Gastbeitrag von Dernier Cri
In der Bundeswehr der BRD wurde und wird ein weitgehend anderes Traditionsverständnis praktiziert als in der NVA. Der erste Traditionserlaß der Bundeswehr geht auf das Jahr 1965 zurück. Obwohl sich partiell auch Überschneidungen ergaben, insbesondere für die Zeit der Befreiungskriege gegen die napoleonische Vorherrschaft von 1812/1813, bezeugt er doch in bezug auf die von Deutschland ausgegangenen beiden Welteroberungskriege ein völlig anderes Herangehen. Es stützt sich auf die Anerkennung von Kanzler Konrad Adenauer am 3. Dezember 1953 vor dem Bundestag für »alle Waffenträger unseres Volkes, die im Rahmen der hohen soldatischen Überlieferung ehrenhaft zu Lande, auf dem Wasser, in der Luft gekämpft haben«.
»Wir sind überzeugt, daß der gute Ruf und die Leistung des deutschen Soldaten, trotz aller Schmähungen während der vergangenen Jahre, in unserem Volk noch lebendig sind und auch bleiben werden.« Der Erlaß vom 1. Juli 1965 stellte als Kriterium der Traditionswürdigkeit heraus: »Die deutsche Wehrgeschichte umfaßt in Frieden und Krieg zahllose soldatische Leistungen und menschliche Bewährungen, die überliefert zu werden verdienen.« So kamen nicht nur Strategen des Ersten Weltkrieges wie Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff, August von Mackensen oder Paul von Lettow-Vorbeck zu fragwürdigen Ehren. Auch nach 1945 weltweit gesuchte Kriegsverbrecher wie der Panzergeneral Hasso von Manteuffel, die Gebirgsjägergeneräle Eduard Dietl und Ludwig Kübler oder Generalfeldmarschall Wilhelm Ritter von Leeb kamen zu nach ihnen benannten Kasernen.
Von den rund 420 Kasernen, über welche die Bundeswehr 1990 verfügte, waren 40 nach Herrschergeschlechtern und Militärs des Mittelalters benannt, über 50 waren den Befreiungskriegen und der preußisch-deutschen Geschichte gewidmet. Aber auch rund 50 trugen die Namen führender Militärs und Freiwilliger des Ersten und wohl mehr als 30 die von »Helden« des Zweiten Weltkrieges, dagegen nur elf galten den Männern des 20. Juli 1944. Und das, obwohl doch 1982 in einer Neuauflage des 1965er Traditionserlasses festgestellt worden war: »Ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich kann Traditionen nicht begründen.« Diese Richtlinie führte zwar in den letzten zwei Jahrzehnten zu marginalen, vielfach kritisierten Korrekturen bei der Benennung von Kasernen und Einheiten der Bundeswehr nach Exponenten der faschistischen Wehrmacht wie Dietl und Kübler oder des u.a. gegen das baskische Gernika eingesetzten Jagdfliegers Oberst Werner Mölders.
Aber im Grundsatz änderte sich nicht viel. Der Satz von der Unvereinbarkeit von Bundeswehr-Tradition und Diktatur wird heute vor allem gegen das vermeintliche Unrechtsregime in der DDR in Stellung gebracht.
Werner Mölders war als Jagdflieger gegen die Spanische Republik und im Krieg gegen die Sowjetunion eine der höchstdekorierten Offiziere der faschistischen deutschen Wehrmacht, Seinen Namen trugen Einheiten und Kasernen der westdeutschen Bundeswehr.
Dienstag 1. März 2016
Quelle Text und Bild:
