Werner Weinhold erschoss am 19. Dezember 1975 bei seiner Flucht aus der DDR an der Grenze zur BRD in der Nähe von Hildburghausen die beiden Grenzsoldaten Jürgen Lange und Klaus Peter Seidel.
Weinhold war zuvor u.a. wegen Autodiebstahls in 54 Fällen vorbestraft. Noch während seiner Bewährungszeit beging er ein Sittlichkeitsdelikt.
Während seines Wehrdienstes ist er fahnenflüchtig geworden und hatte aus der NVA-Kaserne in Spremberg Waffen, Munition und ein Fahrzeug entwendet.
Die Grenzsoldaten Seidel und Lange wurden von dem Überfall Weinholds überrascht. Ihre Waffen blieben gesichert. Erkenntnisse besagen, dass die beiden Grenzsoldaten übermüdet und eingeschlafen waren.
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In seiner ersten Vernehmung in der BRD gab Weinhold zu geschossen zu haben.
Sein Fall erregte im Jahre 1975 öffentliches Aufsehen. In der BRD wurde er vom Landgericht Essen wegen Totschlags angeklagt zunächst freigesprochen. Das sorgte auch in der Bevölkerung der BRD für Empörung. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Hagen. Die DDR bestand zunächst auf einem Auslieferungsverfahren. Da eine Auslieferung seitens der BRD nicht zu erwarten war, führte die DDR ein Beweissicherungsverfahren vor dem Bezirksgericht Dresden durch. Das Landgericht Hagen verurteilte Werner Weinhold am 1. Dezember 1978 wegen Torschlags in zwei Fällen und wegen bewaffneten Kraftfahrzeugdiebstahls zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine Notwehr vorlag, jedoch eine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit zu berücksichtigen sei. Erstaunlich wie bundesdeutsche Gerichte immer wieder Wege finden, um nach Ideologie und Gesinnung zu urteilen. Am 7. Juli 1982 wurde Werner Weinhold vorzeitig nach dreieinhalb Jahren Haft entlassen.
Es gibt Spekulationen, dass das MfS die Ermordung Weinholds geplant hätte. In diesem Zusammenhang wurde 1993 Anklage gegen den hochrangigen Vertreter des MfS, Gerhard Neiber, erhoben. Die Anklage wurde jedoch vom Landgericht Berlin nicht zugelassen.
Am 8. Januar 2005 schoss Werner Weinhold in seiner Marler Stammkneipe auf einen Bekannten und verletzte ihn schwer. Daraufhin wurde er vom Landgericht Essen wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel