenbach, Annabel Dillig und Christian Schramm, die mit seinem Bruder gesprochen haben (»Untergegangen«, in: Süddeutsche Zeitung Magazin, 20.9.2019, S. 16–23).

[5]Vgl. Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin, 6. Wahlperiode, 37. Sitzung vom 9.11.1972, S. 1294-1295.

 
 
 
 
 

Dokument auch als PDF-Datei vorhanden.

Dokument entnommen aus „Chronik der Mauer“, ausgewertet von Petra Reichel

Auswertung DDR-Dokument Unglücksfall Cengaver Katranci

von Petra Reichel

Am 30.10.1972 gegen 13:30 Uhr wurde den Grenzsicherungskräften der DDR Durch Zuruf von Angehörigen des Westberliner Zolls bekannt, dass vom Westberliner Ufer ein Kind in die Spree gefallen ist. Das Grenzgewässer gehörte in der ganzen Breite zu Berlin DDR.

Von DDR-Seite aus wurden daraufhin alle erforderlichen Maßnahmen zur Bergung des Kindes getroffen.

Die Aufnahme der Suche durch Taucher der Deutschen Volkspolizei erfolgte erst etwa eine Stunde später, um 14:20 Uhr. Erst dann ersuchte ein Offizier der Westberliner Polizei über Megafon um Bestätigung des Einsatzes von eigenen Kräften zur Suche und Bergung. Eine Bestätigung dazu erfolgte nicht. Na ja, dann waren die Westberliner auch nicht früher dran, aber der DDR-Seite wird der späte Beginn der Suche angekreidet. Wenn die Westberliner Polizei früher ersucht hätte ihre eigenen Kräfte zur Suche und Bergung des Kindes einzusetzen und dies dann von DDR-Seite verweigert worden wäre, wäre das „ein anderes Ding“.

Bis zum Beginn der unmittelbaren Bergungshandlungen von DDR-Seite hatten sich am Spreeufer auf Westberliner Gebiet ca. 20 uniformierte Kräfte der Westberliner Polizei, der Feuerwehr und des Zolls mit je einem Funkstreifenwagen, Feuerlöschzug und Krankenwagen eingefunden. Circa 300 bis 400 Zivilpersonen (Schaulustige) hatten sich angesammelt.

Im Ergebnis des Einsatzes wurde um 15:05 Uhr ca. 100 m unterhalb der Oberbaumbrücke durch Taucher der Feuerwehr des PdVP Berlin/DDR ein Kind männlichen Geschlechts, ca. 6 bis 8 Jahre alt, aufgefunden und geborgen. Die Bergungshandlungen wurden von Westberliner Gebiet aus durch mehrere Zivilpersonen (Schaulustige) gefilmt und fotografiert. Man muss bedenken, dass fotografieren und filmen damals aufwändig war und man nicht wusste, ob die Bilder, bzw. die Filme was werden, da diese erst in einem Labor entwickelt werden mussten. Hätte es die Technik von heute gegeben (Handys), wäre noch mehr gefilmt und fotografiert worden.

Das Kind wurde nach der Bergung umgehend ins Krankenhaus überführt, wo durch den diensthabenden Arzt der Tod festgestellt wurde.

Am 30.10.1972, gegen 21:15 Uhr, meldete sich die in Westberlin wohnhafte türkische Staatsbürgerin (Name geschwärzt) in Begleitung von zwei weiteren mit ihr verwandten türkischen Staatsbürgern bei der Deutschen Volkspolizei. Die Kindesleiche wurde von ihnen als der Sohn der (Name geschwärzt) 

KATINANA, Cengaver

Geb. 1964

wohnhaft: Berlin(West) 61

(Straße geschwärzt)

Staatsangehörigkeit: Türkei

identifiziert.

Angaben der (Name geschwärzt), zufolge hatte das Kind in Begleitung eines weiteren 12jährigen Kindes vom Spreeufer aus Schwände gefüttert und war dabei in die Spree gefallen.

Die Kindesmutter bedankte sich für die erwiesene Unterstützung durch die Organe der DDR und bat um Überführung der Leiche nach Westberlin.

