8. Februar: Ehrentag des MfS

Das MfS hat es nicht geschafft die Konterrevolution zu verhindern. Trotzdem ist es bis zum heutigen Tag verhasst und wird hetzerisch „Stasi“ genannt. Auch wenn der größte Teil der Welt wieder in den kapitalistischen Machtbereich zurückgefallen ist, so ist es den Siegern der Geschichte immer noch ein Gräuel, dass die DDR, einstmals größte Errungenschaft der deutschen Arbeiterbewegung, einen Geheimdienst unterhielt.

Siehe Blog-Beitrag auf der Website DIE TROMMLER.

 

 

 

 

 

 

Direktive zur Anwendung des Passgesetzes/DDR 15. Februar 1958

Anmerkung in eigener Sache:

Bei der Wiedergabe des Dokuments aus Sicht der heutigen Zeit(Vergangenheitsform) habe ich, wie im Original, die Sprache nicht gegendert. Es ist doch logisch, dass stets Männer und Frauen gemeint sind. Warum das heute in Frage stellt wird, ist eine Ablenkung von wichtigeren Dingen. Der lange Text noch schwieriger zu erfassen, als ohnehin schon, da es sich um ein historisches juristisches Schriftstück handelt.


 

Das illegale Betreten und Verlassen der DDR wurde in Verbindung mit dem Passgesetz strafrechtlich geahndet.

Zur damaligen Zeit wurden Arbeitskräfte überall gebraucht. Um der DDR zu schaden, wurden ihr Arbeitskräfte entzogen. Hinzu kamen Hetze und Umtriebe westlicher Agentenorganisationen.

Unter das Gesetz fielen folgende Handlungen:

  1. Das illegale Betreten und Verlassen des Gebietes der DDR
  2. Der illegale Aufenthalt in der DDR
  3. Das Abweichen von Interzonenstrecken(später hieß das Transitstecken)
  4. Das Erschleichen einer Aufenthaltserlaubnis bzw. PM 12a
  5. Die Nichteinhaltung der örtlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis
  6. Der Missbrauch der PM 12a zu Auslandsreisen
  7. Die Überschreitung der Reisefristen

Strafbar waren auch die Vorbereitung und der Versuch dieser Handlungen.

Das Passgesetz schützte die ordnungsgemäße Tätigkeit der Staatsorgane(Behörden, Institutionen)

Die damalige Einschätzung der Gefahr für die Gesellschaft(Gesellschaftsgefährlichkeit) der verschiedenen Verstöße gegen § des Passgesetzes:

 

Das illegale Verlassen der DDR

Das illegale Verlassen der DDR nach(damals wurde die BRD noch als Westdeutschland bezeichnet)Westdeutschland galt als grundsätzlich gesellschaftsgefährlich. Es wurde damals eingeschätzt, das es eine Hilfe für die westdeutsche Militärbasis der NATO mit Arbeitskräften und einen Verlust von Arbeitskräften für die DDR bedeutete. Das illegale Verlassen der DDR stellte einen Verrat an den friedlichen Interessen des Volkes der DDR dar.

Bei der Ermittlung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit waren eine Reihe weiterer Umstände zu beachten. So war z.B. das illegale Verlassen der DDR durch einen leitenden Angehörigen des Staatsapparates besonders gesellschaftsgefährlich, das diese Person zur Legalisierung des Aufenthaltes in Westdeutschland über das sogenannte „Bundesnotaufnahmeverfahren“ zu Angaben über seine dienstliche Tätigkeit gezwungen werden konnte, die für die Agentenzentralen von besonderer Bedeutung waren.

Begab sich ein Ingenieur oder ein sonstiger Spezialist illegal nach Westdeutschland(BRD), so hemmte er nicht nur den sozialistischen Aufbau in der DDR, sondern half auch bewusst oder unbewusst die westdeutsche Militärbasis zu stärken. Bei der Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit dieser Handlung konnte auch nicht außer Acht gelassen werden, wenn z.B. ein Jungingenieur, ein Junglehrer, ein Student usw. der mit dem Arteitergroschen(Steuergelder der DDR-Bevölkerung)ausgebildet wurde, das in ihn gesetzte Vertrauen bricht. In jedem Falle des illegalen Verlassens der DDR mussten die bisherige Tätigkeit und andere in der Persönlichkeit des Täters liegende Umstände untersucht und berücksichtigt werden.

Das Gesetz zur Änderung des Passgesetzes schützte nicht nur die Interessen des Staates, sondern auch die Interessen eines jeden einzelnen Bürgers. Die erzieherische Funktion des Gesetzes bestand darin, jeden Bürger davon abzuhalten, sich dem Elend und der Not der sogenannten „Ostzonenflüchtlinge“ auszusetzen und zu verhindern, dass die Bürger unter Ausnutzung ihrer Notlage von Agentenzentralen missbraucht wurden.

 

Das illegale Betreten und der illegale Aufenthalt in der DDR, das Abweichen von Interzonenstrecken(Transitstrecken), die Nichteinhaltung der örtlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis, das Erschleichen einer Aufenthaltserlaubnis

Diese Verletzungen des Passgesetzes waren geeignet dem Klassengegner die Spionage, Diversion und Hetztätigkeit zu erleichtern. Westdeutschen Bürgern(BRD-Bürger) und ehemaligen bürgern der DDR war es bei Umgehung dieser Bestimmungen leicht möglich, als Handlanger der westdeutschen Monopolisten(der BRD) tätig zu werden und an der Unterhöhlung der DDR mitzuarbeiten. (Die Unterhöhlung der DDR ist später auf andere Weise gelungen) Deshalb war es im Interesse der Wahrung der Sicherheit des Staates notwendig, die Versetzungen staatlicher Anordnungen mit den Mitteln des Strafrechtes zu bekämpfen. Die Verletzungen dieser Bestimmungen durch Bürger, die illegal die DDR verlassen haben, waren besonders gesellschaftsgefährlich, weil alte Bekanntschaften zur Organisierung der Agententätigkeit ausgenutzt werden konnten usw.. Ein wesentlicher Faktor zur Bestimmung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit dieser Handlungen waren die Motive des Täters. So wurde z.B. das Abweichen von der Interzonenstrecke(Transitstrecke), um Bekannte zu besuchen, anders zu bewerten sein, als ein solches Abweichen, um einen Bürger der DDR für die Umtriebe westdeutscher Umsiedlergruppen zu gewinnen. Die Einleitung dieser Bestimmungen lag besonders auch im Interesse aller Bürger der DDR. Es sollte verhindert werden, dass die in die Maschen des Agentennetzes gerieten, den Erpressermethoden der Agenten erlagen und sich so strafbar machten. Sie wurden damit vor Gefahren, wie z.B. der Verbindungsaufnahme zu Spionageorganisationen geschützt. Also Vorbeugung.

Der Missbrauch der PM 12a zu Auslandsreisen

Wurde das Passgesetz durch solche Handlungen verletzt, so untergrub man damit in starkem Maße die staatliche Autorität. Die volksfeindliche Politik des Adenauer-Regimes, die das Bestehen zweier deutscher Staaten auf dem Territorium Deutschlands im Interesse der Aufrechterhaltung des Kalten Krieges nicht anerkannte, wurde dadurch unterstützt.

