Todesopfer Cengaver Katranci

Cengaver Katranci
Bild entnommen aus „Chronik der Mauer“; Aufnahmedatum unbekannt (Foto: privat)

Cengaver Katrancı

geboren 1964
ertrunken am 30. Oktober 1972

in der Spree nahe der Oberbaumbrücke
an der Grenze zwischen Westberlin und Berlin/DDR

Karte entnommen aus „Chronik der Mauer“

Es ist schwer für die Hinterbliebenen des damals verunglückten Kindes (Cengaver Katranci), wenn das Thema immer wieder hochgekocht wird. Es wird immer nur auf die DDR geschimpft, doch es muss auch der Westberliner Senat in die Verantwortung genommen werden. Beide Seiten waren vernagelt und sind in ihrer Bürokratie erstickt. So musste ein Kind sterben, da niemand einen Fall einkalkuliert hat, dass Kinder oder auch Erwachsene ins Grenzgewässer fallen könnten. Es muss erwähnt werden, dass jeder Grenzzwischenfall brisant war, sei es in Berlin zu Westberlin oder an der Außengrenze der DDR zur BRD. Jede falsche Handlung hätte den III. Weltkrieg auslösen können. So unternahm man im Zweifelsfall lieber gar nichts. Das konnte fatale Folgen haben, wie man hier an dem Fall mit dem verunglückten Westberliner Kind sieht. Dem Westberliner Senat ist anzukreiden, dass er es unterlassen hatte auf eigenem Gebiet Schutzzäune aufzustellen, um solche Unglücke zu verhindern. Außerdem hätte mit der DDR verhandelt werden müssen, um eine schnelle und unbürokratische Lösung für Notfälle parat zu haben. Später ist dies nachgeholt worden. Nun ja, wenn im wahrsten Sinne des Sprichwortes „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.

Einige Punkte meiner Meinung finden sich unabhängig davon, im Dokument der DDR wieder, das ich hier ausgewertet habe.

Petra Reichel

Text von Udo Baron entnommen von „Chronik der Mauer“

Der achtjährige türkische Schüler spielt mit einem Freund etwa 100 Meter vom Grenzübergang Oberbaumbrücke entfernt auf der Böschung der Spree am Kreuzberger Gröbenufer. Die Jungen gehen hinunter ans Ufer, sie stehen auf der schmalen Kaimauer und füttern Schwäne. Plötzlich verliert Cengaver Katrancı das Gleichgewicht und stürzt ins kalte Wasser.

Cengaver Katrancı, geboren 1964, lebt mit seiner aus der Türkei stammenden Mutter und drei Geschwistern im West-Berliner Bezirk Kreuzberg. [1]

Es ist der 30. Oktober 1972, kurz nach 13.00 Uhr. Der achtjährige türkische Schüler spielt mit einem Freund etwa 100 Meter vom Grenzübergang Oberbaumbrücke entfernt auf der Böschung der Spree am Kreuzberger Gröbenufer. Die Jungen gehen hinunter ans Ufer, sie stehen auf der schmalen Kaimauer und füttern Schwäne. Plötzlich verliert Cengaver Katrancı das Gleichgewicht und stürzt ins kalte Wasser. [2] Schreiend rennt sein Freund davon, um Hilfe zu holen; einem Angler in der Nähe versucht er begreiflich zu machen, was geschehen ist. Als der ihn verstanden hat, schickt er den Jungen zum nahen Zollstützpunkt und läuft selbst zur Unglücksstelle. Als er schon begonnen hat, sich zu entkleiden, wird ihm bewusst, dass die Spree hier in ganzer Breite zu Ost-Berlin gehört, und dass er riskiert, bei einem Rettungsversuch von den DDR-Grenzposten erschossen zu werden. Er springt dem ertrinkenden Kind nicht hinterher.
 
Inzwischen haben West-Berliner Zollbeamte Polizei und Feuerwehr alarmiert und sind am Spreeufer angelangt. Auf dem Fluss fährt ein Tankschiff, begleitet von einem DDR-Feuerlöschboot. Die Zöllner rufen und gestikulieren, um die Besatzung des Löschbootes zum Beidrehen und zur Rettung des Kindes zu bewegen. Das Feuerwehrboot stoppt nur kurz und setzt dann seinen Weg fort.

Gegen 13.30 Uhr trifft ein Funkwagen der West-Berliner Polizei ein. Die Besatzung verhandelt mit einem Offizier der Grenztruppen auf der Oberbaumbrücke über die Bergung des Ertrunkenen. Wenig später trifft die Feuerwehr am Gröbenufer ein, und zwei Taucher machen sich bereit. Sie stehen auf der Kaimauer und warten auf die Erlaubnis, in das Grenzgewässer zu springen. Vergeblich.

Ein Boot der Ost-Berliner Wasserschutzpolizei hält auf Höhe des Unfallortes in der Flussmitte. Um sich dem Westufer weiter zu nähern brauchen die Wasserschutzpolizisten eine Sondergenehmigung der Grenzwache. Vom westlichen Ufer her werden sie angerufen, herangewinkt, nähern sich auch zögernd ein Stück, drehen wieder ab und werden sofort von einem Schnellboot der Grenztruppen eingeholt. Sie haben sich in die für sie verbotene Sperrzone über die Flussmitte hinausbegeben.

Am Gröbenufer sammeln sich Menschen, einige hundert sind es nach Schätzung der Polizei. Sie werden Zeugen einer beschämenden Hilflosigkeit. Fast eineinhalb Stunden hat die West-Berliner Polizei inzwischen am Grenzübergang Oberbaumbrücke mit Angehörigen der Grenztruppen verhandelt. Bis zuletzt darf die West-Berliner Feuerwehr, die mit Tauchern und Hilfsgeräten zur Stelle ist, nicht eingreifen. [3]

 
Gegen 14.30 Uhr trifft ein Ost-Berliner Rettungsboot ein, die Suche beginnt. Nach einer halben Stunde hebt sich ein Taucher mit dem toten Kind in unmittelbarer Ufernähe aus dem Wasser. Die Trage steht bereit, der tote Junge könnte übergeben werden, doch der Taucher schwimmt nicht die zwei Meter zum West-Berliner Ufer, sondern zurück zum Boot der Grenztruppen. Was den Schaulustigen am Gröbenufer schwer vorstellbar gewesen sein dürfte: Jede Bewegung des Tauchers mit dem Jungen zum Westufer hin hätte von den Grenzern als Fluchtversuch gewertet werden können. 
 
Am Abend erhält die Mutter von Cengaver Katrancı mit zwei Verwandten die Erlaubnis, nach Ost-Berlin einzureisen. Dort muss sie ihren Sohn im Gerichtsmedizinischen Institut der Charité identifizieren. Die Leiche wird nach West-Berlin überführt und soll auf den Wunsch der Mutter hin in Ankara bestattet werden.[4]

 
Der Tod des Achtjährigen führt zur Ankündigung des Berliner Senats, mit der DDR ein Abkommen über Hilfeleistungen bei ähnlichen Unglücksfällen in Grenzgewässern zu treffen.[5]

Erst 1975, nach zahllosen Verhandlungsrunden und nachdem drei weitere Kinder in der Spree ertrunken sind, wird eine entsprechende Regelung gefunden.
 
Fußnoten:

[1]Die West-Berliner Polizei gab den Namen des ertrunkenen Kindes zunächst irrtümlich mit „Cengiz Koc“ an, dem Nachnamen des Onkels. Die Korrektur erfolgte zuerst in der Berliner Morgenpost und wurde dann polizeilich bestätigt. Vgl. Berliner Morgenpost, 2.11.1972, sowie: Vermerk der West-Berliner Polizei, 2.11.1972 (Landesarchiv Berlin).

[2]Vgl. Berliner Morgenpost, 31.10.1972; BZ, 31.10.1972.

[3]Vgl. Die Welt , 31.10.1972.

4]Vgl. Berliner Morgenpost, 2.11.1972. – Zum Tod von Cengaver Katranci siehe auch die einfühlsame Recherche von Christoph Cadenbach, Annabel Dillig und Christian Schramm, die mit seinem Bruder gesprochen haben (»Untergegangen«, in: Süddeutsche Zeitung Magazin, 20.9.2019, S. 16–23).

[5]Vgl. Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin, 6. Wahlperiode, 37. Sitzung vom 9.11.1972, S. 1294-1295.

 
 
 
 
 

Dokument auch als PDF-Datei vorhanden.

Dokument entnommen aus „Chronik der Mauer“, ausgewertet von Petra Reichel

Auswertung DDR-Dokument Unglücksfall Cengaver Katranci

von Petra Reichel

Am 30.10.1972 gegen 13:30 Uhr wurde den Grenzsicherungskräften der DDR Durch Zuruf von Angehörigen des Westberliner Zolls bekannt, dass vom Westberliner Ufer ein Kind in die Spree gefallen ist. Das Grenzgewässer gehörte in der ganzen Breite zu Berlin DDR.

Von DDR-Seite aus wurden daraufhin alle erforderlichen Maßnahmen zur Bergung des Kindes getroffen.

Die Aufnahme der Suche durch Taucher der Deutschen Volkspolizei erfolgte erst etwa eine Stunde später, um 14:20 Uhr. Erst dann ersuchte ein Offizier der Westberliner Polizei über Megafon um Bestätigung des Einsatzes von eigenen Kräften zur Suche und Bergung. Eine Bestätigung dazu erfolgte nicht. Na ja, dann waren die Westberliner auch nicht früher dran, aber der DDR-Seite wird der späte Beginn der Suche angekreidet. Wenn die Westberliner Polizei früher ersucht hätte ihre eigenen Kräfte zur Suche und Bergung des Kindes einzusetzen und dies dann von DDR-Seite verweigert worden wäre, wäre das „ein anderes Ding“.

