Bild entnommen aus „Chronik der Mauer“; Aufnahmedatum unbekannt (Foto: privat)
Cengaver Katrancı
geboren 1964
ertrunken am 30. Oktober 1972
in der Spree nahe der Oberbaumbrücke
an der Grenze zwischen Westberlin und Berlin/DDR
Karte entnommen aus „Chronik der Mauer“
Es ist schwer für die Hinterbliebenen des damals verunglückten Kindes (Cengaver Katranci), wenn das Thema immer wieder hochgekocht wird. Es wird immer nur auf die DDR geschimpft, doch es muss auch der Westberliner Senat in die Verantwortung genommen werden. Beide Seiten waren vernagelt und sind in ihrer Bürokratie erstickt. So musste ein Kind sterben, da niemand einen Fall einkalkuliert hat, dass Kinder oder auch Erwachsene ins Grenzgewässer fallen könnten. Es muss erwähnt werden, dass jeder Grenzzwischenfall brisant war, sei es in Berlin zu Westberlin oder an der Außengrenze der DDR zur BRD. Jede falsche Handlung hätte den III. Weltkrieg auslösen können. So unternahm man im Zweifelsfall lieber gar nichts. Das konnte fatale Folgen haben, wie man hier an dem Fall mit dem verunglückten Westberliner Kind sieht. Dem Westberliner Senat ist anzukreiden, dass er es unterlassen hatte auf eigenem Gebiet Schutzzäune aufzustellen, um solche Unglücke zu verhindern. Außerdem hätte mit der DDR verhandelt werden müssen, um eine schnelle und unbürokratische Lösung für Notfälle parat zu haben. Später ist dies nachgeholt worden. Nun ja, wenn im wahrsten Sinne des Sprichwortes „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.
Einige Punkte meiner Meinung finden sich unabhängig davon, im Dokument der DDR wieder, das ich hier ausgewertet habe.
Petra Reichel
Text von Udo Baron entnommen von „Chronik der Mauer“
Der achtjährige türkische Schüler spielt mit einem Freund etwa 100 Meter vom Grenzübergang Oberbaumbrücke entfernt auf der Böschung der Spree am Kreuzberger Gröbenufer. Die Jungen gehen hinunter ans Ufer, sie stehen auf der schmalen Kaimauer und füttern Schwäne. Plötzlich verliert Cengaver Katrancı das Gleichgewicht und stürzt ins kalte Wasser.
Cengaver Katrancı, geboren 1964, lebt mit seiner aus der Türkei stammenden Mutter und drei Geschwistern im West-Berliner Bezirk Kreuzberg. [1]
[1]Die West-Berliner Polizei gab den Namen des ertrunkenen Kindes zunächst irrtümlich mit „Cengiz Koc“ an, dem Nachnamen des Onkels. Die Korrektur erfolgte zuerst in der Berliner Morgenpost und wurde dann polizeilich bestätigt. Vgl. Berliner Morgenpost, 2.11.1972, sowie: Vermerk der West-Berliner Polizei, 2.11.1972 (Landesarchiv Berlin).
[2]Vgl. Berliner Morgenpost, 31.10.1972; BZ, 31.10.1972.
[3]Vgl. Die Welt , 31.10.1972.
4]Vgl. Berliner Morgenpost, 2.11.1972. – Zum Tod von Cengaver Katranci siehe auch die einfühlsame Recherche von Christoph Cadenbach, Annabel Dillig und Christian Schramm, die mit seinem Bruder gesprochen haben (»Untergegangen«, in: Süddeutsche Zeitung Magazin, 20.9.2019, S. 16–23).
[5]Vgl. Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin, 6. Wahlperiode, 37. Sitzung vom 9.11.1972, S. 1294-1295.
Dokument auch als PDF-Datei vorhanden.
Dokument entnommen aus „Chronik der Mauer“, ausgewertet von Petra Reichel
Auswertung DDR-Dokument Unglücksfall Cengaver Katranci
von Petra Reichel
Am 30.10.1972 gegen 13:30 Uhr wurde den Grenzsicherungskräften der DDR Durch Zuruf von Angehörigen des Westberliner Zolls bekannt, dass vom Westberliner Ufer ein Kind in die Spree gefallen ist. Das Grenzgewässer gehörte in der ganzen Breite zu Berlin DDR.
Von DDR-Seite aus wurden daraufhin alle erforderlichen Maßnahmen zur Bergung des Kindes getroffen.