Zur Stärkung der Autorität des Staates DDR bestand ein staatliches Interesse daran, dass sich die Bürger der DDR mit einem Visum der DDR auswiesen und der Reiseverkehr nach dem Ausland staatlich kontrolliert werden konnte.

Auch Überschreitungen der Fristen der Aufenthaltsgenehmigungen und der PM 12a waren Durchbrechungen der staatlich geforderten Disziplin, schwächten die Autorität des Staates und waren deshalb gesellschaftsgefährlich.

 

Die Bearbeitung von Verstößen gegen das Passgesetz

Die unterschiedliche Gesellschaftsgefährlichkeit erforderte differenziertes Vorgehen in jedem Fall.

1.) Das illegale Verlassen der DDR

Die Vorbereitung und der Versuch zum illegalen Verlassen der DDR waren strafbar.

Die Vorbereitung lag z.B. vor, wenn eine Person ihr Eigentum mit dem Ziel veräußerte, die DDR illegal zu verlassen.

Der Strafrahmen des Passgesetzes(von einem Tag bis drei Jahre Gefängnis) und die wahlweise angedrohte Geldstrafe, ließ in jedem Falle ein richtiges Differenzieren zu, so dass die Möglichkeit der Strafminderung nach einem entsprechenden damaligen §§ praktisch überflüssig war.

Lag Beihilfe zu versuchtem oder vollendetem illegalen Verlassen der DDR vor, so war erst nach gründlicher Prüfung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und der Vorgang wie jedes andere Strafverfahren dem Kreisstaatsanwalt zu übergeben.

Wurde eine Anstiftung zum illegalen Verlassen der DDR festgestellt, so war zunächst zu prüfen, ob ein Verleiten gemäß eines damaligen § gegeben war, anderenfalls war ein Verfahren nach dem Passgesetz einzuleiten.

Im Falle der Beihilfe zur Vorbereitung des illegalen Verlassens der DDR eines anderen, war stets sorgfältig der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit zu prüfen und zu beachten, dass in der Regel ein geringer Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit nicht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigt und insbesondere dann entfällt, wenn kein Verfahren gegen die Haupttäter eingeleitet wurde.

Personen, die dringend verdächtigt waren das Gebiet der DDR illegal zu verlassen und auf dem Wege nach Berlin oder Westdeutschland(BRD) oder am Ring um Berlin, im demokratischen Sektor von Berlin(später Hauptstadt der DDR) oder an der Westgrenze angetroffen wurden waren wie folgt zu behandeln:

Festzunehmen waren alle Personen, die illegal die Staatsgrenze West zu überschreiten versuchten.

  • In jedem Falle waren festzunehmen:

 

  • Personen, die auf dem Wege nach der Westgrenze oder nach Berlin, am Ring um Berlin und im demokratischen Sektor von Berlin(später Hauptstadt der DDR)festgestellt wurden und bereits wegen Verbrechen vorbestraft waren oder wiederholt versuchten das Gebiet der DDR zu verlassen oder deshalb vorbetraft waren.

  • Personen, deren versuchtes illegales Verlassen der DDR besonders gesellschaftsgefährlich war(z.B. Mitarbeiter des Staatsapparates, leitende Angestellte der volkseigenen Wirtschaft(Manager), Oberschüler, Studenten und sonstige Personen, die im öffentlichen Leben eine besondere Rolle spielten.

 

  • In der Regel war wohl eine Festnahme erforderlich bei Personen, deren bisherige Tätigkeit für Staat und Wirtschaft eine besondere Bedeutung hatte(z.B. Lehrer, Angehörige der technischen und wissenschaftlichen Intelligenz, Facharbeiter, insbesondere der metallverarbeitenden Industrie, der Bauwirtschaft und Spezialisten der Landwirtschaft)oder vor kurzer Zeit ihre Ausbildung beendet hatten oder sich noch in der Ausbildung befanden.

 

  • Vorgenannte festgenommene Personen waren nach Eingang der fernschriftlichen Mitteilung des VPKA(Polizeidienststelle/Polizeistation)als Beschuldigte zu vernehmen. Gegen Personen, die im öffentlichen Leben eine Rolle spielten war Haftbefehl zu erwirken und der Beschuldigte mit besonderer Beschleunigung der zuständigen Untersuchungshaftanstalt des Tätigkeitsgebietes zuzuführen. Die Akte war nach Ausstellung des Haftbefehls der zuständigen Untersuchungsabteilung zur abschließenden Bearbeitung zu übersenden.

 

In gleicher Weise war mit anderen Festgenommenen zu verfahren, wenn die Voraussetzungen eines beschleunigten Verfahrens nicht vorlagen oder wenn der Verdacht weiterer strafbarer Handlungen bestand. Alle anderen Personen waren beim Kreisstaatsanwalt des Festnahmeortes zuzuführen. In geeigneten Fällen war eventuell ein beschleunigtes Verfahren angebracht. In den übrigen Fällen, bei denen keine Gründe zur Festnahme vorlagen, waren dem VPKA(Polizeidienststelle/Polizeistation) des Wohnortes fernschriftliche Auskünfte einzuholen(über den Fernschreiber der damaligen Zeit). Innerhalb 24 Stunden waren mit dem Fernschreiben u.a. folgende Fragen zu beantworten:

  • Ist das illegale Verlassen der DDR durch diese Person wegen ihrer fachlichen oder politischen Stellung von Bedeutung?

 

  • Liegt ein Ermittlungsverfahren vor oder besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung?

 

  • Hat die Person noch eine Strafe zu verbüßen oder wurde ihr eine Bewährungsfrist gewährt?

 

  • Ist sie bei der Volkspolizei schon in Erscheinung getreten und in welcher Weise?

 

  • Sind persönliche Gründe für das illegale Verlassen bekannt oder liegt der Verdacht der Abwerbung vor?

 

Lagen außer dem versuchten illegalen Verlassen der DDR keine anderen strafbaren Handlungen vor, war fernschriftlich eine Strafanzeige an das für den Wohnort zuständige VPKA(Polizeidienststelle/Polizeistation)zu erstatten. Diesen Personen war der Personalausweis abzunehmen und eine PM12 auszuhändigen, die durch einen roten Querstrich gekennzeichnet und mit dem Vermerk „Nicht gültig für Berlin“ zu versehen war. Diesen Personen war mitzuteilen, dass sie bei einem wiederholten Versuch des illegalen Verlassens der DDR festgenommen werden. Erhielten solche Personen im demokratischen Sektor von Berlin(später: Berlin Hauptstadt der DDR)eine PM12, so waren sie an den Kontrollpunkt außerhalb des demokratischen Sektors von Berlin(Hauptstadt der DDR)zu bringen, den sie passieren mussten, um an ihren Wohnort zurückzukehren.

Meldeten sich diese Personen mit der PM12 im VPKA(Polizeidienststelle/Polizeistation), waren sie sofort von der Abteilung PÜM der Untersuchungsabteilung zuzuführen. Die Untersuchungsabteilung hatte diese Personen nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als Beschuldigte zu vernehmen und den Vorgang wie jedes andere Strafverfahren zu bearbeiten. Traf die Person im VPKA(Polizeidienststelle/Polizeistation)des Wohnortes nicht innerhalb von 24 Stunden ein, war ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und in der Regel eine Aufenthaltsermittlung, in Ausnahmefällen eine Fahndungsfestnahme auszuschreiben.