Bis zum Beginn der unmittelbaren Bergungshandlungen von DDR-Seite hatten sich am Spreeufer auf Westberliner Gebiet ca. 20 uniformierte Kräfte der Westberliner Polizei, der Feuerwehr und des Zolls mit je einem Funkstreifenwagen, Feuerlöschzug und Krankenwagen eingefunden. Circa 300 bis 400 Zivilpersonen (Schaulustige) hatten sich angesammelt.

Im Ergebnis des Einsatzes wurde um 15:05 Uhr ca. 100 m unterhalb der Oberbaumbrücke durch Taucher der Feuerwehr des PdVP Berlin/DDR ein Kind männlichen Geschlechts, ca. 6 bis 8 Jahre alt, aufgefunden und geborgen. Die Bergungshandlungen wurden von Westberliner Gebiet aus durch mehrere Zivilpersonen (Schaulustige) gefilmt und fotografiert. Man muss bedenken, dass fotografieren und filmen damals aufwändig war und man nicht wusste, ob die Bilder, bzw. die Filme was werden, da diese erst in einem Labor entwickelt werden mussten. Hätte es die Technik von heute gegeben (Handys), wäre noch mehr gefilmt und fotografiert worden.

Das Kind wurde nach der Bergung umgehend ins Krankenhaus überführt, wo durch den diensthabenden Arzt der Tod festgestellt wurde.

Am 30.10.1972, gegen 21:15 Uhr, meldete sich die in Westberlin wohnhafte türkische Staatsbürgerin (Name geschwärzt) in Begleitung von zwei weiteren mit ihr verwandten türkischen Staatsbürgern bei der Deutschen Volkspolizei. Die Kindesleiche wurde von ihnen als der Sohn der (Name geschwärzt) 

KATINANA, Cengaver

Geb. 1964

wohnhaft: Berlin(West) 61

(Straße geschwärzt)

Staatsangehörigkeit: Türkei

identifiziert.

Angaben der (Name geschwärzt), zufolge hatte das Kind in Begleitung eines weiteren 12jährigen Kindes vom Spreeufer aus Schwände gefüttert und war dabei in die Spree gefallen.

Die Kindesmutter bedankte sich für die erwiesene Unterstützung durch die Organe der DDR und bat um Überführung der Leiche nach Westberlin.

In Beantwortung eines Fernschreibens (Die Jüngeren werden ein Fernschreiben nicht mehr kennen. Durch das nachfolgende FAX und dann durch das Internet hat diese Technik ausgedient.) des Präsidiums der Deutschen Volkspolizei Berlin/DDR an den Senator für Inneres in Westberlin, worin er über die Bergung einer unbekannten Kindesleiche aus der Spree informiert wurde, teilte dieser am 31.10.1972, 13:10 Uhr, die Bestätigung des Sachverhaltes sowie die Personalien der Kindesleiche mit und erbat die Freigabe der Leiche.

Am 0.3.11.1972, um 10:00 Uhr, wurde die Kindesleiche durch das Staatliche Bestattungswesen der Hauptstadt der DDR an das Westberliner Bestattungsinstitut (Name geschwärzt) übergeben und von diesem nach Westberlin übergeführt.

Im Ergebnis der Untersuchung von DDR-Seite dieses Vorkommnisses ist festzustellen, dass der tragische Unglücksfall u.a. dadurch begünstigt wurde, dass sich an der zum Westberliner Territorium gehörenden Ufermauer keine ausreichenden Schutzeinrichtungen (Schutzzaun, Maueraufbau u.ä.) befinden (befanden) sowie seitens der Westberliner Polizei keine Maßnahmen gegen fahrlässiges und leichtsinniges Verhalten von Personen an der Ufermauer unternommen werden (wurden).

Während der Bergungshandlungen war z.B. zu beobachten, dass durch den Andrang und die Bewegung Hunderter von Zivilpersonen (Schaulustige) am Westberliner Gröbenufer unmittelbare Gefahr für weitere Unglücksfälle entstand. Durch die anwesenden Westberliner Polizei- und Zollkräfte wurden keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zur Abwendung weiterer Vorfälle getroffen.

In diesem Zusammenhang ist weiter festzustellen, dass in dem betreffenden Grenzabschnitt seit längerer Zeit provokatorische Handlungen gegen die Staatsgrenze und die Sicherungskräfte der DDR von Westberliner Territorium aus unternommen werden (wurden).

Sie erfolgten im Zeitraum von Januar bis Oktober 1972 vom Westberliner Gröbenufer aus 13 gegen die Staatsgrenze und die Grenzsicherungskräfte der DDR gerichtete Handlungen, davon

  • 3 Fälle des Beschießens der Grenzsicherungskräfte aus einer Pistole bzw. mittels KK-Waffen (25.03.1972, 18:30 Uhr, durch eine männliche Person, ca. 30 Jahre alt, mittels Pistole; 07.08.1972, 22:50 Uhr, durch unbekannte Personen aus KK-Waffe; 24.081972, 18:30 Uhr, durch eine männliche Person mittels KK-Gewehr);
  • 6 Fälle provokatorischer Grenzverletzungen durch Betreten der Eisdecke der zugefrorenen Spree bzw. durch Schwimmen während der Sommermonate;
  • 3 Fälle des Beschimpfens der eingesetzten Grenzsicherungskräfte der NVA;
  • 1 Fall des Bewerfens eines Grenzsicherungsbootes mit Steinen (26.10.1972, 18:30 Uhr, durch 8 Jugendliche).

Darüber hinaus hat (hatte) sich bereits seit Jahren gewohnheitsmäßig der Zustand entwickelt, dass vom Westberliner Gröbenufer aus täglich mehrere Personen in der Spree (und damit auf dem Territorium der DDR) angeln, ohne dass seitens der zuständigen Westberliner Stellen Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken eingeleitet werden (wurden). Hier muss man die Frage stellen, ob von der zuständigen Westberliner Behörde Angelscheine ausgestellt wurden oder illegales angeln geduldet wurde. Auf jeden Fall unterließen es die zuständigen Westberliner Behörden Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken einzuleiten.

Es wurde von DDR-Seite eingeschätzt, dass es nur der Umsicht und Besonnenheit der eingesetzten Grenzsicherungskräfte zu verdanken ist, dass weitere Auswirkungen der provokatorischen Handlungen verhindert werden konnten.

Es wurde empfohlen, die angeführten begünstigenden Bedingungen für derartige Vorkommnisse und Grenzzwischenfälle in geeigneter Form an die Westberliner Seite heranzutragen mit dem Ziel, dass ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Abschnitt Gröbenufer getroffen werden.

Dokument entnommen aus „Chronik der Mauer“, ausgewertet von Petra Reichel

Text des DDR-Dokumentes

Cengaver Katrancı: MfS-Information über die Bergung der Leiche

13. November 1972

über 

die Bergung einer Kindesleiche aus der Spree im Grenzabschnitt Oberbaumbrücke der Hauptstadt am 30. 10. 1972 und das Ergebnis der Untersuchung dieses Vorkommnisses 

Am 30. 10. 1972, gegen 13.30 Uhr, wurde den im Grenzabschnitt Oberbaumbrücke – Gröbenufer eingesetzten Grenzsicherungskräften der NVA durch Zuruf von Angehörigen des Westberliner Zolls bekannt, daß vom Westberliner Ufer ein Kind in die in der ganzen Breite zum Territorium der DDR gehörende Spree gefallen sei. 

Es wurden daraufhin unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Bergung des Kindes getroffen. 

Bis zum Beginn der unmittelbaren Bergungshandlungen hatten sich am Spreeufer auf Westberliner Gebiet ca. 20 uniformierte Kräfte der Westberliner Polizei, der Feuerwehr und des Zolls mit je einem Funkstreifenwagen, Feuerlöschzug und Sankra eingefunden sowie ca. 300 bis 400 Zivilpersonen angesammelt.

Gegen 14.20 Uhr, unmittelbar vor der Aufnahme der Suche durch Taucher der Deutschen Volkspolizei, ersuchte ein Offizier der Westberliner Polizei über Megaphon um Bestätigung des Einsatzes von eigenen Kräften zur Suche und Bergung. Eine Bestätigung dazu erfolgte nicht. 

Im Ergebnis des Einsatzes wurde um 15.05 Uhr ca. 100 m unterhalb der Oberbaumbrücke durch Taucher der Feuerwehr des PdVP Berlin ein Kind männlichen Geschlechts, ca. 6 bis 8 Jahre alt, aufgefunden und geborgen. Die Bergungshandlungen wurden von Westberliner Gebiet durch mehrere Zivilpersonen gefilmt und fotografiert. 

Das Kind wurde umgehend ins Krankenhaus überführt, wo durch den diensthabenden Arzt der Tod festgestellt wurde.

Am 30. 10. 1972, gegen 21.15 Uhr, meldete, sich die in Westberlin wohnhafte türkische Staatsbürgerin (…) in Begleitung von zwei weiteren mit ihr verwandten türkischen Staatsbürgern bei der Deutschen Volkspolizei. Die Kindesleiche wurde von ihnen als der Sohn der (…)

KATINANA, Cengaver
geb. 1964
wohnhaft: Berlin (West) 61, 
(…)
Staatsangehörigk: Türkei,

identifiziert. 

Angaben der (…) zufolge hatte das Kind in Begleitung eines weiteren 12jährigen Kindes vom Spreeufer aus Schwäne gefüttert und war dabei in die Spree gefallen. 

Die Kindesmutter bedankte sich für die erwiesene Unterstützung durch die Organe der DDR und bat um Oberführung der Leiche nach Westberlin. 

In Beantwortung eines Fernschreibens des Präsidiums der Deutschen Volkspolizei Berlin, an den Senator für Inneres in Westberlin, worin er über die Bergung einer unbekannten Kindesleiche aus der Spree informiert wurde, teilte dieser am 31. 10. 1972, 13.10 Uhr, die Bestätigung des Sachverhaltes sowie der Personalien der Kindesleiche mit und erbat die Freigabe der Leiche. 