Die Aufnahme der Suche durch Taucher der Deutschen Volkspolizei erfolgte erst etwa eine Stunde später, um 14:20 Uhr. Erst dann ersuchte ein Offizier der Westberliner Polizei über Megafon um Bestätigung des Einsatzes von eigenen Kräften zur Suche und Bergung. Eine Bestätigung dazu erfolgte nicht. Na ja, dann waren die Westberliner auch nicht früher dran, aber der DDR-Seite wird der späte Beginn der Suche angekreidet. Wenn die Westberliner Polizei früher ersucht hätte ihre eigenen Kräfte zur Suche und Bergung des Kindes einzusetzen und dies dann von DDR-Seite verweigert worden wäre, wäre das „ein anderes Ding“.
Bis zum Beginn der unmittelbaren Bergungshandlungen von DDR-Seite hatten sich am Spreeufer auf Westberliner Gebiet ca. 20 uniformierte Kräfte der Westberliner Polizei, der Feuerwehr und des Zolls mit je einem Funkstreifenwagen, Feuerlöschzug und Krankenwagen eingefunden. Circa 300 bis 400 Zivilpersonen (Schaulustige) hatten sich angesammelt.
Im Ergebnis des Einsatzes wurde um 15:05 Uhr ca. 100 m unterhalb der Oberbaumbrücke durch Taucher der Feuerwehr des PdVP Berlin/DDR ein Kind männlichen Geschlechts, ca. 6 bis 8 Jahre alt, aufgefunden und geborgen. Die Bergungshandlungen wurden von Westberliner Gebiet aus durch mehrere Zivilpersonen (Schaulustige) gefilmt und fotografiert. Man muss bedenken, dass fotografieren und filmen damals aufwändig war und man nicht wusste, ob die Bilder, bzw. die Filme was werden, da diese erst in einem Labor entwickelt werden mussten. Hätte es die Technik von heute gegeben (Handys), wäre noch mehr gefilmt und fotografiert worden.
Das Kind wurde nach der Bergung umgehend ins Krankenhaus überführt, wo durch den diensthabenden Arzt der Tod festgestellt wurde.
Am 30.10.1972, gegen 21:15 Uhr, meldete sich die in Westberlin wohnhafte türkische Staatsbürgerin (Name geschwärzt) in Begleitung von zwei weiteren mit ihr verwandten türkischen Staatsbürgern bei der Deutschen Volkspolizei. Die Kindesleiche wurde von ihnen als der Sohn der (Name geschwärzt)
KATINANA, Cengaver
Geb. 1964
wohnhaft: Berlin(West) 61
(Straße geschwärzt)
Staatsangehörigkeit: Türkei
identifiziert.
Angaben der (Name geschwärzt), zufolge hatte das Kind in Begleitung eines weiteren 12jährigen Kindes vom Spreeufer aus Schwände gefüttert und war dabei in die Spree gefallen.
Die Kindesmutter bedankte sich für die erwiesene Unterstützung durch die Organe der DDR und bat um Überführung der Leiche nach Westberlin.
In Beantwortung eines Fernschreibens (Die Jüngeren werden ein Fernschreiben nicht mehr kennen. Durch das nachfolgende FAX und dann durch das Internet hat diese Technik ausgedient.) des Präsidiums der Deutschen Volkspolizei Berlin/DDR an den Senator für Inneres in Westberlin, worin er über die Bergung einer unbekannten Kindesleiche aus der Spree informiert wurde, teilte dieser am 31.10.1972, 13:10 Uhr, die Bestätigung des Sachverhaltes sowie die Personalien der Kindesleiche mit und erbat die Freigabe der Leiche.
Am 0.3.11.1972, um 10:00 Uhr, wurde die Kindesleiche durch das Staatliche Bestattungswesen der Hauptstadt der DDR an das Westberliner Bestattungsinstitut (Name geschwärzt) übergeben und von diesem nach Westberlin übergeführt.
Im Ergebnis der Untersuchung von DDR-Seite dieses Vorkommnisses ist festzustellen, dass der tragische Unglücksfall u.a. dadurch begünstigt wurde, dass sich an der zum Westberliner Territorium gehörenden Ufermauer keine ausreichenden Schutzeinrichtungen (Schutzzaun, Maueraufbau u.ä.) befinden (befanden) sowie seitens der Westberliner Polizei keine Maßnahmen gegen fahrlässiges und leichtsinniges Verhalten von Personen an der Ufermauer unternommen werden (wurden).