In Beantwortung eines Fernschreibens (Die Jüngeren werden ein Fernschreiben nicht mehr kennen. Durch das nachfolgende FAX und dann durch das Internet hat diese Technik ausgedient.) des Präsidiums der Deutschen Volkspolizei Berlin/DDR an den Senator für Inneres in Westberlin, worin er über die Bergung einer unbekannten Kindesleiche aus der Spree informiert wurde, teilte dieser am 31.10.1972, 13:10 Uhr, die Bestätigung des Sachverhaltes sowie die Personalien der Kindesleiche mit und erbat die Freigabe der Leiche.

Am 0.3.11.1972, um 10:00 Uhr, wurde die Kindesleiche durch das Staatliche Bestattungswesen der Hauptstadt der DDR an das Westberliner Bestattungsinstitut (Name geschwärzt) übergeben und von diesem nach Westberlin übergeführt.

Im Ergebnis der Untersuchung von DDR-Seite dieses Vorkommnisses ist festzustellen, dass der tragische Unglücksfall u.a. dadurch begünstigt wurde, dass sich an der zum Westberliner Territorium gehörenden Ufermauer keine ausreichenden Schutzeinrichtungen (Schutzzaun, Maueraufbau u.ä.) befinden (befanden) sowie seitens der Westberliner Polizei keine Maßnahmen gegen fahrlässiges und leichtsinniges Verhalten von Personen an der Ufermauer unternommen werden (wurden).

Während der Bergungshandlungen war z.B. zu beobachten, dass durch den Andrang und die Bewegung Hunderter von Zivilpersonen (Schaulustige) am Westberliner Gröbenufer unmittelbare Gefahr für weitere Unglücksfälle entstand. Durch die anwesenden Westberliner Polizei- und Zollkräfte wurden keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zur Abwendung weiterer Vorfälle getroffen.

In diesem Zusammenhang ist weiter festzustellen, dass in dem betreffenden Grenzabschnitt seit längerer Zeit provokatorische Handlungen gegen die Staatsgrenze und die Sicherungskräfte der DDR von Westberliner Territorium aus unternommen werden (wurden).

Sie erfolgten im Zeitraum von Januar bis Oktober 1972 vom Westberliner Gröbenufer aus 13 gegen die Staatsgrenze und die Grenzsicherungskräfte der DDR gerichtete Handlungen, davon

  • 3 Fälle des Beschießens der Grenzsicherungskräfte aus einer Pistole bzw. mittels KK-Waffen (25.03.1972, 18:30 Uhr, durch eine männliche Person, ca. 30 Jahre alt, mittels Pistole; 07.08.1972, 22:50 Uhr, durch unbekannte Personen aus KK-Waffe; 24.081972, 18:30 Uhr, durch eine männliche Person mittels KK-Gewehr);
  • 6 Fälle provokatorischer Grenzverletzungen durch Betreten der Eisdecke der zugefrorenen Spree bzw. durch Schwimmen während der Sommermonate;
  • 3 Fälle des Beschimpfens der eingesetzten Grenzsicherungskräfte der NVA;
  • 1 Fall des Bewerfens eines Grenzsicherungsbootes mit Steinen (26.10.1972, 18:30 Uhr, durch 8 Jugendliche).

Darüber hinaus hat (hatte) sich bereits seit Jahren gewohnheitsmäßig der Zustand entwickelt, dass vom Westberliner Gröbenufer aus täglich mehrere Personen in der Spree (und damit auf dem Territorium der DDR) angeln, ohne dass seitens der zuständigen Westberliner Stellen Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken eingeleitet werden (wurden). Hier muss man die Frage stellen, ob von der zuständigen Westberliner Behörde Angelscheine ausgestellt wurden oder illegales angeln geduldet wurde. Auf jeden Fall unterließen es die zuständigen Westberliner Behörden Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken einzuleiten.

Es wurde von DDR-Seite eingeschätzt, dass es nur der Umsicht und Besonnenheit der eingesetzten Grenzsicherungskräfte zu verdanken ist, dass weitere Auswirkungen der provokatorischen Handlungen verhindert werden konnten.

Es wurde empfohlen, die angeführten begünstigenden Bedingungen für derartige Vorkommnisse und Grenzzwischenfälle in geeigneter Form an die Westberliner Seite heranzutragen mit dem Ziel, dass ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Abschnitt Gröbenufer getroffen werden.