Am 3. 11. 1972, um 10.00 Uhr, wurde die Kindesleiche durch das Staatliche Bestattungswesen der Hauptstadt an das Westberliner Bestattungsinstitut G(…) übergeben und von diesem nach Westberlin übergeführt. Im Ergebnis der Untersuchung dieses Vorkommnisses ist festzustellen, daß der tragische Unglücksfall u. a. dadurch begünstigt wurde, daß

sich an der zum Westberliner Territorium gehörenden Ufermauer keine ausreichenden Schutzeinrichtungen (Schutzzaun, Maueraufbau o. ä.) befinden

sowie

seitens der Westberliner Polizei keine Maßnahmen gegen fahrlässiges und leichtsinniges Verhalten von Personen an der Ufermauer unternommen werden.

Während der Bergungshandlungen war z. B. zu beobachten, daß durch den Andrang und die Bewegung Hunderter Zivilpersonen am Westberliner Gröbenufer unmittelbare Gefahr für weitere Unglücksfälle entstand. Durch die anwesenden Westberliner Polizei- und Zollkräfte wurden keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zur Abwendung weiterer Vorfälle getroffen.

In diesem Zusammenhang ist weiter festzustellen, daß in dem betreffenden Grenzabschnitt seit längerer Zeit provokatorische Handlungen gegen die Staatsgrenze und die Sicherungskräfte der DDR von Westberliner Territorium aus unternommen werden.

 

 

So erfolgten im Zeitraum von Januar bis Oktober 1972 vom Westberliner Gröbenufer aus 13 gegen die Staatsgrenze und die Grenzsicherungskräfte der DDR gerichtete Handlungen, davon

3 Fälle des Beschießens der Grenzsicherungskräfte aus einer Pistole bzw. mittels KK-Waffen (25.3.72, 18.30 Uhr, durch eine männliche Person, ca. 30 Jahre alt, mittels Pistole; 7.8.72, 22.50 Uhr, durch unerkannte Personen aus KK-Waffe; 24.8.72, 18.30 Uhr, durch eine männliche Person mittels KK-Gewehr); 

6 Fälle provokatorischer Grenzverletzungen durch Betreten der Eisdecke der zugefrorenen Spree bzw. durch Schwimmen während der Sommermonate; 

3 Fälle des Beschimpfens der eingesetzten Grenzsicherungskräfte der NVA; 

1 Fall des Bewerfens eines Grenzsicherungsbootes mit Steinen (26.10.72, 18.30 Uhr, durch 8 Jugendliche).

Darüber hinaus hat sich bereits seit Jahren gewohnheitsmäßig der Zustand entwickelt, daß vom Westberliner Gröbenufer aus täglich mehrere Personen in der Spree (und damit auf dem Territorium der DDR) angeln, ohne daß seitens der zuständigen Westberliner Stellen Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken eingeleitet werden.

Es kann eingeschätzt werden, daß nur der Umsicht und Besonnenheit der eingesetzten Grenzsicherungskräfte zu verdanken ist, daß weitere Auswirkungen der provokatorischen Handlungen verhindert werden konnten.

Es wird empfohlen, die angeführten begünstigenden Bedingungen für derartige Vorkommnisse und Grenzzwischenfälle in geeigneter Form an die Westberliner Seite heranzutragen mit dem Ziel, daß ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Abschnitt Gröbenufer getroffen werden.

 

 
Quelle: BStU, MfS, ZA1G Nr. 2081, Bl. 1-4
 

Entnommen aus „Chronik der Mauer“

 
 
Beitrag zusammengestellt von Petra Reichel

Karl-Eduard von Schnitzler zum Tod von Reinhold Huhn (1962)

Anmerkungen dazu von Petra Reichel

  • Karl-Eduard von Schnitzler zeigt verschiedene Varianten der Falschmeldungen zum Tod von Reinhold Huhn seitens der Westmedien.

 

  • Seinerzeit war Egon Bahr beim RIAS, doch schon bereits damals ein enger Vertrauter von Willy Brandt und Pressechef des Westberliner Senats. Karl-Eduard von Schnitzler spielt die Meldung ab und macht erklärt, dass auch diese eine Falschmeldung ist.  

 

  • Bereits vor der Tat an der Grenze standen Übertragungswagen der Westsender bereit. Man muss bedenken, dass das seinerzeit mit großem Aufwand verbunden war. Also wusste man, was bald an der Grenze passieren würde.

 

  • Die französische Nachrichtenagentur AFP brachte die echte Meldung, die Karl-Eduard von Schnitzler vorliest. Also haben andere westliche Länder richtig berichtet, doch in der BRD hielt an der Version des Egon Bahr fest.

 

  • Karl-Eduard von Schnitzler erklärt den Tathergang und Tatort. Denn das wurde in den Westmedien auch falsch dargestellt.  

 

  • Es wird ein Ausschnitt aus einer Rede von Willy Brandt gezeigt, als er noch Regierender Bürgermeister von Westberlin war. Brandt sprach in Rätseln und sagte er könne nicht alles aussprechen. Heute im Nachgang wissen wir, dass er bereits damals plante, was er später als Bundeskanzler auf den Weg brachte und letztendlich 1989 zum Erfolg führte.

 

  • Am Ende zieht Karl-Eduard von Schnitzler eine Bilanz bezüglich der politischen Situation im Jahre 1962.

 

  • Letztendlich konnten Brandt und Bahr die Verantwortlichen in der DDR und anderer sozialistischer Länder täuschen. Sie gaben sich gewandelt „vom Saulus zum Paulus“ und verbreiteten Hoffnung auf Frieden. Mit der sozialdemokratischen „Entspannungspolitik“ begann die Aufweichung der DDR und der andren sozialistischen Länder von innen her.  Das mündete in der Konterrevolution von 1989/90.

 

  • In der heutigen Zeit wird immernoch behauptet, dass Reinhold Huhn versehentlich vom eigenen Kameraden erschossen wurde. Dafür gibt es heutzutage den Begriff aus dem Englischen „Frindly Fire“. Selbst in wissenschaftlichen Sendungen, z.B. über Gerichtsmedizin und Kriminalistik wird dieser Fall so überzeugend dargestellt, dass selbst die letzten Skeptiker die Falschdarstellung glauben. Das passt dazu, dass die Sieger die Geschichte schreiben. Solange noch Zeitzeugen leben, muss stets durch diese  die Richtigstellung erfolgen.

Historisches Filmdokument „35 Jahre Grenztruppen der DDR“(1981)

Dieser Film ist ein wichtiges historisches Dokument. Nachfolgend einige Gedanken zu den Inhalten aus heutiger Sicht.

Zusammengestellt von Petra Reichel

Was da auf die Revanchisten gelabert haben, war seit dem Kniefall von Willy Brandt am 07.12.1970 am Ehrenmal der Helden des Ghettos in Warschau nicht mehr Regierungspolitik der BRD. Diese Symbolik war das Signal zur Änderung der Regierungspolitik gegenüber Osteuropa. Die Revanchistenverbände laberten bis zum Ende des Sozialismus in Osteuropa und dem Ende der DDR noch solche Parolen, wie „Deutschland ist größer als die Bundesrepublik.“ Nun ja, die DDR haben sie ja bekommen, doch die Grenzen der anderen osteuropäischen Länder sind geblieben. Die Mitglieder dieser Verbände haben mehrheitlich ein hohes Altere erreicht. Zwischenzeitlich sind diese Verbände bedeutungslos geworden.

Allerdings war das, was die Revanchistenverbände seinerzeit losgelassen hatten kein dummes Gequatsche, sondern  höchstgefährlich. Auch nachdem ihre Ziele nicht mehr Regierungspolitik waren.  

Die damaligen NATO-Aufmarschpläne orientierten sich an den reaktionären Plänen der Revanchisten. 

Die heutige Bundespolizei hat auch ihre Geschichte aufzuarbeiten. Da sie zu den Siegern der Geschichte gehört, unterlässt sie das. Gut, dass in diesem Film an ihre damaligen Aufgaben als Bundesgrenzschutz erinnert wird.

Heinz Hoffmann, seinerzeit Verteidigungsminister der DDR,  musste die Konterrevolution nicht erleben. Er wird in dem Film gezeigt, wo er den Soldaten einen Vortrag hält.

Der alte Genosse und Vorgesetzte erklärt die Geschichte der Grenze. Wie hat er 1989 erlebt? Lebt er heute noch?

Ahh, schon 1981 sieht man Zerstörungen an den Grenzanlagen. Na ja, 1981 hatte es nicht geklappt, führte aber 1989 zum Erfolg.

Bei dem Abschnitt, wo die Grenztruppen der DDR auf See gezeigt werden, sieht man brenzlige Situationen. Davon will ja die offizielle Geschichtsschreibung der Sieger nichts wissen.

Klaus-Dieter Baumgarten, damals Chef der Grenztruppen der DDR, erklärt die Geschichte der Grenze in Zusammenarbeit mir sowjetischen Genossen. Nach dem Sieg der Konterrevolution wurde Klaus-Dieter Baumgarten vor Gericht gestellt und in den Knast gesteckt.

Was mag aus dem damals jungen Soldaten geworden sein, der von seiner Sache überzeugt und politisch engagiert war? Was er im Film überzeugend erklärt, ist auch für die heutige Nachwelt interessant.

Die  Zusammenarbeit mit den Vertretern der Grenzorte wird erklärt und die Arbeit der freiwilligen Helfer der Grenztruppen wird gezeigt.

In den 1980er Jahren standen viele Angehörige der Grenztruppen der DDR nicht mehr hinter ihrem Auftrag, wenn man  liest und hört, was sie heute von sich geben.