Während der Bergungshandlungen war z.B. zu beobachten, dass durch den Andrang und die Bewegung Hunderter von Zivilpersonen (Schaulustige) am Westberliner Gröbenufer unmittelbare Gefahr für weitere Unglücksfälle entstand. Durch die anwesenden Westberliner Polizei- und Zollkräfte wurden keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zur Abwendung weiterer Vorfälle getroffen.
In diesem Zusammenhang ist weiter festzustellen, dass in dem betreffenden Grenzabschnitt seit längerer Zeit provokatorische Handlungen gegen die Staatsgrenze und die Sicherungskräfte der DDR von Westberliner Territorium aus unternommen werden (wurden).
Sie erfolgten im Zeitraum von Januar bis Oktober 1972 vom Westberliner Gröbenufer aus 13 gegen die Staatsgrenze und die Grenzsicherungskräfte der DDR gerichtete Handlungen, davon
- 3 Fälle des Beschießens der Grenzsicherungskräfte aus einer Pistole bzw. mittels KK-Waffen (25.03.1972, 18:30 Uhr, durch eine männliche Person, ca. 30 Jahre alt, mittels Pistole; 07.08.1972, 22:50 Uhr, durch unbekannte Personen aus KK-Waffe; 24.081972, 18:30 Uhr, durch eine männliche Person mittels KK-Gewehr);
- 6 Fälle provokatorischer Grenzverletzungen durch Betreten der Eisdecke der zugefrorenen Spree bzw. durch Schwimmen während der Sommermonate;
- 3 Fälle des Beschimpfens der eingesetzten Grenzsicherungskräfte der NVA;
- 1 Fall des Bewerfens eines Grenzsicherungsbootes mit Steinen (26.10.1972, 18:30 Uhr, durch 8 Jugendliche).
Darüber hinaus hat (hatte) sich bereits seit Jahren gewohnheitsmäßig der Zustand entwickelt, dass vom Westberliner Gröbenufer aus täglich mehrere Personen in der Spree (und damit auf dem Territorium der DDR) angeln, ohne dass seitens der zuständigen Westberliner Stellen Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken eingeleitet werden (wurden). Hier muss man die Frage stellen, ob von der zuständigen Westberliner Behörde Angelscheine ausgestellt wurden oder illegales angeln geduldet wurde. Auf jeden Fall unterließen es die zuständigen Westberliner Behörden Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken einzuleiten.
Es wurde von DDR-Seite eingeschätzt, dass es nur der Umsicht und Besonnenheit der eingesetzten Grenzsicherungskräfte zu verdanken ist, dass weitere Auswirkungen der provokatorischen Handlungen verhindert werden konnten.
Es wurde empfohlen, die angeführten begünstigenden Bedingungen für derartige Vorkommnisse und Grenzzwischenfälle in geeigneter Form an die Westberliner Seite heranzutragen mit dem Ziel, dass ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Abschnitt Gröbenufer getroffen werden.
Dokument entnommen aus „Chronik der Mauer“, ausgewertet von Petra Reichel
Text des DDR-Dokumentes
Cengaver Katrancı: MfS-Information über die Bergung der Leiche
13. November 1972
über
die Bergung einer Kindesleiche aus der Spree im Grenzabschnitt Oberbaumbrücke der Hauptstadt am 30. 10. 1972 und das Ergebnis der Untersuchung dieses Vorkommnisses
Am 30. 10. 1972, gegen 13.30 Uhr, wurde den im Grenzabschnitt Oberbaumbrücke – Gröbenufer eingesetzten Grenzsicherungskräften der NVA durch Zuruf von Angehörigen des Westberliner Zolls bekannt, daß vom Westberliner Ufer ein Kind in die in der ganzen Breite zum Territorium der DDR gehörende Spree gefallen sei.
Es wurden daraufhin unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Bergung des Kindes getroffen.
Bis zum Beginn der unmittelbaren Bergungshandlungen hatten sich am Spreeufer auf Westberliner Gebiet ca. 20 uniformierte Kräfte der Westberliner Polizei, der Feuerwehr und des Zolls mit je einem Funkstreifenwagen, Feuerlöschzug und Sankra eingefunden sowie ca. 300 bis 400 Zivilpersonen angesammelt.
Gegen 14.20 Uhr, unmittelbar vor der Aufnahme der Suche durch Taucher der Deutschen Volkspolizei, ersuchte ein Offizier der Westberliner Polizei über Megaphon um Bestätigung des Einsatzes von eigenen Kräften zur Suche und Bergung. Eine Bestätigung dazu erfolgte nicht.