Dokument entnommen aus „Chronik der Mauer“, ausgewertet von Petra Reichel

Text des DDR-Dokumentes

Cengaver Katrancı: MfS-Information über die Bergung der Leiche

13. November 1972

über 

die Bergung einer Kindesleiche aus der Spree im Grenzabschnitt Oberbaumbrücke der Hauptstadt am 30. 10. 1972 und das Ergebnis der Untersuchung dieses Vorkommnisses 

Am 30. 10. 1972, gegen 13.30 Uhr, wurde den im Grenzabschnitt Oberbaumbrücke – Gröbenufer eingesetzten Grenzsicherungskräften der NVA durch Zuruf von Angehörigen des Westberliner Zolls bekannt, daß vom Westberliner Ufer ein Kind in die in der ganzen Breite zum Territorium der DDR gehörende Spree gefallen sei. 

Es wurden daraufhin unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Bergung des Kindes getroffen. 

Bis zum Beginn der unmittelbaren Bergungshandlungen hatten sich am Spreeufer auf Westberliner Gebiet ca. 20 uniformierte Kräfte der Westberliner Polizei, der Feuerwehr und des Zolls mit je einem Funkstreifenwagen, Feuerlöschzug und Sankra eingefunden sowie ca. 300 bis 400 Zivilpersonen angesammelt.

Gegen 14.20 Uhr, unmittelbar vor der Aufnahme der Suche durch Taucher der Deutschen Volkspolizei, ersuchte ein Offizier der Westberliner Polizei über Megaphon um Bestätigung des Einsatzes von eigenen Kräften zur Suche und Bergung. Eine Bestätigung dazu erfolgte nicht. 

Im Ergebnis des Einsatzes wurde um 15.05 Uhr ca. 100 m unterhalb der Oberbaumbrücke durch Taucher der Feuerwehr des PdVP Berlin ein Kind männlichen Geschlechts, ca. 6 bis 8 Jahre alt, aufgefunden und geborgen. Die Bergungshandlungen wurden von Westberliner Gebiet durch mehrere Zivilpersonen gefilmt und fotografiert. 

Das Kind wurde umgehend ins Krankenhaus überführt, wo durch den diensthabenden Arzt der Tod festgestellt wurde.

Am 30. 10. 1972, gegen 21.15 Uhr, meldete, sich die in Westberlin wohnhafte türkische Staatsbürgerin (…) in Begleitung von zwei weiteren mit ihr verwandten türkischen Staatsbürgern bei der Deutschen Volkspolizei. Die Kindesleiche wurde von ihnen als der Sohn der (…)

KATINANA, Cengaver
geb. 1964
wohnhaft: Berlin (West) 61, 
(…)
Staatsangehörigk: Türkei,

identifiziert. 

Angaben der (…) zufolge hatte das Kind in Begleitung eines weiteren 12jährigen Kindes vom Spreeufer aus Schwäne gefüttert und war dabei in die Spree gefallen. 

Die Kindesmutter bedankte sich für die erwiesene Unterstützung durch die Organe der DDR und bat um Oberführung der Leiche nach Westberlin. 

In Beantwortung eines Fernschreibens des Präsidiums der Deutschen Volkspolizei Berlin, an den Senator für Inneres in Westberlin, worin er über die Bergung einer unbekannten Kindesleiche aus der Spree informiert wurde, teilte dieser am 31. 10. 1972, 13.10 Uhr, die Bestätigung des Sachverhaltes sowie der Personalien der Kindesleiche mit und erbat die Freigabe der Leiche. 

Am 3. 11. 1972, um 10.00 Uhr, wurde die Kindesleiche durch das Staatliche Bestattungswesen der Hauptstadt an das Westberliner Bestattungsinstitut G(…) übergeben und von diesem nach Westberlin übergeführt. Im Ergebnis der Untersuchung dieses Vorkommnisses ist festzustellen, daß der tragische Unglücksfall u. a. dadurch begünstigt wurde, daß

sich an der zum Westberliner Territorium gehörenden Ufermauer keine ausreichenden Schutzeinrichtungen (Schutzzaun, Maueraufbau o. ä.) befinden

sowie

seitens der Westberliner Polizei keine Maßnahmen gegen fahrlässiges und leichtsinniges Verhalten von Personen an der Ufermauer unternommen werden.