 

 

 

GRH zum Prozess von Petra Reichel

Als einzigste Organisation hat sich die GRH mit dem Prozess von Petra Reichel befasst und in ihren Informationen veröffentlicht.

GRH-Info-Grenzertreffen-Seite-1

 

Aus der Rede von Hans Bauer:

 

aus der Rede von Hans Bauer Prozess in KH

 



 

GRH Info..Seite 2

 

GRH Info ..Seite 3GRH Info ..Seite 4GRH Info..Seite 5GRH Info ..Seite 6

 

Nochmal als PDF-Datei:

GRH und Prozess in KH wg. Äußerungen zur DDR-Staatsgrenze

 

Bericht über westliche Reaktionen nach Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls 1961

Dieses Dokument zeigt die Reaktionen aus dem Westen nach der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls im Jahre 1961.

 

Besser lesbar als PDF-Datei:

Bericht über westliche Reaktionen nach Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls

 

Dokument entnommen aus der Mediathek der BStULogo FB-Seite BStU

Zusammenfassung des Inhalts

Interessant und traurig ist die Rolle des DGB der BRD.  Seine Aufgabe ist die Klasseninteressen der Arbeiterklasse zu vertreten. Stattdessen hat er darauf hingewirkt, dass die Arbeiterklasse ihre Klasseninteressen verrät, mit den Kapitalisten paktiert und Delegationen nach Westberlin schickt. Einerseits sollte eine  „Unterstützung der Westberliner Arbeiter“ präsentiert werden und andererseits versprach man sich nach der Rückkehr dieser Delegationen aus Westberlin auch eine Beeinflussung der Arbeiterklasse. Klassenbewusstsein sollte aus den Köpfen verschwinden. Das ist hervorragend gelungen. Heutzutage spielt die Arbeiterklasse politisch keine Rolle mehr.

Allerdings ist zu erwähnen, dass Teile der DGBGewerkschaften sehr wohl die Klasseninteressen der Arbeiterinnen und Arbeiter vertreten und  örtliche Funktionäre, seinen es hauptamtliche oder ehrenamtliche, rennen sich „den Herzbendel ab“, um den Menschen zu helfen. Diese Leute haben nichts mit obengenannten zu tun. Im Zweifelsfall wollen aber auch sie nichts  von der DDR wissen. Das gilt auch für die heutige Zeit, wo die DDR seit Jahrzehnten nicht mehr existiert.


 

Aus SPD-Kreisen wurde bekannt, dass es Pläne gab, unmittelbar an der Grenze auf Westberliner Seite Freilichtveranstaltungen durchzuführen. Insbesondere sollten Filme gezeigt werden, von denen man sich eine Beeinflussung der Bevölkerung der Hauptstadt der DDR(damals noch als demokratisches Berlin bezeichnet) und der Grenzposten versprach, z. B. sogenannte Reißer(damalige Bezeichnung, heute sagt man Thriller oder Block Buster) zur Ablenkung der Grenzposten.

Dann ist eine Flugblattaktion einer  Agentenorganisation der USA vermerkt worden. Die Presseagentur UPI aus den USA hatte die redaktionelle Spitze ihres Büros in Westberlin verdreifacht und u.a. zwei USA-Spitzenredakteure aus New York nach Westberlin geholt. Von den Angehörigen des Büros wurde dieser Schritt damit begründet, dann man jederzeit mit einem bewaffneten Zwischenfall rechne.

Der Westberliner Zoll notierte die Autonummern aller von Westberlin in das demokratische Berlin(Berlin/DDR) fahrenden Kraftfahrzeuge, ohne bei ihrer Rückkehr diese Notizen zu löschen.

Seit dem 29.08.1961 wurde besonders an den Übergängen Invalidenstraße, Sonnenallee und Chausseestraße von den westlichen Kontrollorganen verstärkt dazu übergegangen, alle Westberliner Bürger(und Bürgerinnen), besonders aber Ärzte und Spezialisten, die mit dem PKW ins demokratische Berlin(Berlin/DDR) fahren wollten, zu warnen und zurückzuhalten. U.a. wurde erklärt, dass sie aus dem demokratischen Berlin(Berlin/DDR) nicht wieder zurückgelassen würden. So wurden(Krankenhaus Weißensee), der (Name geschwärzt) im Städt. Krankenhaus Berlin-Kaulsdorf, (wieder eine Schwärzung), Facharzt(wieder eine Schwärzung) in Berlin-Lichtenberg u.a. zurückgewiesen. Z.B. waren auch im Krankenhaus Friedrichshain eine Anzahl Ärzte, darunter(geschwärzt), nicht zum Dienst erschienen.

In der gleichen Absicht erhielten im demokratischen Berlin(Berlin/DDR)beschäftigte Westberliner Ärzte in der Nacht vom 28. zum 29. 8.1961 Anrufe mit der Aufforderung, das demokratische Berlin(Berlin/DDR)nicht mehr zu betreten, weil sie von DDR-Seite aus nicht wieder zurückgelassen würden, u.a. weil im demokratischen Berlin(Berlin/DDR) im Gesundheitswesen der Notstand ausgerufen worden wäre.

Die Versuche in provokatorischer Form die Angehörigen der Sicherheitsorgane zu beeinflussen und Grenzsicherungsanlagen zu zerstören, hielten auch weiterhin an, aber ohne zuzunehmen.

Dann werden im Dokument Provokationen an der Grenze beschrieben.

Des Weiteren wird das Befahren des demokratischen Berlin(Berlin/DDR) und auch des Gebietes der DDR durch Militärfahrzeuge der Westalliierten vermerkt.

Dann werden Provokationen durch Militärangehörige der Westalliierten beschrieben.

Das SPD-Ostbüro hatte eine Hetz-Flugblattaktion gestartet. Es handelte sich um die Hetzschrift „Macht das Tor Auf“ und um den „Sozialdemokrat“. Exemplare dieser Hetzschriften wurden in den Bezirken Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig sichergestellt.

Es erfolgt dann eine Einschätzung der taktischen Handlungen der westlichen Besatzungsmächte.

Gegnerische Provokationen und Vorkommnisse im demokratischen Berlin(Berlin/DDR)traten nur vereinzelt auf.

In Berlin wurden in 3 Fällen Wahlplakate von unbekannten Tätern beschädigt. Heute ist das normal, damals war das eine staatsfeindliche  Handlung gegen die DDR.

In 3 Fällen erhielten SEDMitglieder anonyme Telefonanrufe provokatorischen und hetzerischen Inhalts.

Eine in Berlin-Pankow wohnende ehemalige Medizinstudentin an der „FU“ Westberlin, wurde von einer unbekannten männlichen Person in ihrer Wohnung aufgesucht und zum Verlassen des demokratischen Berlins(Berlin/DDR)aufgefordert.

Im Grenzabschnitt Gleimstraße und Eberswalder Straße fiel nach 0:00 Uhr die Grenzbeleuchtung aus. (Ursache konnte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden.)

Dann werden einige Grenzdurchbrüche und Desertionen aufgeführt.

Über negative Beeinflussung bewaffneter Kräfte und Unzufriedenheit in ihren Reihen wird berichtet.

Zuletzt wird über eine Morddrohung gegen Walter Ulbricht berichtet. Der anonyme Drohbrief aus Marburg(BRD)ging am 28.08.1961 bei der SED-Kreisleitung Hildburghausen/Suhl ein. Dieser hatte folgenden Inhalt:

„Euer Sklavenhalter Ulbricht wird die Rede zum 12. Jahrestag der Republik am 7.10.61 nicht mehr halten. Haltet Euch nach dem Attentat an Willi Stoph.“

 

Zusammenfassung erstellt von Petra Reichel

 

Der 13. August 1961 – Der Tag, an dem…

Gastbeitrag von Gerd Pehl

 

In diesem Jahr jährt sich der Tag, an dem die DDR ihren Grenzverlauf für jeden sichtbar machte, zum 57. Mal. Einige sagen noch heute, es war der Tag des Mauerbaus, was völliger Unsinn ist. Am 13. August 1961 hat niemand an der Staatsgrenze der DDR eine Mauer errichtet. Tatsache ist vielmehr, dass ein Drahtzaun gezogen wurde und an ehemaligen Grenzübergängen nach Berlin West die Bereitschaftspolizei – eine Einheit der Volkspolizei – weiterhin und mit Unterstützung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse, das waren Arbeiter und Angestellte aus volkseigene Betriebe und Kombinate, die sich 1957 freiwillig zu militärischer Ausbildung zusammengeschlossen und nun bei der Sicherung der Staatsgrenze mitgeholfen hatten die Staatsgrenze zu sichern und die Kampfkraft der Arbeiterklasse der DDR zu dokumentierten. Die Mauer, die von westlichen Journalisten und Politikern auf den 13. August verschoben wurde und immer noch wird, entstand bekanntlich zwei Monate später. Soviel zum “Tag des Mauerbaus“.

Um die Ursachen für das Sichtbarmachen des DDR-Grenzverlaufs, zu der sich die Staatsführung der DDR, gestützt auf die Mehrheit der Bevölkerung, entschlossen hatte, richtig zu verstehen, ist es notwendig, dieses Ereignis im historischen Kontext zu betrachten.

 

Das Ende des 1. Weltkriegs und das Erstarken und Ende des deutschen Faschismus

Am 25. Oktober (julianische Zeitrechnung bis 1922 in Russland und Sowjetrussland; 7. November, gregorianische Zeitrechnung) 1917 fand innerhalb des 1. Weltkrieges in Russland die Große Sozialistische Oktoberrevolution statt, die den Frieden für Russland und die Welt bringen sollte. Aber die englischen, französischen und amerikanischen Imperialisten wollten nichts von Friedenverhandlungen wissen und ließen den räuberischen deutschen Imperialisten, die dann Russland den annexionistischen Gewaltfrieden von Brest-Litowsk aufzwangen, freie Hand.

