Verfassungsrichter sprechen Betreiber der Website „MfS-Insider“ frei
Die Karlsruher Richter rügen die Berliner Justiz für ihren Umgang mit politischen Äußerungen. Diese hatte einen Kritiker der offiziellen Geschichtsschreibung der DDR zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Bandit darf als Bandit, bzw. Terrorist bezeichnet werden.
Es geht um Johann Burianek von der KgU.
Er agierte mit Mitteln, wofür man auch nach heutigen Maßstäben als Terrorist gelten und entsprechend bestraft würde.
Näheres siehe Artikel „Der Tagesspiegel“.“Der Tagesspiegel“ windet sich, denn er verbreitet weiterhin die Mär, das Burianek ein „Widerstandskämpfer“ gewesen wäre.