Während der Bergungshandlungen war z. B. zu beobachten, daß durch den Andrang und die Bewegung Hunderter Zivilpersonen am Westberliner Gröbenufer unmittelbare Gefahr für weitere Unglücksfälle entstand. Durch die anwesenden Westberliner Polizei- und Zollkräfte wurden keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zur Abwendung weiterer Vorfälle getroffen.

In diesem Zusammenhang ist weiter festzustellen, daß in dem betreffenden Grenzabschnitt seit längerer Zeit provokatorische Handlungen gegen die Staatsgrenze und die Sicherungskräfte der DDR von Westberliner Territorium aus unternommen werden.

 

 

So erfolgten im Zeitraum von Januar bis Oktober 1972 vom Westberliner Gröbenufer aus 13 gegen die Staatsgrenze und die Grenzsicherungskräfte der DDR gerichtete Handlungen, davon

3 Fälle des Beschießens der Grenzsicherungskräfte aus einer Pistole bzw. mittels KK-Waffen (25.3.72, 18.30 Uhr, durch eine männliche Person, ca. 30 Jahre alt, mittels Pistole; 7.8.72, 22.50 Uhr, durch unerkannte Personen aus KK-Waffe; 24.8.72, 18.30 Uhr, durch eine männliche Person mittels KK-Gewehr); 

6 Fälle provokatorischer Grenzverletzungen durch Betreten der Eisdecke der zugefrorenen Spree bzw. durch Schwimmen während der Sommermonate; 

3 Fälle des Beschimpfens der eingesetzten Grenzsicherungskräfte der NVA; 

1 Fall des Bewerfens eines Grenzsicherungsbootes mit Steinen (26.10.72, 18.30 Uhr, durch 8 Jugendliche).

Darüber hinaus hat sich bereits seit Jahren gewohnheitsmäßig der Zustand entwickelt, daß vom Westberliner Gröbenufer aus täglich mehrere Personen in der Spree (und damit auf dem Territorium der DDR) angeln, ohne daß seitens der zuständigen Westberliner Stellen Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken eingeleitet werden.

Es kann eingeschätzt werden, daß nur der Umsicht und Besonnenheit der eingesetzten Grenzsicherungskräfte zu verdanken ist, daß weitere Auswirkungen der provokatorischen Handlungen verhindert werden konnten.

Es wird empfohlen, die angeführten begünstigenden Bedingungen für derartige Vorkommnisse und Grenzzwischenfälle in geeigneter Form an die Westberliner Seite heranzutragen mit dem Ziel, daß ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Abschnitt Gröbenufer getroffen werden.

 

 
Quelle: BStU, MfS, ZA1G Nr. 2081, Bl. 1-4
 

Entnommen aus „Chronik der Mauer“

 
 
Beitrag zusammengestellt von Petra Reichel

Mahnschreiben

In meinen Blogs, bzw. Websites benutze ich Bilder und Texte von verschiednen Medien, selbstverständlich mit Quellenangabe. U.a. auch von der RHEIN-ZEITUNG und und deren für mich zuständigen Heimatausgabe OEFFENTLICHER ANZEIGER. Das tue ich seit Jahren.

Meine Seiten und Blogs sind mein Hobby und ich verdiene kein Geld damit. Doch das wird mir unterstellt. Die zuständige Dame von der RHEIN-ZEITUNG hält es nicht für nötig zu versuchen das im Guten zu klären. Sie kommt gleich mit dem formellen juristischen Schreiben an.

Ich habe hier Beiträge veröffentlicht, wo ich meinen Unmut über Zeitzeugen der DDR-Geschichte geäußert habe, über welche die RHEIN-ZEITUNG berichtet hat. Ich vermute, dass sich diese Leute über mich beschwert haben. Vermutlich können sie nicht anders juristisch gegen mich vorgehen. So wird wohl das Urheberrecht vorgeschoben.

Ich bin seit Jahren Abonnentin der RHEIN-ZEITUNG, bzw. deren Heimatausgabe OEFFENTLICHER ANZEIGER. Auf diesen Vorfall hin habe ich mein Zeitungsabo gekündigt. Ich bezahle nicht mein gutes Geld dafür, dass Mahnschreiben an mich gerichtet werden. Vorab habe ich mich bei der Abo-Verwaltung telefonisch gemeldet. Die Dame war sehr nett und findet das auch nicht in Ordnung mit dem formaljuristischen Mahnschreiben. Allerdings ist sie dafür nicht zuständig, will es aber weitergeben.

DDR-Verfassung noch gültig – aber was nützt es?

Mit dem nun leider verstorbenen Genossen und Mit-Admin meiner DDR-Gruppen auf Facebook sowie Gastautoren bei DIE TROMMLER, Marcel Schmidt, habe ich einen Gedankenaustausch gehabt, den ich hier wiedergebe.

Das folgende Video legt dieses Thema satirisch dar.

 

 

Auf dem Papier ist die Verfassung der DDR noch gültig. Die DDR wurde nicht aufgelöst. Es wurden Bundesländer gebildet, die dann der BRD beigetreten sind. Deshalb spricht man in Formularen vom Beitrittsgebiet.

DDR_Verwaltungsbezirke
DDR

Bildquelle: Wikipedia

 

Alte und neue Bundesländer

Es wurden die neuen Bundesländer gebildet, die der BRD beigetreten sind.

Bildquelle:ccm Recht und Finanzen

 

Aber was nützt es, dass es die DDR im juristischen Sinne noch gibt? Es gibt keine Fabriken, bzw. die damaligen Firmen der DDR nicht mehr. Wichtige Gebäude gibt es nicht mehr. Mit dem Tarnnamen „Aufbau Ost“ ist der Abbau der DDR betrieben worden. Rasend schnell ist die Infrastruktur und die Staatsverwaltung angepasst worden. Man hatte viel Geld hineingesteckt. Dafür ist die Rentenkasse geplündert worden. Es ist nichts mehr übrig von der DDR.

 

Vergleich mit gestohlenem Auto

Man kann den Vergleich mit einem gestohlenen Auto ziehen. Das Auto ist gestohlen worden und ist weg. Die Papiere, wie z.B. Fahrzeugbrief, die anzeigen wer der rechtmäßige Eigentümer des Autos ist, sind nutzlos geworden. Das Auto ist weg.

gestohlenes auto 2
Bildquelle: Welt

 

Zwischenzeitlich ist das Auto zu Schrott gefahren worden. Würde es der rechtmäßige Eigentümer tatsächlich wiederfinden, könnte er damit nichts mehr anfangen. Genauso verhält es sich mit der DDR.

gestohlenes Auto

Bildquelle: Mitteldeutsche Zeitung

 

 

Gastautor Marcel Schmidt verstorben

Wir haben einen wichtigen Mitstreiter verloren.

Die Trommler - Archiv

Marcel Schmidt Marcel Schmidt

Mit Bestürzung habe ich erfahren, dass der Gastautor von DIE TROMMLER und mein Facebook-Freund Marcel Schmidt verstorben ist.

Er ist gestern nach Jena gereist, um das Grab einer Freundin zu besuchen, von deren Tod er erst verspätet erfahren hatte. Diese Reise musste er wegen Corona aufschieben. Gestern war es soweit. Von der Reise hatte er mir Bilder und kleine Videos geschickt. Auch von dem Grab der Freundin hatte er mir ein Bild geschickt.

Er hatte sich sehr über den Tod der Freundin aufgeregt und nach dem Besuch des Grabes war er sehr aufgewühlt. Gestern hatte er mir noch Bilder von der Reise und dem Grab der Freundin gepostet. Ich denke diese Nervenbelastung hat ihn hinweggerafft.

Er war wie ein Neffe für mich. Wir haben uns stets ausgetauscht und er hatte sehr interessante Gedanken. Er hatte Gastbeiträge für DIE TROMMLER geschrieben, wie „Sozialismus und Glaubensfrage“.

Er war ein…

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Gedanken zur Corona-Krise

Gastbeitrag von Uli Suhr

 

Alle die es interessiert sind gerne eingeladen meine Gedanken zu lesen und darauf rum zu denken.  Vielleicht gebe ich ja den einen oder anderen einen Anstoß mit der Thematik entspannter um zu gehen.