Am 25. Oktober (julianische Zeitrechnung bis 1922 in Russland und Sowjetrussland; 7. November, gregorianische Zeitrechnung) 1917 fand innerhalb des 1. Weltkrieges in Russland die Große Sozialistische Oktoberrevolution statt, die den Frieden für Russland und die Welt bringen sollte. Aber die englischen, französischen und amerikanischen Imperialisten wollten nichts von Friedenverhandlungen wissen und ließen den räuberischen deutschen Imperialisten, die dann Russland den annexionistischen Gewaltfrieden von Brest-Litowsk aufzwangen, freie Hand.

Die Oktoberrevolution bewegte die Imperialisten der westlichen Länder sehr stark, das Deutsche Reich endlich in die Knie zu zwingen, um den Krieg zu beenden. Nach dem Waffenstillstandsabkommen von Compiegne 1918 endete dieser Weltkrieg 1919 mit dem Versailler Friedensvertrag, mit dem das Deutsche Reich zu Abrüstung, Gebietsabtretungen und Reparationszahlungen verpflichtet wurde. Dieser Friedensvertrag war für die deutsche Bevölkerung ein Knebelvertrag. Ziel des von den Siegermächten dem Deutschen Reich oktroyierten Friedensvertrags von Versailles war, das Deutsche Reich nie wieder zu einer bedeutenden Macht in Europa emporkommen zu lassen.

Gleichzeitig hatten sie die Grundlage geschaffen, sich gegen das neu entstandene Sowjetrussland zu stellen, um es in den Schoß des Imperialismus zurückzuholen, in dem sie in den russischen Bürgerkrieg intervenierten auf Seiten der Weißgardisten. Der äußere Feind der jungen Sowjetmacht waren die englischen, französischen, amerikanischen, japanischen und deutschen Imperialisten und ihr innerer Feind waren die Kapitalisten, Gutsbesitzer und Kulaken, die Sowjetrussland mit ebenso wütendem Hass verfolgten und mit Unterstützung der Interventen verzweifelt versuchten, die alten Verhältnisse wiederherzustellen. Helfershelfer der bürgerlich-gutsherrlichen Konterrevolution waren die Menschewiki und die Sozialrevolutionäre. Die Rote Armee aber führte von März 1918 bis Oktober 1922 – mehr als 4 Jahre – mit großer Unterstützung der internationalen Arbeiterklasse einen erfolgreichen Kampf gegen ihre inneren und äußeren Feinde. Die Niederlage, die das imperialistische Joch hinnehmen musste, ließ den Hass der Imperialisten gegen das Sowjetrussland und gegen die im Dezember 1922 gegründete Sowjetunion niemals enden.

Dass das Deutsche Reich in den 20-iger Jahren trotz des Versailler Friedensvertrags Wege zur Wiederaufrüstung beschritt, ohne dass die Signatarstaaten sie bemerkten, war erstaunlich, zumal die Aufrüstung nicht nur durch die deutsche Industrie, sondern auch mit Hilfe der Industrie anderer Länder erfolgte. Mit dem Sieg der Faschisten 1933 sahen sich die Signatarstaaten vor vollendeter Tatsache gestellt. Sie duldeten und förderten so teilweise den faschistischen Aufschwung des Deutschen Reichs, ihnen voran die USA. Erinnert sei in dem Zusammenhang an den Einmarsch ins Rheinland 1936, den Anschluss Österreichs 1938, die Abtrennung des deutschsprachigen Sudetenlandes von Tschechoslowakei (Münchener Abkommen 1938), Einmarsch in die Tschechoslowakei und Abtrennung der Slowakei 1939.

Mit dem Ausbruch des 2. Weltkriegs 1939 begannen die deutschen Faschisten ihren Traum, den Hitler in seinem Buch “Mein Kampf“ in den Jahren 1925/26 bereits dargelegt hatte, zu verwirklichen – die Ausrottung der Juden, der Kommunisten, Bolschewisten, die Dezimierung der Slaven und Raum schaffen für ein Großdeutschland im Osten. Der Hass der internationalen Imperialisten auf die Sowjetunion wurde darin deutlich, obwohl die Sowjetunion bereits seit Oktober 1934 Mitglied des Völkerbunds war, den das Deutsche Reich im September 1933 verlassen hatte.

Mit dem Eintritt der USA in den 2. Weltkrieg in Europa durch ihren Einsatz mit Großbritannien an der Westflanke der Wehrmacht im Juni 1944 wurde das Ende des deutschen Faschismus offensichtlich. Die Eröffnung der zweiten Front gegen die faschistische Wehrmacht diente nicht wie heute erklärt und in Geschichtsbüchern geschrieben wird als Hilfe der Roten Armee, sondern es war der Wille beider Alliierten, noch vor dem Einmarsch der Roten Armee in Berlin zu sein, um die Sowjetunion nicht als gleichrangigen Partner betrachten zu müssen. Das erkannte die Rote Armee und ließ sich den Sieg über den deutschen Faschismus von ihnen nicht streitig machen.

Der Hass gegen die Sowjetunion von 1922 wurde von den Imperialisten auf die nächste Generation übertragen und blieb somit erhalten. Ihnen war klar, dass die Befreiung der osteuropäischen Länder vom faschistischen Joch die Arbeiterklasse dieser Länder gestärkt hervorbringen und somit auch dort der Imperialismus sein Ende finden würde. Als dies Realität wurde, verstärkte sich der Hass besonders bei den US-Imperialisten gegen die Sowjetunion und den sozialistischen Ländern.

 

Die Entwicklung Westeuropas und Deutschlands nach Zerschlagung des Faschismus

Churchill, Roosevelt und Stalin schrieben in ihrer gemeinsamen Erklärung über die Arbeit der Krim-Konferenz (auch genannt: Konferenz von Jalta) im Februar 1945: „Zu unseren Zielen gehört nicht die Vernichtung des deutschen Volkes. Erst wenn der Nazismus und Militarismus ausgerottet sein werden, besteht für das deutsche Volk die Hoffnung auf eine würdige Existenz und einen Platz in der Gemeinschaft der Nationen.“ Diese Worte des britischen Premierministers und des US-Präsidenten hatte die Politiker Großbritanniens ebenso schnell vergessen wie die der US-Administration oder sie wussten, dass weder Churchill noch Roosevelt diese Worte ernst gemeint hatten. Jedoch Stalin hatte diesen Worten große Bedeutung beigemessen und verwirklicht in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ).

Hauptsächlich auf Betreiben Großbritanniens kam der mit Frankreich geschlossene Bündnis- und Bestandsvertrag von Dünkirchen im Januar 1947 zustande, der durch den Brüsseler Vertrag März 1948 – von Belgien, Frankreich, Großbritannien Luxemburg und den Niederlande unterzeichnet – den Vertrag von Dünkirchen erweiterte. Damit war in Europa erstmals eine gemeinsame ständige Militärorganisation – die Westunion – in Friedenszeiten geschaffen worden, was ein Abwenden von der Antihitlerkoalition verdeutlichte und richtete sich gegen die Sowjetunion und den sozialistischen Staaten. Die USA und Kanada nahmen an den Beratungen der Westunion als Beobachter teil und trugen dazu bei, dass im April 1949 die NATO in Washington gegründet wurde.

In dem Zusammenhang ist nicht unbeachtet zu lassen die im März 1948 angekündigte und Juni 1948 durchgeführte Währungsunion in der Trizone – USA, Frankreichs und Großbritannien –, mit der die Reichsmark und die Rentenmark durch die Deutsch Mark (DM), die in den USA gedruckt und geheim nach Bremerhaven und von dort weiter in die Länder transportiert worden war, im Wert 10 zu 1 abgelöst wurde, ohne die sowjetische Besatzungszone darin einzubeziehen.

Ende Juni 1948 wurde durch die Währungsreform in der SBZ und in gesamt Berlin die Mark eingeführt. Dabei ist zu beachten, dass das gesamte Territorium Berlin unstreitig zwischen den Alliierten auf dem Territorium der SBZ sich befand. Die westlichen Alliierten führten trotz ihrer Erklärung gegenüber dem Chef der SBZ im Juni 1948, dass die Westmark nicht in den Westteil Berlins eingeführt wird, dennoch einige Tage später in den Westteil Berlins die DM ein.

Damit war die Spaltung Deutschlands von den Westalliierten vollzogen worden, was deutsche Politiker bis heute bestreiten. Im Mai 1949 erfolgte die Gründung der Bundesrepublik, womit die Teilung Deutschlands vertieft wurde und die Gründung der DDR, die im Oktober 1949 erfolgte, erforderlich wurde. Die Politiker der DDR nichts unversucht gelassen, Deutschland zu vereinen und einen gerechten Friedensvertrag für Deutschland mit dem Ziel, einen schnellen Abzug aller Besatzungstruppen aus Deutschland zu bekommen. Jedoch waren die Adenauer-Regierung und ihre westlichen Besatzer dazu nicht bereit. Ihr Ziel war es, die DDR politisch und wirtschaftlich zu schädigen. Dazu waren ihnen alle Mittel recht. 

