Werner Weinhold

Werner Weinhold erschoss am 19. Dezember 1975 bei seiner Flucht aus der DDR an der Grenze zur BRD in der Nähe von Hildburghausen die beiden Grenzsoldaten Jürgen Lange und Klaus Peter Seidel.

Weinhold war zuvor u.a. wegen Autodiebstahls in 54 Fällen vorbestraft. Noch während seiner Bewährungszeit beging er ein Sittlichkeitsdelikt.

Während seines Wehrdienstes ist er fahnenflüchtig geworden und hatte aus der NVA-Kaserne in Spremberg Waffen, Munition und ein Fahrzeug entwendet.

Die Grenzsoldaten Seidel und Lange wurden von dem Überfall Weinholds überrascht. Ihre Waffen blieben gesichert. Erkenntnisse besagen, dass die beiden Grenzsoldaten übermüdet und eingeschlafen waren.

Steckbrief in der DDR
Bildquelle: https://www.akg-images.co.uk/CS.aspx?VP3=SearchResult&ITEMID=2UMDHUSFDYKM&LANGSWI=1&LANG=German

In seiner ersten Vernehmung in der BRD gab Weinhold zu geschossen zu haben.

Sein Fall erregte im Jahre 1975 öffentliches Aufsehen. In der BRD wurde er vom Landgericht Essen wegen Totschlags angeklagt zunächst freigesprochen. Das sorgte auch in der Bevölkerung der BRD für Empörung. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Hagen.  Die DDR bestand zunächst auf einem Auslieferungsverfahren. Da eine Auslieferung seitens der BRD nicht zu erwarten war, führte die DDR ein Beweissicherungsverfahren vor dem Bezirksgericht Dresden durch. Das Landgericht Hagen verurteilte Werner Weinhold am 1. Dezember 1978 wegen Torschlags in zwei Fällen und wegen bewaffneten Kraftfahrzeugdiebstahls zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine Notwehr vorlag, jedoch eine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit zu berücksichtigen sei. Erstaunlich wie bundesdeutsche Gerichte immer wieder Wege finden, um nach Ideologie und Gesinnung zu urteilen. Am 7. Juli 1982 wurde Werner Weinhold vorzeitig nach dreieinhalb Jahren Haft entlassen.

Es gibt Spekulationen, dass das MfS die Ermordung Weinholds geplant hätte. In diesem Zusammenhang wurde 1993 Anklage gegen den hochrangigen Vertreter des MfS, Gerhard Neiber, erhoben. Die Anklage wurde jedoch vom Landgericht Berlin nicht zugelassen.

Am 8. Januar 2005 schoss Werner Weinhold in seiner Marler Stammkneipe auf einen Bekannten und verletzte ihn schwer. Daraufhin wurde er vom Landgericht Essen wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Zeitzeuge Karl-Heinz Schulze zum Fall Weinhold:

Karl-Heinz Schulze

Um hier mal etwas Spekulation zu widersprechen. Ich war zum selbigen Zeitpunkt/Nacht als Zugführer einer Grenzkompanie mit wenigstens 6 Doppelposten nördlich von Salzwedel in einem Kompanieabschnitt im Grenzdienst. Weinhold irrte schon einige Tage lang als Fahnenflüchtiger der NVA durch die DDR. Die Grenztruppen wussten über Teile seiner Fluchtrichtungen, seine Bewaffnung und Gefährlichkeit Bescheid und wurden dementsprechend informiert auf ihren Dienst vorbereitet. 

Wie in den Dienstvorschriften festgelegt waren die MPi der Grenzsoldaten unterladen, das heißt es befand sich keine Patrone abfeuerbereit im Lauf der Waffe. 

Nach der Mordtat wurden alle Angehörigen der Diensteinheiten welche den unmittelbaren Grenzdienst durchführten offen und unmittelbar über den Mord informiert. Auch darüber, dass sie entsprechend der Obduktion schlafend und direkt regelrecht sitzend an einem Baumstumpf niedergemäht wurden. 

Vermutet wurde schon in der Information, das einer geschnarcht hätte und der Mörder sie deshalb angetroffen und aus sehr kurzer Distanz geschossen habe. Zur richtigen Einordnung warum die Posten sicherlich nur für wenige Sekunden eingeschlafen waren gehört auch, dass der menschliche Körper in der Zeit von 2:00 Uhr bis 4:00 Uhr in einen Zustand absoluter Müdigkeit verfällt. 

Ich persönlich sorgte in meiner Führungstätigkeit dafür dass sich die Posten auch bewegen mussten um nicht einzuschlafen. Wer nie an der Staatsgrenze Posten gestanden hatte kann das sicherlich sehr schwer einschätzen und nachvollziehen. Jeder Grenzsoldat war heilfroh gesund und lebensfroh wieder zu seiner Familie zurück kehren zu können. 

Grenzdienst war Friedensdienst und Wehrdienst laut Gesetz und kein Soldat hatte persönlichen Einfluss darauf, ob er diesen an der Staatsgrenze zu versehen hat. Ich selber hatte die ersten Jahre meiner Dienstzeit noch sehr viel Posten selbst gestanden und kenne auch die Ängste gerade bei solchen Situationen. und erinnere gleichzeitig an den Fall Gartenschläger. 

Ehre aller unseren ermordeten Grenzsoldaten die immer wieder vergessen werden sollen. Ehre den Soldaten des Friedens !