Eine vordringliche Aufgabe der Volkspolizei war es, das illegale Verlassen der DDR schon im Stadium der Vorbereitung und des Versuchs in den Kreisen zu unterbinden, d.h. schon in den Städten und Gemeinden, die denen die Bürger wohnten und arbeiteten. Dies verlangte, dass einerseits bereits in diesem Stadium eine wirksame Verhinderung erreicht wurde, aber andererseits Missgriffe vermieden wurden.

Personen, die vor dem 11.12.1957 die DDR illegal verließen, konnten wegen dieser Handlung nicht strafrechtlich verfolgt werden. Gegen Personen, die nach dem 11.12.1957 die DDR illegal verließen, waren um eine schematische Einleitung zunächst nicht weitergehender Ermittlungsverfahren zu verhindern, in der Regel keine Ermittlungsverfahren einzuleiten.

War das illegale Verlassen der DDR jedoch wegen der Persönlichkeit, der besonderen Bedeutung der Tätigkeit des Täters oder ähnlicher Umstände besonders gesellschaftsgefährlich, so war ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Person zu Fahndung auszuschreiben. Das hatte z.B. in jedem Fall zu geschehen, bei leitenden Funktionären des Staates(Politiker), leitenden Funktionären der volkseignen Wirtschaft(Manager), führenden Wissenschaftlern und Angehörigen der Deutschen Volkspolizei.

Wurden Bürger, die den demokratischen Sektor Berlins(später Hauptstadt der DDR) oder die DDR nach dem 11.12.1957 illegal verlassen hatten, im demokratischen Sektor Berlins(Hauptstadt der DDR)festgestellt, war ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Passgesetz einzuleiten. Sie waren grundsätzlich vorläufig festzunehmen und zu behandeln wie(s.o.) es festgelegt wurde.

 

2.) Illegales Betreten der DDR

 

a.) Rückkehrer

Rückkehrer, die vor dem Inkrafttreten des Passgesetzes illegal die DDR verlassen hatten, konnten nicht wegen ihres Verlassens der DDR nach dem Passgesetz bestraft werden. Hatten Rückkehrer nach Inkrafttreten des Passgesetzes illegal die DDR verlassen, so war in der Aufnahmestelle ein Strafverfahren aufzunehmen, das sofort der Untersuchungsabteilung des zukünftigen Aufenthaltsortes zuzusenden war. Meldeten sich solche Personen bei diesem VPKA(Polizeidienststelle/Polizeistation), so war sofort die Untersuchungsabteilung zu benachrichtigen, die anhand der Anzeige, der Unterlagen über das illegale Verlassen der DDR des Betreffenden oder nach Vervollständigung der Angaben prüfte, ob ein Ermittlungsverfahren erforderlich war. Kam sie zu dem Ergebnis, dass nach § 9 StEG die Bestrafung nicht erfolgen sollte, so hatte sie dem Staatsanwalt die Unterlagen mit einem begründeten Vorschlag über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einzureichen. Waren zur Klärung des Sachverhalts strafprozessuale Maßnahmen notwendig, z.B. Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen, so war ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und je nach Schwere des Verstoßes gegen das Passgesetz entweder der Vorgang mit dem Ziel der Anklageerhebung oder der Einstellung gemäß § 9 des StEG an den Staatsanwalt zu übermitteln. Meldete sich der Rückkehrer nicht an seinem Bestimmungsort, so war ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und der Rückkehrer zur Fahndungsfestnahme auszuschreiben.                                                     Rückkehrer, gegen die zum Zeitpunkt ihres illegalen Verlassens der DDR ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und zur Fahndungsfestnahme ausgeschrieben waren, waren von der Aufnahmestelle der für den früheren Wohnort zuständigen Untersuchungsabteilung zuzuführen.

 

b.) Erstzuziehende

Erstzuziehende verstießen nicht gegen das Passgesetz, wenn sie illegal das Gebiet der DDR betraten, sofern sie sich unverzüglich beim Betreten des Gebietes der DDR bei den zuständigen Staatsorganen(Behörden) als Erstzuziehende meldeten. Waren sie von den Staatsorganen(Behörden) zurückgewiesen worden und versuchten erneut als Erstzuziehende aufgenommen zu werden, so war grundsätzlich wegen Verstoß gegen § 8 des Passgesetzes am Festnahmeort ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Person mit dem Ersuchen um Durchführung eines beschleunigten Verfahrens dem Staatsanwalt des Festnahmeortes zuzuführen. Solche Personen waren in die Sperr- und Hinweiskartei aufzunehmen. Nach der Verbüßung der Strafe waren diese Personen gemäß § 9 des Passgesetzes nach Westdeutschland(BRD) zu verweisen(abzuschieben). Die Ausweisung gemäß § 9 des Passgesetzes war Angelegenheit der Volkspolizei.

 

c.) Illegaler Aufenthalt auf dem Gebiet der DDR

Personen durften sich nicht illegal auf dem Gebiet der DDR aufhalten. Wenn sie ohne Genehmigung über Westberlin oder über die Westgrenze das Gebiet der DDR betraten oder im Transit- oder Besucherverkehr von der Interzonen – oder Fahrstrecke(bzw. Transitstrecke) abwichen oder die örtlichen Beschränkungen der Aufenthaltserlaubnis nicht einhielten, so waren sie nach dem Passgesetz zu bestrafen. In diesen Fällen waren Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Personen dem Staatsanwalt des Festnahmeortes zuzuführen, der zu prüfen hatte, ob ein Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gestellt werden musste.

Wichen Personen mit Fahrzeugen im Interzonen(Transit)- oder Besucherverkehr von der Fahrtstrecke ab, so waren die Insassen dem nächsten VPKA(Polizeidienststelle/Polizeistation) zu transportieren und zu Sicherung der Geldstrafe unter Arrest gemäß § 132 StPO zu nehmen. Bei der Vollstreckung von Geldstrafen war bei westdeutschen Bürgern(BRD-Bürger) Westgeld 1:1 zu verrechnen.

Ehemalige Bürger der DDR waren nach Verbüßung ihrer Strafe- wie in der Anordnung des Ministers des Innern über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Arbeitsprozess vom 27.12.1955, GB1.56/57 festgelegt- zu behandeln. Westdeutsche Bürger(BRD-Bürger) waren nach Verbüßung der Strafe auszuweisen und in die Sperr- und Hinweiskartei aufzunehmen.

 

3.) Erschleichung der PM12a oder von Aufenthaltsgenehmigungen

Hatten Personen mit einer erschlichenen PM12 a die DDR verlassen und kehrten sie nicht zurück, so hatten sie die DDR ohne die erforderliche Genehmigung verlassen und es war nach dem entsprechenden §§ zu verfahren.