 

Wie der Westen die DDR systematisch schädigte

Die offene Staatsgrenze in Berlin trug nicht unwesentlich dazu bei, dass sich die Bevölkerung von Berlin West mit Nahrungsmitteln aus Ostberlin versorgten und Dienstleistungen wie z. B. Friseur, Wäschereien in Anspruch nahmen, indem sie ihre D-Mark in Westberliner Wechselstuben in Mark der DDR tauschten. Hinzu kam, dass westliche Unternehmen gerne Arbeitskräfte aus der DDR beschäftigten. Sie waren billigere Arbeitskräfte als die in der BRD und Berlin West, weil den sogenannten Ostlern der Lohn 40 % in DM und 60 % in Mark der DDR ausgezahlt wurde. Zweifelsfrei war das ein Anreiz für einige DDR-Bürger, obwohl sie dann nur die Lebensmittelkarte G (Grundkarte) anstatt B (Angestellten-Karte) oder A (Karte für Schwerarbeiter und höhere Angestellte) bekamen, was bis Mai 1958 zutraf. Die Abschaffung der Lebensmittelkarten war mit einer Preisveränderung durch Senkung der Preise, die in den Verkaufsstellen der staatlichen Handelsorganisation (HO), in denen nur Lebensmittel ohne Lebensmittelkarten und somit zu höheren Preisen verkauft wurden und durch Anhebung der Preise, die in Verkaufsstellen der Konsumgenossenschaft und privater Einzelhändler für Lebensmittel auf Lebensmittelkarten verkauft wurden. Für die Bürger der BRD und Berlin West war das kein Problem, da die Wechselstuben in der BRD und Berlin West rund 5 Mark der DDR für 1 DM verkauften.

Zu dem kam auch hinzu, dass viele gut ausgebildet Facharbeiter, Fach- und Hochschulabsolventen sowie Absolventen der Universitäten die DDR verließen, weil sie glaubten in der BRD ein besseres Leben führen zu können. Allein im Jahr 1960 hatten rund 200 000 Bürger die DDR verlassen. Für einige von ihnen traf zu, dass sie in der BRD besser lebten, besonders für diejenigen, die von Häschern der BRD gezielt abgeworben wurden. Das alles war für die DDR nicht nur ein jährlicher wirtschaftliche, sondern auch ein politischer Schaden, der durch die offene Grenze zur BRD und Berlin West gezielt von der BRD verursacht wurde. Auch die wirtschaftlichen Beziehungen im Rat der Gegenseitigen Wirtschaftshilfe (RGW) waren von dieser BRD-Politik betroffen, was eigentlich die Verwirklichung der Politik des transatlantischen Bündnisses – USA und BRD – und nicht zuletzt auch der NATO war.

Das waren die Gründe, die die Staatsführung der DDR dazu bewegten, dem Westen zu zeigen, wo die Grenze zwischen der DDR und der BRD verläuft, sichtbar zu machen. Es war auch eine Forderung der Mehrheit der Bevölkerung an der Staatsführung der DDR seit einiger Zeit. Das wurde auch darin deutlich, dass es weder am 13. August noch an darauffolgenden Tagen zu Auseinandersetzungen, Krawallen oder ähnlichem in der DDR kam. Die westlichen Medien konnten nicht wie am 17. Juni 1953 über Krawalle berichten, sondern sich nur darauf konzentrieren, dass sich Panzer der Alliierten an der Staatsgrenze in Berlin gegenüberstanden und es die westlichen Alliierten nicht wagten einen Schuss in Richtung des Demokratischen Sektors von Berlin abzugeben.

 

Warum? (Tod des Michael Bittner)

  • Michael Bittner war während des Wehrdienstes nicht mit dem Soldatenleben klar gekommen.

 

  • Michael Bittner baute ein Haus(Eigenheim). Der Hausbau(Eigenheim) war in der DDR nervenaufreibend und teuer.

 

  • Während des Hausbaus bekam Michael Bittner den Einberufungsbescheid zum Reservedienst bei der NVA. Das kam ihm völlig ungelegen. Da er während seines Wehrdienstes mit dem Soldatenleben nicht klar kam, war das zu viel für ihn. Er warf den Einberufungsbescheid für den Reservedienst weg.

 

 

  • Die Vernichtung des Einberufungsbescheids für den Reservedienst bei der NVA könnte eine Strafverfolgung wegen Fahnenflucht nach sich gezogen haben.

 

  • All das zusammengenommen brachte Michael Bittner in eine verzweifelte Situation. So war für ihn die Hemmschwelle niedrig das Risiko einzugehen und sich in Lebensgefahr zu begeben.

 

  • Wenn Michael Bittner überlebt hätte, wäre neben der Fahnenflucht noch Republikflucht hinzugekommen, also mehrere Jahre Knast.

 

  • In der Ausnahmesituation, in der sich Michael Bittner kurz vor seiner Erschießung befand, war der Instinkt des Weglaufens vor Gefangenschaft größer als die richtige Entscheidung zu treffen, welche gewesen wäre, stehenzubleiben um zu überleben.

 

 

michael-bittner
Michael Bittner(13. August 1961 – 24. November 1986), Aufnahmedatum unbekannt

Bildquelle:
Entnommen aus „Chronik der Mauer“, Bild ist entsprechend verlinkt
Foto: Polizeihistorische Sammlung/Der Polizeipräsident in Berlin, Aufnahmedatum unbekannt

 

Urteil des Landgerichts Berlin gegen Hartmut B. und Olaf N.

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Das Urteil ist auch als PDF-Datei verfügbar.

gerichtsurteil-gegen-die-grenzsoldaten

Hartmut B. und Olaf N. waren die beiden Grenzsoldaten, die auf Michael Bittner schießen mussten.

Der Fall wurde vor der Jugendkammer verhandelt, als ob es sich da um Jugendliche handeln würde, die Unfug getrieben hätten. Insbesondere da Olaf N. bereits damals schon etwas älter war. Die beiden leisteten ihren Wehrdienst, bzw. Reservedienst ab. Die Schüsse auf Michael Bittner haben mit dem Dienst als Soldaten zu tun und waren nicht irgendein Unfug.

Die beiden damaligen Grenzsoldaten wurden, wegen Totschlags, jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun ja, zumindest Bewährung, aber doch eine Vorstrafe.

Die Kosten des Verfahrens hinsichtlich der Gerichtsgebühren wurden den beiden aufgebrummt und hinsichtlich der gerichtlichen Auslagen und ihrer eigenen Auslagen die Hälfte, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Also eine finanzielle Einbuße für die beiden. Aber von Entschädigungszahlungen sind sie wenigstens verschont geblieben.

Ein § aus den Strafgesetzbuch der DDR in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch der BRD lag diesem Prozess zugrunde. Was ist den das für eine Rechtslage?

Zur Urteilsbegründung:

Wie in der Auswertung des Falls Michael Bittner, der sich mit der Behauptung „verschwundene Leiche/Urne“ beschäftigt und auch hier ist der Vergleich der Berichte der Spurensicherung außen vorgelassen worden, weil das zu viel Raum einnehmen würde.

Zunächst wird der Verlauf des Vorfalls beschrieben.

Dass Michael Bittner nicht auf die Warnrufe und Warnschüsse reagierte, ist vermerkt.

Dann wird erklärt aus welcher Entfernung die Soldaten auf Michael Bittner schossen und dass sie die Schüsse kniend abgaben.

Die Waffe wird erklärt: Die Kalaschnikow hatte an der rechten Seite einen Wahlfeuerhebel. Bei dessen Stellung „oben“ war die Waffe gesichert, bei Stellung „Mitte“ schoss sie Dauerfeuer und bei Stellung „unten“ mit Einzelfeuer.“

Das Gericht hat sich damit beschäftigt, dass B. mit Dauerfeuer und N. wahrscheinlich mit Einzelfeuer geschossen hatte und dass die beiden wussten, dass bei dieser Art der Schussabgabe und der Art der Waffe, die insbesondere bei Dauerfeuer nach rechts oben (bei Rechtshändern, was beide Angeklagte waren) ausschlug. Wessen Schüsse Michael Bittner trafen, konnte nicht festgestellt werden. Dass B. möglicherweise in der Aufregung die Waffe falsch eingestellt hatte, berücksichtigte das Gericht nicht.


 Erklärung und Korrektur zur Waffe von Thomas Küchenmeister: 

klaus-kuchenmeister
Thomas Küchenmeister

Das ist an mehreren Stellen falsch: 1.Doch bei der Kalaschnikow sei es so, dass der Sperrhebel in der oberen Stellung die Waffe sichere, in der Mitte Dauerfeuer freigebe und unten auf Einzelfeuer schalte. -> das stimmt , aber man kann in der Aufregung durchaus nur 1 Stufe schalten 2. Wenn jemand beim Waffenreinigen den Abzug ausgebaut hat und die Unterbrecherfeder ist verloren gegangen, schießt die AK nur noch Dauerfeuer 3. Wenn man bei Dauerfeuer den Abzug los lässt, wird es nur ein Feuerstoß. 4. Ob Dauerfeuer oder nicht, meist trifft doch nur 1 Schuss.


Dass die beiden den Tod des Michael Bittner in Kauf genommen hätten, war dem Gericht wichtig. Andererseits ist vermerkt worden, dass die beiden Grenzsoldaten Michael Bittner nicht töten wollten und knapp daneben zielten. Doch sie mussten die Flucht des Michael Bittner unter allen Umständen verhindern. Sonst hätten sie sich in der DDR selbst strafbar gemacht. In diesem Zusammenhang wird das gewollte und bewusste Zusammenwirken erwähnt, als sie in die Richtung Bittners schossen.

Als Michael Bittner bereits auf dem Boden lag, gingen die beiden Soldaten zu ihm hin. N. gab weitere Warnschüsse ab. Das Gericht hat das dahingehend interpretiert, dass N. sich so als Soldat zu erkennen geben wollte, um nicht mit einem Unbefugten an der Grenze verwechselt zu werden. N. näherte sich dem am Boden liegenden Michael Bittner, während B. zur Sicherung auf dem Kolonnenweg verblieb. Die Möglichkeit, dass N. vielleicht so auf sich aufmerksam machen und weitere Soldaten zur Verstärkung holen wollte, wird nicht in Betracht gezogen.

N. sprach den Niedergeschossenen an, ob er allein unterwegs sei oder ob ihn jemand begleiten würde. Er erhielt jedoch keine Antwort. Nun Ja, Bittner war wohl da bereits tot. Das Gericht geht davon aus, dass Bittner noch lebte.