Vorweg noch ein Wort zu mir:

Ich war von 1977 bis zur Wende Uniformträger und habe eine Offiziersschule absolviert. Soll heißen, man hat mir analytisches Denken und Risikobewertung in die Wiege gelegt. Aus diesem Grund regen mich viele öffentliche Verlautbarungen, Zeitungsartikel und diverse Fernsehsendungen maßlos auf. Man hat mir auch schon empfohlen meine Texte doch als Leserbriefe zu veröffentlichen. Das tue ich aus einem bestimmten Grund nicht. Da haben schon ganz andere Autoren kapituliert. Wenn man dann die bereinigten und gekürzten Texte liest, die dann häufig sinnentstellt abgedruckt werden und den Schreiber wie einen Demagogen oder Depp aussehen lassen, verzichte ich darauf.

Deshalb ist Teilen erwünscht und ich hoffe damit eine größere und unvoreingenommene Leserschaft zu erreichen.

Seit der Wende bin ich im Gesundheitswesen tätig, habe im Rettungsdienst, in Krankenhäusern und der Reha gearbeitet.

Seit 2003 bin ich selbständiger Physiotherapeut und arbeite in einer Praxisgemeinschaft

Wir haben alle Selbstzahler abbestellt, die Gruppenarbeit gestoppt und die Risikopatienten die uns seit vielen Jahren bekannt sind, davon überzeugt zuhause zu bleiben. Mit dem Resultat, das ich an guten Tagen höchstens noch 40 % der Patienten sehe. Im Normalfall habe ich einen 10 Stunden Tag und ca. 20 Behandlungen. Im Moment sind 7 oder 8 Patienten der Normalfall, ich will nicht klagen, sondern damit zum Ausdruck bringen, das wir Verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Auch wenn viele meiner Kollegen dadurch nur noch die Betriebskosten decken können und quasi umsonst arbeiten, sind wir für unsere Patienten da.

Aber all die seltsam anmutenden Maßnahmen die da diskutiert und in Erwägung gezogen werden, ziehen mir langsam die Schuhe aus.

 

Stichwort Masken: Wenn ich das große Besteck auspacken würde, müsste ich Vollschutz tragen. Schutzkittel, zertifizierte Atemmaske, Schutzbrille und Handschuhe der höchsten Sicherheitsstufe. So kann kein Mensch arbeiten. Die Kollegen in den Krankenhäusern sind nach 2 bis 3 Stunden bis auf die Haut durchnässt. Dazu käme, ich müsste mich nach jedem Patienten fachgerecht der Materialien entledigen und neu einkleiden. Undenkbar ! Erstens haben wir eine solche Ausrüstung nicht und selbst wenn, wenn fehlt es an Zeit und die Kosten würden jeden Rahmen sprengen. Das bedeutet, wir arbeiten am Patienten und können weder einen Sicherheitsabstand einhalten noch berührungsfrei arbeiten. Ich benötige meine Hände und muss meinen Gegenüber anfassen.

Nun kommt das Argument, ich soll doch meine Mitmenschen schützen. Die einzige Möglichkeit die mir bleibt ins Handhygiene in Form von Händewaschen, Händewaschen und Händewaschen.

Einen gewissen Schutz für meine Patienten würden für einen kurzen Zeitraum die handelsüblichen OP-Masken bieten. Das sind Wegwerfartikel und nach kurzer Zeit auch wertlos, da ich nun mal bei der Arbeit reden und erläutern muss.

Die gutgemeinten selbst gefertigten Stoffmasken gehen in meinem speziellen Fall nach hinten los. Der Schutzgrad geht gegen Null und im Gespräch höre ich immer wieder:        „Damit tue ich was für meine Gesundheit und auch für die anderen Menschen in meinem Umfeld!“  Weit gefehlt ! Versuche haben gezeigt, das nur ein Teil der sogenannten Tröpfchen und Aerosole zurück gehalten werden. Der Gedanke wiegt die Bevölkerung in einer trügerischen Sicherheit

Es hilft nur Abstand halten, Handhygiene und niemanden anniesen oder anspucken. Aber das dürften ja die meisten meiner Mitmenschen auch ohne Corona nicht gemacht haben.

Also bitte liebe Funktionsträger, Möchtegernmediziner und Hobby-Virologen verschont mich mit Maßnahmen die nur eins sind, sinnloser Aktionismus um dem Volk zu zeigen, wir tun was und sind Herr der Lage.