Gegen Personen, die für andere eine PM12 a erschlichen hatten, war ein Ermittlungsverfahren unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen einzuleiten. Hierbei war nicht ohne Bedeutung, ob der andere sich strafbar gemacht hatte und gegen ihn ein Verfahren eingeleitet worden war. Wurden Personen festgestellt, die unter falschen Angaben eine PM 12a ausgestellt erhielten oder die Genehmigung zum legalen Verlassen der DDR zu erschleichen versuchten wurde wie folgt verfahren:

Vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war sorgfältig zu prüfen. Ob eine Bestrafung erforderlich war. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren sollte z.B. erfolgen bei Erschleichen einer PM 12 a, wenn Verwandtenbesuch vorgetäuscht und tatsächlich

  • Umsiedlertreffen
  • Veranstaltungen der Soldatenverbände
  • Republikflüchtige Personen aufgesucht oder
  • Eine spätere illegale Übersiedlung vorbereitet wurde.

 

Wurden Aufenthaltsgenehmigungen durch falsche oder unvollständige Angaben erschlichen, waren Ermittlungsverfahren einzuleiten. Beschuldigte Westdeutsche(BRD-Bürger) waren dem Staatsanwalt des Aufenthaltsortes zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zuzuführen. Gegen Bürger der DDR war das Verfahren wie jedes andere Strafverfahren zu bearbeiten. Aufenthaltsgenehmigungen wurden für Bürger, die die DDR illegal verlassen hatten nur zum Zwecke ihrer ständigen Rückkehr erteilt. Deshalb wurden hauptsächlich von diesem Personenkreis durch falsche Angaben Aufenthaltsgenehmigungen unter Verschweigen ihrer Republikflucht nach anderen Kreisen beantragt. Die Fälle des Erschleichens der Aufenthaltserlaubnis waren besonders gesellschaftsgefährlich. Nach der Strafverbüßung war bei einem Republikflüchtigen der DDR die Anordnung des Ministers des Innern über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Arbeitsprozess zu beachten. Westdeutsche Bürger(BRD-Bürger)waren nach Strafverbüßung auszuweisen und in die Sperr- und Hinweiskartei aufzunehmen.

 

4.) Überschreitung der Reisefristen

Bei Überschreitung der Reisefristen war sorgfältig zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Gegen Personen, welche die Frist der PM 12a überschritten, um sich z.B. in Westdeutschland(der BRD) Geld für Kleidung oder andere Anschaffungen zu verdienen, waren Ermittlungsverfahren einzuleiten und der Vorgang dem Staatsanwalt zu Anklageerhebung zu übergeben. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war abzusehen, wenn objektive Hinderungsgründe(Tod des nächsten Angehörigen) zur Fristüberschreitung der Anlass waren oder wenn die Reisefrist wegen einem anderen triftigen Grunde überschritten wurde. Wurde die Übertretung der Reisefrist durch unabwendbare Ereignisse, wie z.B. Erkrankung des Reisenden oder Verkehrsunfall verursacht, so lag keine strafbare Handlung vor.

 

5.) Missbrauch der PM12a zu Auslandsreisen

Wurde eine PM 12a dazu benutzt, über Westdeutschland(BRD) illegale Auslandsreisen zu unternehmen, so war ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Besonders gesellschaftsgefährlich waren solche Fälle, in denen das Ausreisevisum nach dem Ausland abgelehnt und die Auslandsreise unter Umgehung der Passbestimmungen durch eine PM12a erreicht wurde.


 

Öffentlicher Tadel

Das Passgesetz sah nicht ausdrücklich eine Strafe des „Öffentlichen Tadels“ vor. Es war also als ein „früher erlassenes Strafgesetz“ im Sinne des entsprechen § anzusehen, so dass bei Passgesetzverletzungen Öffentlicher Tadel ausgesprochen werden konnte, wenn die Voraussetzungen dafür vorlagen.

Auswertung der Verfahren

Der Charakter der Delikte des Passänderungsgesetzes erforderte in jeder Beziehung ein besonders enges Zusammenwirken mit anderen staatlichen Einrichtungen, betrieben und gesellschaftlichen Organisationen, sowie eine gründliche Auswertung aller Verfahren und in diesem Zusammenhang getroffener Feststellungen.

Deshalb hatten die Organe(Behörden) der Volkspolizei, die Leiter von Dienststellen und Betrieben, sowie die Leitungen der Partei und Massenorganisationen zu verständigen, wenn es sich bei den Beschuldigten um Mitarbeiter des Staatsapparates, von volkseigenen Betrieben oder um Funktionäre der Massenorganisationen handelte. Auch in deren Fällen war individuell zu prüfen, ob eine sofortige Verständigung bestimmter Stellen notwendig war.

In jedem Verfahren war gründlich zu überprüfen, wie eine möglichst wirksame Auswertung durch Gericht, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsorgan(Untersuchungsbehörde) örtlich, betrieblich oder auch in der Presse erfolgen konnte.

Besondere Beachtung verdiente in diesem Zusammenhang § 7 StEG, in dem die „Öffentliche Bekanntmachung von Bestrafungen“ geregelt war. Es war wohl praktisch notwendig, dass der Staatsanwalt in jedem Verfahren prüfte, ob „Öffentliche Bekanntmachung“ zu beantragen war. Das galt insbesondere auch für alle Verfahren, die nicht im Heimatkreis der Beschuldigten, sondern meist im beschleunigten Verfahren, in den Kreisen der Staatsgrenze/West oder den Kreisen um oder in Berlin zur Durchführung gelangten. In diesen Fällen waren die Akten nach Abschluss des Verfahrens mit der im Urteil angeordneten „Öffentlichen Bekanntmachung“ über den Bezirksstaatsanwalt des Heimatkreises des Verurteilten zu übersenden, zwecks Bekanntmachung in Zusammenarbeit mit Gericht und Volkspolizei.


 

Bestandsaufnahme: Gründe für Republikflucht im Jahre 1956

Die Bestandsaufnahme beginnt mit einer Statistik.

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Bestandsaufnahme Republikflucht im November 1956

 

Es werden verschiedene Berufsgruppen aufgeführt und vermerkt, dass die Anzahl der Republikfluchten zurückgegangen ist. Auch bei den Oberschülern und Studenten hat sich die Anzahl der Republikflüchtigen im November 1956 vermindert. Es wird aber vermerkt, dass trotzdem bei dieser Personengruppe die Republikfluchten zugenommen haben. Dies wird auf die negative Beeinflussung der versuchten Konterrevolution in Ungarn zurückgeführt. Als Schwerpunkte werden die Universitäten Rostock, Berlin, Halle und Leipzig genannt.

Es wird eine Zahl der BRD-Zeitung „Die Welt“, die nicht DDR-freundlich ist,  vom 04.12.1956 genannt. Dass auch die „Welt“ veröffentlicht hat, dass sich die Republikfluchten vermindert haben, wird vermerkt.

Der „Bundesvertriebenenminister“ Oberländer wird zitiert. Oberländer erklärt den Rückgang der Republikfluchten damit, dass unter der Bevölkerung der DDR(von Oberländer „Zone“ genannt) die Auffassung von einem „politischen Tauwetter“ vorhanden sei und dass die Kontrollen in Berlin verschärft worden wären und wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes die Leute es vorziehen würden zu Hause zu bleiben.