Im Ergebnis des Einsatzes wurde um 15.05 Uhr ca. 100 m unterhalb der Oberbaumbrücke durch Taucher der Feuerwehr des PdVP Berlin ein Kind männlichen Geschlechts, ca. 6 bis 8 Jahre alt, aufgefunden und geborgen. Die Bergungshandlungen wurden von Westberliner Gebiet durch mehrere Zivilpersonen gefilmt und fotografiert.
Das Kind wurde umgehend ins Krankenhaus überführt, wo durch den diensthabenden Arzt der Tod festgestellt wurde.
Am 30. 10. 1972, gegen 21.15 Uhr, meldete, sich die in Westberlin wohnhafte türkische Staatsbürgerin (…) in Begleitung von zwei weiteren mit ihr verwandten türkischen Staatsbürgern bei der Deutschen Volkspolizei. Die Kindesleiche wurde von ihnen als der Sohn der (…)
KATINANA, Cengaver
geb. 1964
wohnhaft: Berlin (West) 61,
(…)
Staatsangehörigk: Türkei,
identifiziert.
Angaben der (…) zufolge hatte das Kind in Begleitung eines weiteren 12jährigen Kindes vom Spreeufer aus Schwäne gefüttert und war dabei in die Spree gefallen.
Die Kindesmutter bedankte sich für die erwiesene Unterstützung durch die Organe der DDR und bat um Oberführung der Leiche nach Westberlin.
In Beantwortung eines Fernschreibens des Präsidiums der Deutschen Volkspolizei Berlin, an den Senator für Inneres in Westberlin, worin er über die Bergung einer unbekannten Kindesleiche aus der Spree informiert wurde, teilte dieser am 31. 10. 1972, 13.10 Uhr, die Bestätigung des Sachverhaltes sowie der Personalien der Kindesleiche mit und erbat die Freigabe der Leiche.
Am 3. 11. 1972, um 10.00 Uhr, wurde die Kindesleiche durch das Staatliche Bestattungswesen der Hauptstadt an das Westberliner Bestattungsinstitut G(…) übergeben und von diesem nach Westberlin übergeführt. Im Ergebnis der Untersuchung dieses Vorkommnisses ist festzustellen, daß der tragische Unglücksfall u. a. dadurch begünstigt wurde, daß
sich an der zum Westberliner Territorium gehörenden Ufermauer keine ausreichenden Schutzeinrichtungen (Schutzzaun, Maueraufbau o. ä.) befinden
sowie
seitens der Westberliner Polizei keine Maßnahmen gegen fahrlässiges und leichtsinniges Verhalten von Personen an der Ufermauer unternommen werden.
Während der Bergungshandlungen war z. B. zu beobachten, daß durch den Andrang und die Bewegung Hunderter Zivilpersonen am Westberliner Gröbenufer unmittelbare Gefahr für weitere Unglücksfälle entstand. Durch die anwesenden Westberliner Polizei- und Zollkräfte wurden keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zur Abwendung weiterer Vorfälle getroffen.
So erfolgten im Zeitraum von Januar bis Oktober 1972 vom Westberliner Gröbenufer aus 13 gegen die Staatsgrenze und die Grenzsicherungskräfte der DDR gerichtete Handlungen, davon
3 Fälle des Beschießens der Grenzsicherungskräfte aus einer Pistole bzw. mittels KK-Waffen (25.3.72, 18.30 Uhr, durch eine männliche Person, ca. 30 Jahre alt, mittels Pistole; 7.8.72, 22.50 Uhr, durch unerkannte Personen aus KK-Waffe; 24.8.72, 18.30 Uhr, durch eine männliche Person mittels KK-Gewehr);
6 Fälle provokatorischer Grenzverletzungen durch Betreten der Eisdecke der zugefrorenen Spree bzw. durch Schwimmen während der Sommermonate;
3 Fälle des Beschimpfens der eingesetzten Grenzsicherungskräfte der NVA;
1 Fall des Bewerfens eines Grenzsicherungsbootes mit Steinen (26.10.72, 18.30 Uhr, durch 8 Jugendliche).
Darüber hinaus hat sich bereits seit Jahren gewohnheitsmäßig der Zustand entwickelt, daß vom Westberliner Gröbenufer aus täglich mehrere Personen in der Spree (und damit auf dem Territorium der DDR) angeln, ohne daß seitens der zuständigen Westberliner Stellen Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken eingeleitet werden.
Es kann eingeschätzt werden, daß nur der Umsicht und Besonnenheit der eingesetzten Grenzsicherungskräfte zu verdanken ist, daß weitere Auswirkungen der provokatorischen Handlungen verhindert werden konnten.
Entnommen aus „Chronik der Mauer“