Augenmaß ist gefragt und Maßnahmen, die die getroffenen und notwendigen Festlegungen unterstützen und diese nicht absurd erscheinen lassen. Viele von uns werden sich anstecken und viele von uns werden auch andere anstecken. Wenn man uns aber in den Medien immer nur die 5 % vorführt die ernsthaft erkrankt sind hilft das wenig. Das sind 5 % von 100 % und die sind unvermeidlich. Die zeitliche Verzögerung funktioniert doch in unserem disziplinierten Deutschland hervorragend.

Also belasst es dabei und lasst die Profis ihre Arbeit machen. Verschont mich mit wenig hilfreichen Maßnahmen und den täglichen Sondersendungen. Da muss Zeit gefüllt werden und wenn einem die Fakten ausgehen, werden welche gepuscht. Die Psychologen schlagen schon Alarm und nicht das hier nur permanent Angst geschürt wird, nein es stellt auch eine ernst zunehmende Gefahr für „normale Kranke “ dar.

Wenn der ganze Budenzauber vorbei ist, bin ich schon jetzt auf die Zahlen gespannt, wie viele Menschen nicht mit oder an Corona gestorben, sondern durch die Hysterie, die eine vernünftige Abarbeitung des Tagesgeschäftes in Krankenhäusern und Praxen verhindert hat. All die chronisch Kranken, die sich aus Angst vor Ansteckung nicht mehr zum Arzt trauen und akute Notfälle, die versuchen ihre Beschwerden zuhause aus zu sitzen, werden dann wohl in einer anderen Statistik oder in geheimen Papieren verschwinden.

Ich werde weiter für meine Patienten da sein und meine Arbeit machen, so lange man mich lässt und ich hoffe, das ich vor weiteren übertriebenen und sinnlosen Maßnahmen verschont bleibe.

Man stelle sich mal vor, ich behandle einen Patienten zweimal die Woche eine halbe Stunde und habe intensiven Körperkontakt und wenn er mir am Wochenende über den Weg läuft, darf ich aus Sicherheitsgründen nicht mal einen Schwatz über den Gartenzaun halten.

Absurder geht es kaum.

 

In diesem Sinne, haltet Euch senkrecht und ich wünsche Euch, das ihr zu den 95 % gehören möget.

Grüße Uli

 

Demonstrations- und Versammlungsverbote aus aktuellem Anlass

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Bild entnommen von der Website der Stadtverwaltung Bad Kreuznach

 

Versammlungs- und Demonstrationsverbot im heutigen Deutschland. Wer hätte es vor kurzer Zeit noch für möglich gehalten?
Nun ja infolge der aktuellen Situation ist es notwendig. Bleibt zu hoffen, dass dies nicht eine Notstandsübung ist, um aus anderen Anlässen demokratische Rechte außer Kraft zu setzen.


Text der Stadtverwaltung Bad Kreuznach:

„In Zeiten wie diesen ist die Gesunderhaltung der Bevölkerung das wichtigste Gebot. Auch das mit hohem Verfassungsrang ausgestattete Demonstrationsrecht muss daher etwas in den Hintergrund treten“, sagt Ordnungsdezernent Markus Schlosser. Wichtig sei nun, dass die Bevölkerung auch die Gebote und Verbote einhält.

Der kommunale Vollzugsdienst hat daher seine Arbeitszeiten ausgedehnt und einen Schichtbetrieb eingerichtet, um die Kreisverwaltung bei den notwendigen Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Denn für die Überwachung der verfügten Verbote, vor allem die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Sport- und Fitnessstudios sowie Cafés, sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Kreis wird jedoch im Rahmen der Amtshilfe von den Ordnungsamtsämtern der Stadt und der Verbandsgemeinden unterstützt. „Es erfolgt eine enge Verzahnung mit der Ordnungsbehörde der Stadt, die Arbeit läuft vorbildlich und professionell“, erklärt der Ordnungsdezernent.

Konkret bedeutet das Folgendes, so Schlosser: „Unser kommunaler Vollzugsdienst überwacht, ob sich die Geschäfte an das Öffnungsverbot halten. Ebenso werden die Restaurants und Speisegaststätten geprüft, ob sie die Öffnungszeiten von 6 bis 18 Uhr einhalten.“ Verstöße werden an den Kreis gemeldet und von da aus geahndet. Erste Ergebnisse werden im Laufe des Tages erwartet19.

März 2020 von ISABEL GEMPERLEIN