Eine weitere Vermutung für den Rückgang der Republikfluchten ist das Ansteigen der Arbeitslosenzahlen in Westberlin und der BRD, damals als Westdeutschland bezeichnet. Dazu wird die Zeitung „Der Tag“ vom 07.12.1956 zitiert.

Laut eines Zitats des „Tagesspiegel“ werden die konterrevolutionären Ereignisse in Ungarn und Polen für den Rückgang der Flüchtlingszahlen genannt. Ebenso, dass diese Tendenz noch anhalten würde. Daraus kann man schlussfolgern, dass viele bereits damals auf die Konterrevolution in der DDR hofften.

Als ein Grund für die Republikfluchten wird vermutet, dass viele Menschen sich in der BRD(Westdeutschland)ein besseres Leben erhoffen. Die Beeinflussung durch verwandtschaftliche u.a. Verbindungen von DDR-Bürgerinnen und –Bürgern nach dem Westen und Westmedien werden aufgeführt.

Der Hetzsender RIAS wird zitiert. In einer Sendung vom 10.12.1956 behauptete dieser Sender, dass bei der Bundespost und Bundesbahn Arbeitskräftemangel herrschen würde. Auch dass viele Fabriken händeringend Arbeitskräfte suchen würden, wurde in dieser Sendung behauptet.

„Der Tag“ vom 19.12.1956 berichtete von einer Arbeitszeitverkürzung in der Eisen- und Stahlindustrie der BRD(Westdeutschland).

Der „Kurier“ veröffentlichte am 19.12.1956 einen Artikel zum Jahresbericht des Bundeswirtschaftsministeriums. Der damalige Wirtschaftsminister der BRD, Erhard wird zitiert. Es wird vom damaligen hohen Lebensstandard in der BRD berichtet und eine weitere Erhöhung vorausgesagt. Erhard macht Ausführungen zum Anstieg des Massenverbrauchs und dass es den Leuten so gut geht, dass breite Teile der Bevölkerung Geld für Güter des gehobenen Bedarfs und Reisen ausgeben.

Zur damaligen Zeit herrschte das Wirtschaftswunder in der BRD und Erhard gilt als dessen Vater. Der Marshallplan leistete einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung in der BRD nach dem II. Weltkrieg. Die geschah nicht uneigennützig. Wie wir hier sehen, sollten die Leute in den damaligen sozialistischen Ländern, insbesondere der DDR, glauben, dass der Kapitalismus das überlegenere Wirtschaftssystem ist. Das ist ja auch gründlich gelungen.

Als nächstes wird in der Bestandsaufnahme der Mangel an Krankenschwestern in der BRD(Westdeutschland) benannt. Dazu wird die Zeitung „Die Welt“ vom 05.11.1956 zitiert.

Als eine weitere Methode die Menschen aus der DDR zu locken wird die Propagierung von sozialen und anderen Vergünstigen benannt. Außerdem werden Gerüchte, welche die Bürgerinnen und Bürger der DDR in die Irre führen, benannt.

Im „Tagesspiegel“ vom 07.12.1956 wird über Sozialleistungen für Flüchtlinge aus der DDR berichtet.

Ein geplanter neuer Tarifvertrag für Postangestellte in der BRD wird genannt, der finanzielle Verbesserungen in Aussicht stellt.

Extra-Sozialleistungen eines Werkes der Fa. Siemens in München, für aus der DDR geflüchtete Ingenieure, Fernmeldemonteure und Mechaniker werden dargelegt. Wir wissen, dass kein Kapitalist etwas verschenkt. Das war eine Investition, um die DDR „auszubluten“. Seit 1989/90, als es vorbei war mit der DDR, zeigen die Kapitalisten wieder ihr wahres Gesicht.

Ein Gerücht, das im VEB Großzössen/Borna/Leipzig im Umlauf war, ist vermerkt worden. Es beinhaltete, dass in der BRD(Westdeutschland) dringend Facharbeiter gesucht würden. Neben einer Gehaltszahl wird die Garantie für eine Wohnung nach 4 wöchiger Beschäftigung genannt.

Weitere Gründe für Republikfluchten waren die „Spekulation“ zur Durchsetzung von staatlicher Unterstützung seitens der DDR. „Arbeitsscheue“ werden genannt(in diesem Fall, nach heutigem Verständnis würden diese Leute Sozialbetrug begehen) und Leute, die Druck machen, um eine Wohnung zu bekommen.

Die Verschickung von Hetzschriften aus dem Westen, die Stellenangebote beinhalten, ging zurück und hörte bald ganz auf.

 

Gründe und Ursachen für die Republikflucht

 

 

 

  • Persönliche und familiäre Gründe

 

  • Beeinflussung durch Verwandte und Bekannte aus Westberlin und der BRD(Westdeutschland)

 

  • Bürokratische Arbeitsweise von einzelnen Verwaltungsangestellten der staatlichen Institutionen der DDR

 

  • Wohnungsangelegenheiten

 

  • Abwerbung

 

 

Es fehlen in fast allen Fällen die konkreten Hinweise, so dass es sich in der Mehrzahl um Vermutungen handelt.

 

Es folgt eine Fallsammlung von Republikfluchten.

 

Interessant ist der Grund Wohnraumschwierigkeiten für die Republikflucht.

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Da es sich hier um eine echte Notlagen handelt, weswegen die Menschen republikflüchtig wurden, wird hier auf die aufgeführten Fälle eingegangen.

 

Der Ingenieur(..) war kürzlich aus der Haft entlassen worden und leistete eine zufriedenstellende Arbeit. Mit seiner Frau bewohnte er ein nicht heizbares Zimmer und konnte trotz aller Bemühungen keinen anderen Wohnraum bekommen. Deshalb verließ er die DDR.

Der Lehrer(..) wurde republikflüchtig. Aus der BRD(Westdeutschland) teilte er mit, dass ihm seit Jahren eine Wohnung versprochen worden sei, weil seine Wohnung von der Wohnraumlenkung als unbewohnbar anerkannt worden war. Außerdem hätten sich zwei Angestellte vom Rat des Kreises Eisenberg bei einer Wohnraumbesichtigung ungebührlich benommen.

Ein Jugendlicher aus dem Kunstfaserwerk „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt wurde republikflüchtig, da er es nicht aushielt mit seiner Schwester und seinen Eltern in einem 15 qm großen Zimmer zu schlafen. Das bombengeschädigte Haus konnte wegen Materialmangel bisher nicht wieder repariert werden.

Der Vermessungsingenieur (…) war beim Vermessungsamt in Schwerin-Nord beschäftigt. Da er in Schwerin keine Wohnung bekam und ständig von seiner Familie getrennt leben musste, verließ er die DDR. Außerdem war seinem Sohn die Aufnahme an der ABF(Arbeiter und Bauern-Fakultät) abgelehnt worden.

 

Bei den Republikfluchten wegen Wirtschaftlicher Schwierigkeiten, persönlicher und familiärer Gründe geht es um die Existenz, teilweise um echte Notlagen.

Bei selbstständigen Geschäftsinhabern geht es um die Existenz wegen Steuerangelegenheiten und mangelhafter Warenanlieferung.