Den weiteren Verlauf beschreibt das Gericht folgendermaßen:

Es kamen die Zeugen T. Und S. als Alarmstreife mit einem „Trabant-Kübel“ an. Sie übernahmen die weitere Behandlung des Falles. Das Gericht geht von dem noch lebenden Schwerverletzten aus. Diesen trugen oder schleiften T. und S. zu ihrem Fahrzeug und verluden ihn auf den Rücksitz. Sie fuhren mit ihm zur Grenzkontrollstelle Sandkrug. Dort legten sie Michael Bittner an einer vom Westen nicht einsehbaren Stelle auf den Boden und deckten ihn mit einer Decke zu. Von dort aus wurde Bittner zur Regimentsmedizinstelle in Glienike verbracht. Der Regimentsarzt stellte fest, dass Michael Bittner zwei oder drei Einschüsse im Rückenbereich hatte. Nun sind wir hier wieder an der Stelle angelangt, wo, wie bei der anderen Auswertung des Falls Bittner, der Regimentsarzt festgestellt hätte, dass ein Schuss eine Herzrupptur herbeigeführt hätte. Wie kann das äußerlich erkannt werden? Hat das nicht später die Gerichtsmedizin festgestellt? Der Regimentsarzt stellte den Totenschein aus und der Leichnam wurde in die Militärmedizinische Akademie nach Bad Saarow gebracht. Dort wurde der Leichnam am nächsten Morgen von Dr. K. und Prof. S. obduziert. Dabei waren noch außer den beiden Obduzenten S. als Sektionsassistent und der K. als Ermittlungsbeamter anwesend. Die Obduktion ergab die vorgenannte Todesursache und die Feststellung, dass die Verletzung, auch bei sofortiger ärztlicher Versorgung, tödlich gewesen wäre. Folglich keine Überlebenschance.

Auch ein Ermittlungsbeamter, von welcher Behörde steht nicht in der Urteilsbegründung, war bei der Obduktion anwesend. Also muss es auch da Aufzeichnungen geben.

Es wird in Frage gestellt, was weiterhin mit dem Leichnam geschah, aber die Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen, dass dieser auf dem Friedhof Berlin-Baumschulenweg ankam. Die herausgerissenen Seiten aus dem Obduktionsbuch werden erwähnt. Doch die Frage durch wen und wann sie hergerissen wurden, ist nicht gestellt worden. Der Mythos von der verschwundenen Leiche/Asche muss aufrecht erhalten werden.

 Weitere Punkte in der Urteilsbegründung:

Das Gericht betont, dass die Angeklagten vor und nach der Tat ordentliche Bürger waren. Sehr sinnig. Sie handelten doch im Dienst als Soldaten. Wie kann man das mit nicht stattgefundenen kriminellen Karrieren vergleichen?

Das Gericht bemängelt auch, dass an der Grenze Niedergeschossene, erst mal außer Sichtweite, von westlicher Seite aus gesehen, gebracht wurden, was ihre notärztliche Versorgung verzögert hätte, falls Sie noch lebten. Aber von Kritik an den Westmedien, der Polizei und anderen Behördenvertretern von westlicher Seite – keine Spur.

Dann enthält die Urteilsbegründung ein politisches Statement.

Es ist den Angeklagten zugute gehalten worden, dass sie nur „kleine Rädchen im Getriebe“ waren. Das Gericht hat sie aber wegen Totschlags verurteilt

Es ist ein klarer Fall, dass dies hier ein politischer Prozess im historischen Kontext seiner Zeit ist.

Der Fall Michael Bittner

Die BStU hat mal wieder das Thema „Mauertote“ hervorgekramt. Durch einen Link zu einem Artikel aus „Der Tagesspiegel“ macht die BStU auf den Fall Michael Bittner aufmerksam. Es wird behauptet, dass die Leiche, bzw die Asche des Michael Bittner verschwunden ist.

Der folgende Beitrag befasst sich schwerpunkmäßig mit der verschwundenen Leiche/Asche des Michael Bittner.

Wenn man den Fall Michael Bittner googlet, findet man viele Publikationen, die der antikommunistischen Propaganda Auftrieb geben. Die Tränendrüse wird gedrückt. Viele unwichtige Details hervorgehoben, Ergebnisse unnützer und fragwürdiger Forschungen präsentiert. Der Fall Bittner ist auch verfilmt worden. Schirmherrin ist Marianne Birthler(ehemalige Chefin der BStU), also ein weiteres antikommunistisches Machwerk.

Alles ein ziemlicher Wirrwarr. Man findet aber auch aber den Originalbericht über den Todesfall Michael Bittner, verfasst von der Hauptabteilung vom Grenzkommando Mitte Abteilung Abwehr.

Nach Ende der DDR waren auch die beiden Grenzsoldaten, welche die Schüsse abgegeben haben, in den „Mauerschützenprozessen“ angeklagt. Details zu den Aussagen der beiden vor dem Staatsanwalt können dem Artikel aus „Der Tagesspiegel“ entnommen werden. Wer in der DDR Soldat war, kann ja was zu der Vernehmung bezüglich der Waffe und des Waffengebrauchs in der Kommentarspalte sagen.


Erklärung und Korrektur zur Waffe von Thomas Küchenmeister:

klaus-kuchenmeister
Thomas Küchenmeister

Das ist an mehreren Stellen falsch: 1.Doch bei der Kalaschnikow sei es so, dass der Sperrhebel in der oberen Stellung die Waffe sichere, in der Mitte Dauerfeuer freigebe und unten auf Einzelfeuer schalte. -> das stimmt , aber man kann in der Aufregung durchaus nur 1 Stufe schalten 2. Wenn jemand beim Waffenreinigen den Abzug ausgebaut hat und die Unterbrecherfeder ist verloren gegangen, schießt die AK nur noch Dauerfeuer 3. Wenn man bei Dauerfeuer den Abzug los lässt, wird es nur ein Feuerstoß. 4. Ob Dauerfeuer oder nicht, meist trifft doch nur 1 Schuss.


Originalbericht über den Todesfall Michael Bittner, verfasst von der Hauptabteilung vom Grenzkommando Mitte Abteilung Abwehr

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Der Originalbericht ist auch als PDF-Datei verfügbar. fall-bittner-originalbericht-hauptabteilung-i-grenzkommando-mitte-abteilung-abwehr

Laut Originalbericht haben die beiden sehr wohl nach Vorschrift gehandelt.

Das Gerichtsurteil gegen die beiden Grenzsoldaten vom 27.11.1997 ist ein politisches Urteil seiner Zeit.

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Der Originalbericht ist auch als PDF-Datei verfügbar. gerichtsurteil-gegen-die-grenzsoldaten

Einer der Beiden Grenzsoldaten war damals bereits 30 Jahre alt und für sechs Wochen zum Reservedienst einberufen worden. Sein damals 20jähriger Kollege leistete seit einem Jahr seinen Wehrdienst ab. Der jüngere der beiden war der Postenführer. Kurz zuvor haben an dieser Stelle der Grenze Manfred Mäder und René Groß versucht die DDR illegal zu verlassen. So sind an dieser Stelle zusätzliche Grenzsoldaten eingesetzt worden.

tatortskizze-der-ddr-grenztruppen-fall-bittner
Tatortskizze der Grenztruppen der DDR, Fall Bittner

Diese Skizze ist auch als PDF-Datei verfügbar. tatortskizze-der-ddr-grenztruppen-fall-bittner-pdf

Im Originalbericht ist die Nachrichtensperre vermerkt. Heute wird sie in den Medien als Vertuschungsmanöver interpretiert.

Laut Originalbericht hat der Regimentsarzt den Todeszeitpunkt gegen 01:30 festgestellt. Laut „Der Tagesspiegel“ stellte der Regimentsarzt den Tod Michael Bittners gegen 1:50 fest. Der Abtransport in die Militärmedizinische Akademie in Bad Saarow wird übereinstimmend vom Originalbericht und „Der Tagesspiegel“  mit 04:45 Uhr angegeben.

„Der Tagesspiegel“ schreibt dem Regimentsarzt zu, dass eine Kugel den Herzmuskel zerrissen hatte, eine andere die Leber. Davon steht im Originalbericht nichts. Wie auch? Solche detaillierten Feststellungen können nur in der Gerichtsmedizin gemacht werden. Doch laut der von „Der Tagesspiegel“ zitierten Aussage des Staatsanwaltes im heutigen Deutschland waren die Seiten aus dem Obduktionsbuch herausgerissen und kein Bericht der Gerichtsmedizin mehr da. Aber die detaillierten Feststellungen, welche dem Regimentsarzt zugeschrieben werden, können doch nur aus dem Bericht der Gerichtsmedizin stammen.

Laut den Arbeitsrichtlinien des MfS im Umgang mit den Toten an der Grenze in Berlin ist die Leiche ins Gerichtsmedizinische Institut der Humboldt-Universität in Berlin zu bringen. Mag hier abweichend die Militärmedizinische Akademie Bad Saarow zuständig gewesen sein, so hätte laut den Arbeitsrichtlinien des MfS ein Staatsanwalt der DDR in die damaligen Ermittlungen einbezogen werden müssen. Da als Folge der Konterrevolution und Beseitigung der DDR diese Akademie aufgelöst worden ist, hat es hier ein Durcheinander mit den Akten gegeben.                                                                                                  Das Übergabeprocedere, die mehrfache Ausfertigung von Dokumenten u.a. mehr ist genauestens erklärt. Das MfS kann somit kein Interesse am Verschwinden einer Leiche gehabt haben. Es müssen damalige Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft der DDR vorhanden sein. Warum fordert die heutige Staatsanwaltschaft diese Papiere nicht an? Oder gab es bei der Beseitigung der DDR auch hier Durcheinander bei den Akten?

