Die Förderung der Frauen

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Das ist verloren worden

Die Förderung der Frauen, besonders in der beruflichen Qualifizierung, war gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.

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Zunehmend bis zu 92 % aller Frauen im arbeitsfähigen Alter waren berufstätig. Das war möglich, weil praktisch alle Kinder zwischen drei und sechs Jahren in Kindergärten von Fachkräften gegen ein geringes Entgelt betreut und verpflegt wurden. Die älteren Kinder bis zur vierten Klasse hatten die Möglichkeit, ihre Freizeit in betreuten Kinderhorten zu verbringen. Auch die Kinder bis zu drei Jahren – also im Babyalter – konnten auf Wunsch der Familien tagsüber in Kinderkrippen betreut werden. Diese Maßnahmen hatten neben der finanziellen Unterstützung der Familien mit Kindern (Kredite bei Eheschließung, Kindergeld, Beihilfe bei Geburten u.a.) zur Folge, daß jährlich 230.000 bis 245.000 Säuglinge lebend geboren wurden, d. h. von 1000 Frauen im Alter von 15 bis 45 Jahren wurden 1.735 bis 1.940 Säuglinge lebend geboren. (Fruchtbarkeitskennziffer).

Die in den Jahren 1988/1989 4,2 Millionen weiblichen Beschäftigten machten fast die Hälfte aller Erwerbstätigen aus. 80% davon verfügten über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung, darunter 23% – also fast jede vierte weibliche Beschäftigte – über einen Hoch- oder Fachschulabschluss. Der Anteil der Frauen und Mädchen von den an Hochschulen Studierenden betrug nahezu 50 %.

Frauen in der DDR besaßen aufgrund ihres eigenen Arbeitseinkommens eine selbständige wirtschaftliche und soziale Position sowohl in der Familie als auch im öffentlichen Leben.

entnommen aus : „Unter Feuer  Die Konterrevolution in der DDR“ Hrsg. Offensiv

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