Ein Mauerer verdient in der BRD(Westdeutschland) mehr. Auch Rentner arbeiten in der BRD, um sich etwas hinzu zu verdienen.

Die Warnow-Werft in Rostock wird benannt. Dort konzentrieren sich die Republikfluchten hauptsächlich im Schiffbau und in der Schweißerei. Es fehlt an Arbeitsmaterial. Es gibt viel Wartezeit und qualifizierte Facharbeiter werden z.B. als Kabinenreiniger eingesetzt, wodurch sie finanzielle Einbußen erleiden.

Die (..) ist kränklich und wurde bisher von ihrer Tochter unterstützt, die Anfang des Jahres republikflüchtig wurde. Die (..) wollte deshalb zu ihrem Sohn im demokratischen Sektor von Berlin(so wurde damals die Hauptstadt der DDR genannt) ziehen. Obwohl zusätzlicher Wohnraum nicht erforderlich war, wurde der Zuzug nach Berlin nicht genehmigt(in der DDR und anderen sozialistischen Ländern war für Großstädte, aufgrund der angespannten Wohnungssituation, eine Zuzugsgenehmigung erforderlich)Die Betroffene wurde als fortschrittlich eingestellte Frau geschildert. Aufgrund ihrer Notlage verließ sie die DDR, um zu ihrer Tochter in die BRD(Westdeutschland) zu ziehen.

Ein Bauer konnte seine Wirtschaft nicht mehr allein bewältigen, da seine Frau gelähmt ist. Seinen Sollverpflichtungen kam er stets nach. Darum verließ dieser Bauer mit seiner Frau die DDR und zog zu seinen Verwandten in die BRD(Westdeutschland).

 

Während man für Notlagen Verständnis aufbringen kann, sind die Republikfluchten wegen feindlicher Einstellung zu verurteilen.

Der Schäfer(..) hatte die Schafe der LPG verhungern und verdursten lassen und wurde deshalb republikflüchtig. Was ist das für ein Schäfer, der so mit seinen Tieren umgeht? In der BRD kann doch ein Schäfer auch nicht so handeln. Nach seiner Flucht schrieb der Schäfer einen Brief an 2 Traktoristen, in dem er die Empfänger um Bestätigung seiner Schädlingsarbeit in der DDR bat, um damit politische Anerkennung zu erlangen.

Der Grundschullehrer(..) hatte enge Bindung mit der Kirche. Er untersagte seinen Schülern, das Buch „Weltall, Erde, Mensch“ zu lesen. Dafür sollte er zur Rechenschaft gezogen werden. Er flüchtete.

Der Lehrer (..) war streng katholisch und stand der Jugendweihe ablehnend gegenüber und ließ den Kirchenchor in der Schule singen. Der Abschnittsbevollmächtigte(zuständiger Polizeibeamter für das Wohngebiet)untersagte diese kirchlichen Veranstaltungen in der Schule(Kirche war in der DDR Privatsache und hatte nichts in der Schule zu suchen.) und forderte den (..) schriftlich zu einer Vernehmung auf. Der Lehrer entzog sich dieser Vernehmung durch Republikflucht.

Der selbständige Kaufmann (..) führte öffentlich Hetzreden gegen die DDR und betrieb Mordhetze gegen Funktionäre(ob Politiker oder hauptamtliche Parteiarbeiter, ist nicht erwähnt). (Heute sind z.B. zurückdatierte Todesdrohungen mit der Meinungsfreiheit abgedeckt und werden nicht strafrechtlich verfolgt. )Dem Abschnittsbevollmächtigten(zuständiger Polizeibeamter für das Wohngebiet)schlug er während einer Diskussion ins Gesicht und flüchtete deshalb aus Angst vor Bestrafung in die BRD(Westdeutschland).

Ein Bauer hatte noch nie sein Ablieferungssoll erfüllt und ließ sein Vieh verhungern. Durch Republikflucht hat er sich der Verantwortung entzogen. Was für Vorstellungen solche Leute von der BRD hatten, ist unerklärlich. Auch in der BRD kann kein Bauer sein Vieh verhungern lassen.

Ein Angehöriger der faschistischen Polizei war der Meinung, dass er in der BRD(Westdeutschland) aufgrund seines früheren Berufs Pension erhalten würde und ging zu seinen Verwandten in die BRD. Vermutlich bekam er die Pension tatsächlich.

Ein Werkzeugmacher, ein guter Facharbeiter wollte sich finanziell verbessern. Er meldete sich als Schnittemacher. Die Umbesetzung wurde mir Ausreden hinausgeschoben und seine berufliche Veränderung schließlich abgelehnt. Daraufhin wurde er republikflüchtig und schrieb aus der BRD(Westdeutschland), dass er eine Arbeitsstelle erhalten habe, wo er nun mehr verdient, als in der DDR.

 

Dann gab es noch einige Republikfluchten im Zusammenhang mit der versuchten Konterrevolution in Ungarn.

 

Außer den echten Notlagen und gravierenden Existenzeinbußen, kann es kein Verständnis für die Republikfluchten geben.

Mit dem damaligen Wirtschaftswunder in der BRD und dem wirtschaftlichen Aufschwung durch den Marschallplan, konnte die DDR nicht mithalten. So erschien der Kapitalismus als das wirtschaftlich überlegenere System.

Seit Ende der DDR und des Sozialismus in Osteuropa, zeigt der Kapitalismus wieder sein wahres Gesicht.


 

Noam Chomsky zum Marshallplan:

siehe auch Beitrag im Schwesterblog


 

Das Dokument im Ganzen:

Fallsammlung und Strategiesuche: Kriminelle und Spione unter den Übersiedlern

 

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In den 1950er Jahren war es einfach in die DDR überzusiedeln, bzw. wieder zurückzukehren. Diesen Umstand nutzten die westlichen Geheimdienste, um Agenten einzuschleusen.

Am 27.09.1959 stellte das MfS eine Fallsammlung und einen Bericht zu der Einschleusung von gegnerischen Agenten unter den Übersiedlern zusammen. Es waren oftmals Kriminelle aus der DDR, die sich durch Republikflucht der Verantwortung entzogen. Dann kehrten sie wieder zurück, oftmals nun als durch westliche Geheimdienste angeworbene Agenten.

Beim MfS suchte man nach einer Strategie diesem Problem Herr zu werden.

Nach der Errichtung des Antifaschistischen Schutzwalls wurden sehr strenge Maßstäbe bei der Überprüfung und Auslese der Übersiedlungswilligen, angelegt. Nach den Erfahrungen aus den 1950er Jahren durchaus verständlich. Doch aus dem in dieser Sammlung geschilderten Fall Bumerangeffekt hatte man nicht gelernt. Bis zum Ende hatte man Übersiedlungswillige, aus verschiedenen Gründen als asozial abgestempelt und abgeschoben. Da man in den Aufnahmeheimen, zumindest am Ende im Aufnahmeheim Röntgental schwarze Psychologie anwandte, waren die abgelehnten Übersiedlungswilligen, die wieder in die BRD und Westberlin abgeschoben worden waren, verzweifelte Menschen. So waren sie eine leichte Beute für die westlichen Geheimdienste.

