Nichts Neues

Bildquelle: DER SPIEGEL Nr. 1/2.1.2021

In dem SPIEGEL-Artikel geht es um einen muslimischen Wissenschaftler, der vom sächsischen Verfassungsschutz ins Visier genommen worden ist.

So verlor er aus unerklärlichen Gründen mehrere Jobs und bezog zeitweise Hartz IV. Für mich ist das nichts neues. Folgenden Text habe ich auf der Facebook-Seite von DER SPIEGEL kommentiert und das in meinen Gruppen geteilt. Da sich der SPIEGEL-Artikel hinter einer Bezahlschranke verbirgt, habe ich aus meiner SPIEGEL-Papierausgabe eine PDF-Datei erstellt, die von jedermann heruntergeladen werden kann.

 

Bildquelle: DR SPIEGEL Nr. 1/2.1.2021

Das ist nichts Neues, sondern nur ein anderer Personenkreis ist betroffen.

Früher waren Kommunistinnen und Kommunisten betroffen. Das müssen nicht unbedingt welche aus der DKP gewesen sein. Ja, wer die DKP kritisiert hatte, bzw. immer noch kritisiert, ist noch eher betroffen.

Jede und jeder, der oder die mit der DDR sympathisiert hatte, hatte aus unerklärlichen Gründen den Job verloren, wurde nach der Probezeit gekündigt oder hatte erst keinen Job gefunden.

Der Betroffene im geschilderten Fall ist zumindest an einen Beweis herangekommen, auch wenn dies schwierig war. Kommunistinnen und Kommunisten konnten das nicht und selbst im Nachhinein, wo sie Verliererinnen und Verlierer der Geschichte sind, können sie das nicht. Er werden nur die Akten aus der vergangenen DDR offengelegt, aber nicht aus der fortbestehenden und vergrößerten BRD. Da die Kommunistinnen und Kommunisten und parteilose Sympathisantinnen und Sympathisanten der DDR Gründe für unerklärliche Jobverluste und unerklärliche Ablehnungen von Bewerbungen nur vermuten konnten, bzw. können, aber keinen Zugang zu Beweisen hatten, bzw. haben, sind sie als Faulenzerinnen und Faulenzer gebrandmarkt worden, die sich in der „sozialen Hängematte“ ausruhen würden.

Auch heute kann es für die Verliererinnen und Verlierer der Geschichte Konsequenzen haben, wenn sie links von der nun etablierten Partei DIE LINKE stehen.

So können sie unter fadenscheinigen Gründen von einem Strafverfahren betroffen sein. Auch wenn ein solches Verfahren mit Freispruch endet, so kann das nächste Verfahren folgen. Auch wenn ein Wichtigtuer Anzeige erstattet und das als Druckmittel in seiner Art des Mobbings benutzt, so ist es doch verwunderlich, dass solche Anzeigen ernst genommen und das Strafverfahren seinen Lauf nimmt.

Gut, sowas ist keine Story für den SPIEGEL. Aber die Parallelen aus der vorliegenden Story sind doch offensichtlich.

 

Original-Beitrag aus DER SPIEGEL Nr.1 /2.1.2021

„Unsichtbarer Feind“

Der Fall Spionage in LPG durch Kommunistenverräter

 

Dieser Mensch hatte seit 1950 Verbindung zum Bundesverfassungsschutzamt(Bundesamt für Verfassungsschutz)in Gießen(Hauptsitz ist Köln)unterhalten. Seit 1954 war er hauptamtlicher Mitarbeiter dieser Dienststelle im Außendienst.

Während seiner Tätigkeit für das Bundesverfassungsschutzamt(Bundesamt für Verfassungsschutz)war er mit verschiedenen Delegationen mehrmals in der DDR. Jedesmal hatte er vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine neue Aufgabe erhalten.

In der BRD, damals in der DDR noch als Westdeutschland bezeichnet, bestand seine Aufgabe darin Mitglieder der Kommunistischen Partei (KPD) auszuliefern.(KPD-Verbot in der BRD unter Adenauer)

Im Jahre 1954 wurde dieser Mensch vom Bundesverfassungsschutzamt(Bundesamt für Verfassungsschutz)schriftlich zur Mitarbeit verpflichtet. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhielt er den Decknamen „Adlerhorst“ und einen monatlichen Betrag von 250,- bis 350,- DM (BDL=Bank deutscher Länder, Vorläuferin der Bundesbank)

Im Frühjahr 1957 erhielt er vom Name, Institution und Örtlichkeit in der Akte geschwärzt), sowie seinem unmittelbaren Auftraggeber, „Berger“, Dienststelle Geißen, den Auftrag, für längere Zeit in die DDR zu fahren und sich Arbeit bei einer größeren LPG(Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft)zu beschaffen. Er sollte die gesamte Struktur einer größeren LPG kennenlernen.

Ende April 1957 fuhr dieser Mensch mit dem Zug bis Probstzella. Dort meldete er sich bei der VP(Volkspolizei) als Übersiedler aus Westdeutschland(BRD). Durch geschickte Redewendung verstand er es, sich in den Kreis (Ortsname in der Akte geschwärzt) und von dort aus vom Rat des Kreises in (Ortsname in der Akte geschwärzt)einweisen zu lassen.

Die Aufgabe dieses Menschen bestand darin, die Arbeit bei der LPG in (Ortsname in der Akte geschwärzt)aufzunehmen. Er fing dort als(Berufsbezeichnung in der Akte geschwärzt)an. Im einzelnen sollte er die gesamte Struktur der LPG, wie die Arbeitseinteilung, die maschinelle Ausrüstung, die Höhe der Abgabeplichten, die Höhe der Ernteerträge sowie die politische Tätigkeit innerhalb der LPG feststellen. Weiterhin sollte er die Stimmung der LPG-Bauern, deren Verdienst, die Wohnverhältnisse und die kulturelle Betreuung ermitteln. Zu seinem Auftrag gehörte weiterhin, dass er das Verhältnis der LPG-Bauern zu den Einzelbauern durch die MTS(Maschinenausleihstation) und die Unterstützung der Einzelbauern durch die MTS festzustellen hatte. Auch das Verhältnis der Abgabepflichten der Einzelbauern zur LPG sollte er ermitteln.

Die Verbindung sollte der Verfassungsschutzagent folgendermaßen aufrecht erhalten:

In Zeitabständen von 3 – 4 Wochen sollte er Westberlin aufsuchen und einen schriftlichen Bericht über die getroffenen Feststellungen dem Verfassungsschutzamt in Westberlin zur Weiterleitung nach Gießen abgeben. Um mit der Dienststelle in Westberlin in Verbindung zu kommen, sollte er das Polizeirevier am Hallischen Tor in Westberlin aufsuchen und sich dort dem Revierleiter unter seinem Decknamen „Adlerhorst“ vorstellen. DA der Revierleiter ein Verbindungsmann des Verfassungsschutzes in Westberlin sei, würde er sofort Bescheid wissen und die Verbindung mit dem Verfassungsschutzamt in Westberlin herstellen.

Die Festnahme dieses Menschen erfolgte am 04.02.1959 wegen des Verdachts der Spionagetätigkeit durch das VPKA(Volkspolizeikreisamt)Abteilung K., also der Kriminalpolizei.