Zeugen auf Westberliner Seite:

Im Originalbericht wird eine Zeugin erwähnt. Diese Frau hatte in Westberlin von ihrer Wohnung aus den Vorfall beobachtet. Im späteren Medienrummel spielt sie keine Rolle. Dafür wird z.B. in „Der Tagesspiegel“ das Ehepaar Rocke erwähnt, das gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt ist. Das Ehepaar hörte die Schüsse, ebenso die Bewohner des benachbarten Mehrfamilienhauses. Diese Leute riefen die Westberliner Polizei, die, laut „Der Tagesspiegel“ um 01:45 eintraf. Ebenso die französische Feldgendarmerie. Dieser Teil Westberlins lag im französischen Sektor. Als Besatzer durften sie auch DDR-Gebiet betreten, um nachzusehen.                                                                                                                    Wer da glaubt, dass in Westberlin nur eine normale Polizeistreife mit 2 Mann ankam und die Franzosen um Amtshilfe gebeten hat irrt. Laut Originalbericht traf die Westberliner Polizei um 02:14 Uhr ein und zwar in einer Stärke von 25 bis 30 Mann mit 3 VW-Bussen. Was die mit so einem Aufgebot da wollten, obwohl dieses Ereignis nicht in ihren Kompetenzbereich fiel, ist die Frage. Die Franzosen werden im Originalbericht nicht erwähnt. Das wurde wohl nicht erwähnt, weil die Besatzer sich überall in Berlin bewegen durften.                                                                                                                                                    Außerdem werden im Originalbericht 2 PKW Typ Golf die mit Zivilpersonen besetzt waren erwähnt. Diese machten Foto- und Filmaufnahmen. Diese Personen waren vermutlich Medienvertreter. Von weiteren Hausbewohnern ist im Originalbericht keine Rede. Es müsste auch einen Bericht der Franzosen geben. Das wird von der sogenannten Forschung nicht beachtet. So müsste dieser Bericht im Original und in Deutscher Übersetzung vorliegen.

Die am Schluss des Originalberichts der Hauptabteilung des Grenzkommandos Mitte Abteilung Abwehr erwarteten Papiere zur Ergänzung der Dokumentation sind entweder nicht eingetroffen oder später während, bzw. nach der Konterrevolution entfernt worden.

Ermittlungen nach Beseitigung der DDR:

Die „Zerv“, die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität, also eine Ermittlungsbehörde gegen die DDR und ihre Staatsbediensteten gerichtet, hat auch im Fall Bittner ermittelt. Laut „Der Tagesspiegel“ führte die erste Spur nach Bad Saarow. 1992 wurden die Räume der inzwischen aufgelösten Militärmedizinischen Akademie durchsucht. Die Fahnder fanden nur noch Teile des Mobiliars, wahllos verstreute Aufzeichnungen und Plastiksäcke voller zerrissener Papiere vor. Vermutlich war da der Obduktionsbericht drin. Aber wieso tauchen Aussagen, die nur aus dem Obduktionsbericht stammen können irgendwo auf und die Feststellungen werden dem Regimentsarzt zugeschrieben? Bei der BStU werden zerrissene Papiere zusammengesetzt. Warum nicht hier? Warum hat die „Zerv“ nicht nachgeforscht, wann und wer die Papiere zerrissen hat? Nun ja, die ehemaligen MfS-Angehörigen waren ohnehin vorverurteilt. Die „Zerv“ ist schließlich nicht für faire Ermittlungen eingerichtet worden.                                   Die „Zerv“ hat herausgefunden, dass die Leiche von Michael Bittner nach der Obduktion aus Bad Saarow abtransportiert worden ist. Wohin, das haben die Fahnder von der „Zerv“ nicht herausgefunden. Vieleicht wollten oder sollten sie es nicht. Der Fahrer soll von einer Spezialeinsatzgruppe des MfS gewesen sein. Na ja, dann ohnehin verdächtig. Wozu die Mühe auch entlastendes über ihn zusammenzutragen?

Auf dem Friedhof Berlin Baumschulenweg, wo die meisten Todesopfer an der Grenze in Berlin bestattet wurden, hat die „Zerv“ auch nachgeforscht. Es gibt dort einen Auszug aus dem Einäscherungsregister des Krematoriums. Es gibt für das Jahr 1986 zwei Auffälligkeiten. Hinter der Registriernummer 569 076 hat jemand handschriftlich „Mäder“ eingetragen. Das dürfte der am 21. November 1986 an der Grenze zu Tode gekommene Manfred Mäder sein. Hinter der Registriernummer 569 898 fehlt jeder Namenseintrag. Ein einmaliger Fall. Das versichern die damaligen Krematoriumsmitarbeiter in Vernehmungen durch die Zerv. Die Anordnung der Einträge legt den Verdacht nahe, dass der Betreffende zwischen dem 10. und dem 17. Dezember 1986 verbrannt wurde.

Einer der damaligen Zerv-Fahnder erinnert sich, man habe gemutmaßt, auch Bittner sei dort eingeäschert und seine Urne in einer anderen Grabstelle versenkt worden. Der Beweis konnte jedoch nie erbracht werden. Oder wollte nicht erbracht werden. Denn die BRD hat doch kein Interesse, dass die Wahrheit bewiesen wird. Dass die Mutter von Michael Bittner keinen Frieden findet, ist doch staatlichen Stellen, sowie den Medien egal. Sie reichen Frau Bittner nur umher und benutzen sie. Ob Frau Bittner tatsächlich die trauernde Mutter ist sei dahingestellt.                                                                                                                                         Im Jahr 2000 wurde die „Zerv“ aufgelöst.

Was früher allgemein ein Tabuthema war, wird heute in den Medien veröffentlicht. So gab es bei gewöhnlichen Todesfällen Verwechslungen von Urnen seitens der Bestatter. Die Angehörigen besuchten das Grab mit der Asche eines anderen Toten.

Es ist durchaus möglich, dass damals im Krematorium auf dem Friedhof Berlin-Baumschulenweg die Asche, bzw. Urne des Michael Bittner verwechselt wurde. Die Zuständigen wagten sich vermutlich nicht dies Frau Bittner zu sagen. Das war ein großer Fehler, der heute weidlich ausgenutzt wird.

Kurz zur Geschichte des Michael Bittner

(entnommen aus „Chronik der Mauer“ ,dem darin enthaltenen Bericht der Mutter und „Der Tagesspiegel“, bearbeitet von Petra Reichel):

Michael Bittner, geboren am 31. August 1961 in Berlin/DDR, wächst mit seinen Geschwistern nach dem frühen Tod des Vaters bei seiner Mutter in Berlin-Pankow auf. Nach der Schule lernt er Maurer. In seiner Freizeit ist er oft mit Maurerarbeiten am mütterlichen Haus beschäftigt.                                                                                                                   Im Mai 1980 wird Michael Bittner zum Wehrdienst bei der NVA einberufen. Er kommt mit dem Soldatenleben nicht klar.                                                                                                               Michael Bittner wird zur Reserve einberufen. Er vernichtete den Einberufungsbescheid, weil er mit dem Hausbau beschäftigt war.

Woher hatte er das Geld zu Bauen? Wer erledigte den Innenausbau? Woher nahm der das Material, das in der DDR schwer zu beschaffen war? Nur durch „Männchen machen“, wie die Mutter es ausdrückt?

Seit 1984 versuchte er die DDR legal zu verlassen und stellte mehrere Ausreiseanträge, die abgelehnt wurden. Als 1986 abermals ein Ausreiseantrag abgelehnt wird, entschließt er sich die DDR illegal zu verlassen.

Am 23. November 1986 verabschiedet sich Michael Bittner von seinem Bruder. Michael Bittner teilte seinem Bruder mit, dass sein Ausreisantrag genehmigt worden wäre, er wisse aber nicht zu welchem Termin. Weder ihm, noch seiner Mutter erzählt er, dass der die DDR illegal verlassen will. In der Nacht setzt er seinen Plan um.

Das Weitere ist mehr oder minder wieder derartig interpretiert, dass es eher desinformiert, anstatt informiert und ist oben bereits gesagt worden. Hinzufügen ist aber, dass damals auch in die Richtung kriminelle Menschenhändlerbande ermittelt wurde. Angeblich ließ das MfS eine Ausreise in die BRD(warum nicht Westberlin?) ins Melderegister eintragen und der Mutter wurde nichts über den Verbleib, bzw. den Tod von Michael Bittner mitgeteilt.

Die Mutter von Michael Bittner trat als Nebenklägerin in den Prozessen gegen Honecker und Krenz auf. Na, da konnte doch die BRD kein Interesse daran haben, dass die „Zerv“ den Fall aufklärt und entsprechende Beweise erbringt.


Schlussgedanken:

Neben dem Fall Bittner werden auch andere Todesfälle an der Grenze, hauptsächlich in Berlin, wo die Grenze ja einen höheren Symbolwert hat, als die Außengrenze der DDR, mit Mythen behaftet. Es wird im Laufe der Jahre immer schwerer diese Mythen zu widerlegen.

Arbeitsrichtlinien des MfS zum Umgang mit den Todesopfern an der Grenze in Berlin

MfS-Papier, Umgang mit Todesopfern – Grenze in Berlin

Bitte oben auf den Link klicken, dann kommt man zum Originaldokument. Da das Originaldokument umfangreichen amtlichen Text hat, habe ich das in einem Power Point-Vortrag übersichtlich dargestellt. Die Bilder im Power Point-Vortrag sind moderne Bilder, weil ich die Bilder der antikommunistischen Propaganda nicht verwenden möchte. Die Bilder sind sinnbildlich und dienen der Auflockerung des langen Vortrages.

Folie01

Folie02

Folie03

Folie04

Folie05

Folie06

Folie07

Folie08

Folie09

Folie10

Folie11

Folie12

Folie13

Folie14

Folie15

Folie16

Folie17

Folie18

Hier der Vortrag Arbeitsrichtlinien des MfS nochmal als PDF-Datei.. So ist das besser lesbar und kann runtergeladen werden.