 

 

Fallsammlung:

 

 

Die nachfolgenden Fälle wurden vom MfS nun als Beispiel vorgestellt, um eine bessere Strategie zu entwickeln die Methoden der gegnerischen Geheimdienste aufzudecken und für die Abwehr auszunutzen. Es wurde sich gegen eine voreilige Festnahme ausgesprochen, damit auch die Hinter- und Verbindungsleute entdeckt werden. Also hier wurde auch über eine Strategieverbesserung nachgedacht.

 

 

 

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Dokument Seite 16

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Eine weitere operative Bearbeitung, wie es im Geheimdienstdeutsch heißt, hätte laut diesem Papier, an dem neuen Wohnort der Verdächtigen stattfinden sollen, damit mehr Beweise zusammengetragen worden wären. Das fand später keine Berücksichtigung, als man zur strengeren Auslesemethode in den Aufnahmeheimen überging.

 

 

 

Der Fall Agentenwerber

 

 

Dieser Mensch, von Beruf Melker, war noch einen Teilzahlungsbetrag schuldig. Da hat er es sich einfach gemacht und ist weggelaufen. Am 02.02.1959 wurde er republikflüchtig.

In Westberlin durchlief er die Sichtungsstellen der Westberliner Geheimdienste und machte bei diesen Dienststellen Angaben über seine Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei aus(Ortsname in der Akte geschwärzt).

Mitte März 1959 nahm er durch den Werber(Name in der Akte geschwärzt) Verbindung mit einer amerikanischen Dienststelle in Berlin-Zehlendorf, Falkenried auf. Er erhielt den Auftrag, Personen aus dem Flüchtlingslager Flottenstr. zur Spionagetätigkeit zu werben und seinem Auftraggeber(Name in der Akte geschwärzt) zuzuführen.

Am 20.05.1959 meldete sich dieser Mensch auf der Rückkehrerstelle in der Neuen Königsstraße und bat um Rückkehr in die DDR. Er wurde in das Aufnahmeheim(welches Aufnahmeheim ist in der Akte geschwärzt, später gab es ja nur noch Röntgental) eingewiesen.

Er hatte im dringenden Tatverdacht gestanden, weiterhin mit der amerikanischen Dienststelle in Verbindung zu stehen. Am 27.05.1959 ist er festgenommen worden, als er illegal das Aufnahmeheim verlassen wollte.

Anmerkung: Später war es nicht mehr möglich das Aufnahmeheim illegal zu verlassen.

 

Der Fall Spionageauftrag in der Flugzeugindustrie

 

Dieser Mensch, von Beruf Betonbauer, hatte Lohngelder unterschlagen. Er entzog sich der Verantwortung und wurde im August 1957 republikflüchtig.

In Westberlin durchlief er die Sichtungsstellen der westlichen Geheimdienste, wo er Angaben über wichtige Bauobjekte der Flugzeugindustrie, die von der(Name der Firma in der Akte geschwärzt)ausgeführt worden sind, machte.

Anfang Mai 1959 nahm er Verbindung mit einer Dienststelle des englischen Geheimdienstes in Berlin Charlottenburg, Olympia-Stadion, auf. Er wurde unter dem Decknamen „Walter“ von dem Mitarbeiter „Dirksen“ zur Spionagetätigkeit angeworben.

Dieser Mensch bekam den Auftrag, eine Arbeitsstelle in der Flugzeugindustrie im Raum(Ortsname in der Akte geschwärzt)anzunehmen und in der Folgezeit Spionageaufträge innerhalb der Flugzeugindustrie durchzuführen. Nach gegebener Zeit sollte er sich in Westberlin telefonisch bei der englischen Dienststelle melden. Aus diesem Grunde erhielt er die Telefonnummer 93 51 40.

Am 13.05.1959 meldete sich dieser Mensch auftragsgemäß auf der Volkspolizei-Inspektion Berlin-Mitte unter dem Namen Walter Conrad und bat um Aufnahme in die DDR. Auf Grund seiner widersprechenden Angaben wurde er dann festgenommen.

 

Der Fall Herumtreiberin

 

Diese Frau hatte sich bereits kurz nach Schulentlassung mit Männern, die sie kennenlernte, herumgetrieben. Darunter waren auch Angehörige der Roten Armee.

In der DDR hatte sie ihren letzten festen Wohnsitz.

Im Juli 1957 war sie zu einem Kinobesuch in Westberlin. Dort lernte sie einen amerikanischen Sergeanten kennen. (Dessen Name ist in der Akte geschwärzt.) Er war zum damaligen Zeitpunkt 22 Jahre alt. Seitdem hatte diese Frau laufend Verbindung zu dem amerikanischen Sergeanten und übernachtete auch bei ihm in dessen Unterkunft in Tempelhof, Kolumbiadamm.

Am 14.03.1959 flog sie zusammen mit ihrem amerikanischen Freund von Westberlin nach Kaiserslautern. Er sagte ihr, das er dort eine mehrtägige Tagung im amerikanischen Hauptquartier hat. Sie wohnte ca. 3 – 4 Wochen zusammen mit ihm in einem Zimmer in einer amerikanischen Kaserne. Bereits während des Fluges nach Westdeutschland(damals bezeichnete die DDR die BRD noch als Westdeutschland)nahm er ihr den DDR-Ausweis weg.

In Kaiserslautern machte ihr amerikanischer Freund sie mit einem amerikanischen Offizier des CIC bekannt. Bei diesem handelte es sich angeblich um den Major(Name in der Akte geschwärzt). Nach mehrmaliger Unterhaltung wurde sie am 22.03.1959 zu ihm ins Zimmerbestellt, wo er sein Angebot, für ihn zu arbeiten, wiederholte. Sie erklärte sich dazu bereit, für den CIC zu arbeiten und erhielt sofort 25 $ und 100,- Westmark(DM) als sogenanntes Handgeld.

Eine konkrete Anweisung, wie sie in die DDR zurückkehren sollte, hatte sie nicht erhalten. Sie fuhr nach ca. 2monatigem Aufenthalt in Westdeutschland(BRD), wo sie verschiedene Städte aufgesucht und kennengelernt hatte, nach Kaiserslautern zurück. Hier teilte sie mit, dass sie in die DDR zurückfährt. Der amerikanische Offizier gab ihr nur den Ratschlag, dass sie illegal in die DDR einreisen soll und in Westberlin ihren DDR-Ausweis bei(Name in der Akte geschwärzt)abholen soll. Sie wurde nochmals eingehend gewarnt, gegenüber allen Personen über ihre Verbindung zum CIC zu schweigen. Insbesondere bei Befragungen durch das MfS soll sie sich in acht nehmen, um nicht aufzufallen. Nachdem sie nochmal 25,- Westmark(DM)erhalten hatte, verließ sie am 27.05.1959 per Anhalter die Bundesrepublik(BRD) und begab sich über Töpen zum KPP Juchhöh.

Vom CIC hat sie angeblich nur den Auftrag erhalten, Stimmungsberichte in der DDR, an der Eisenbahn und in Verkaufsstellen zu sammeln. Diese Aufgaben sollten nur ein Anfang sein, später sollte sie mit Größerem betraut werden.

Zur Aufrechterhaltung der Verbindung sollte sie die Berichte angeblich einem gewissen(Name in der Akte geschwärzt)in Kaiserslautern schicken. Sie kann auch selbst mit ihrem amerikanischen Freund die Verbindung in Berlin aufrecht erhalten und ihm die Berichte übergeben. Außerdem kann die Dienststelle der Clayallee aufsuchen. Dort sollte sie nur den Decknamen „Willy“ nennen, um passieren zu können. Von dort aus könnte sie mit Kaiserslautern in Verbindung treten.

Durch den CIC-Major erfuhr sie, dass ihr Freund angeblich Verbindungsmann des CIC ist und auch im Lager Berlin-Marienfelde zu tun hat.

Als sie als Rückkehrerin am KPP Juchhöh eingetroffen war, wurde sie kontrolliert. Nach der Abfertigung wurde sie zur Weiterleitung an die Aufnahmestelle Gutenfürst übergeben. Hier erfolgte die Aussprache durch die Aufnahmestelle und Übergabe an den Sachbearbeiter des MfS, der anhand des bereits vorliegenden Ausspracheprotokolls eine Beschuldigtenvernehmung durchführte.

Am 29.05.1959 wurde diese Frau und der U-Vorgang an die Bezirksverwaltung Potsdam zur Weiterverarbeitung abverfügt.

 

Anmerkungen zu denTerroranschlägen

Heutzutage zeigen sich die Behörden und die Politik unfähig, wenn es wieder mal zu einem Terroranschlag mit vielen Opfern gekommen ist. So wie am 19.12.2016 in Berlin.

Aus diesem Anlass ein Rückblick.

Es wurde auch versucht die DDR durch Anschläge zu destabilisieren. Aber dort waren die Behörden, bzw. das MfS in der Lage damit umzugehen.  

Die KgU  und der UfJ waren Organisationen in den 1950er Jahren, die gegen die DDR agierten.

Berüchtigt ist Johann Burianek. Aus juristischen Gründen, darf er nicht als Terrorist bezeichnet werden. Sein größtes Vorhaben war die die für den 21. Februar 1952 vorgesehene Sprengung der Eisenbahnbrücke bei Erkner, um den „Blauen Express“, den D-Zug Berlin-Warschau zum Entgleisen zu bringen. Der Sprengstoff für die geplante Tat wurde von der KgU ausgehändigt. Es blieb bei den Planungen, weil ein geeignetes Fahrzeug nicht beschafft werden konnte. Burianek stellte sein Vorhaben zurück.

Der KgU-Agent Roller gab sich mit dem gescheiterten Anschlag in Erkner nicht zufrieden. Dieser kam mit der Bande „Die drei Bastiane“ überein, statt der Erkner-Brücke die Eisenbahnbrücke bei Spindlersfeld in der Nacht vom 29. Februar zum 01. März 1952 zu sprengen.

Burianek wurde mit diesen Leuten bekannt gemacht und erhielt den Auftrag, den Sprengstoffkoffer am 29. Februar abends an diese zu übergeben, was er -verbunden mit der Einweisung zur Handhabung-auch erledigte.

Er begab sich am Morgen danach an den Tatort, um die Wirkung des Sprengstoffanschlages zu überprüfen. (Damals gab es keinen Medienrummel. So konnte er nicht vorgewarnt sein.) Die Volkspolizei hatte die Täter bei der Anbringung des Sprengstoffes und sie unter Zurücklassung des Sprengstoffkoffers zur Flucht gezwungen, wobei im Feuergefecht einer der „drei Bastiane“ verletzt wurde.

Der Anschlag wurde verhindert.

Noch ehe Burianek dem USA-Geheimdienst CIA Bericht erstatten konnte, wurde er verhaftet. Ein Mitglied der Bande versuchte noch vor einer zu erwarteten Wohnungsdurchsuchung Phosphor-Ampullen aus Burianaks Wohnung zu entfernen und die KgU zu verständigen. Dieses Bandenmitglied wurde ebenfalls verhaftet.

Burianek wurde vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt.


Im Jahre 2005 wurde Burianek vom Landgericht Berlin rehabilitiert.

Wolfgang Schmidt(ehemaliger MfS-Angehöriger) hatte Burianek als Banditen und Angehörigen einer terroristischen Vereinigung bezeichnet. Am 27. Oktober 2012 wurde Wolfgang Schmidt vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ (§189 StGB)zu einer Geldstrafe von 1200 Euro(40 Tagessätze á 30 Euro) verurteilt.

Auslöser des Strafverfahrens war eine Anzeige des Direktors der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ Hubertus Knabe.

Bei dieser Logik brauchen wir uns über die Unfähigkeit der Behörden nicht zu wundern, wenn wieder mal ein Terroranschlag passiert ist. 

Der Fall Bumerangeffekt

 

 

Dieser Mensch erlernte nach der Schulentlassung keinen Beruf. (Im Infoblock steht, dass der Betroffene Schlosser war. Wo und wann er den Beruf erlernt hatte, steht nicht im Text. Vielleicht hat sich da ein Fehler eingeschlichen.)Er arbeitete in verschiedenen Betrieben, hatte dann was angestellt und kam für kurze Zeit in einen Jugendwerkhof.

Danach verzog er nach(Örtlichkeit in der Akte geschwärzt, kann BRD, Westberlin oder sonstiges Ausland gewesen sein).

Anfang 1956 kehrte er in die DDR zurück. Am 15.09.1956 wurde er abermals straffällig und wurde nach(Ort in der Akte geschwärzt)in das Jugendheim überwiesen.

Nach seiner dortigen Entlassung wurde er nach Westdeutschland (damals wurde in der DDR die BRD noch als Westdeutschland bezeichnet) zurückgewiesen.

In Westdeutschland(also der BRD) hatte er keine feste Arbeitsstelle. Gescheiterte Existenzen, wie dieser Mensch hatten bereits damals zu den guten Zeiten in der BRD, als es genügend Arbeit gab, keine Chance. Das muss man beachten, dass sich der hier vorgestellte Mensch entschied wieder in die DDR zurückzukehren.

So versuchte dieser Mensch mehrere Male von Bebra über die Aufnahmestelle Wartha in die DDR zu gelangen. Von dort aus wurde er aufgrund seines Lebenswandels zurückgewiesen.

Asozialität, „schlechter Lebenswandel“-was immer man darunter verstehen mag-, waren bis zum Schluss Hauptgründe für die Abschiebung(Rückweisung)von Menschen die in die DDR übersiedeln wollten. Dass man diese oft verzweifelten Menschen, wozu das, zumindest in den späteren Jahren der DDR, Konzept der schwarzen Psychologie gehörte, direkt in die Arme der gegnerischen Geheimdienste trieb, beachtete man nicht. Dabei war doch klar ersichtlich, dass diese Entscheidungsfindungen einen Bumerangeffekt auslösten und nicht der Sicherheit der DDR dienten.

Bei der Übernachtung nach der letzten Abschiebung(Amtsdeutsch der DDR: Zurückweisung) im Jugendhilfswerk(Örtlichkeit in der Akte geschwärzt) wurde der Betroffene durch den Heimleiter mit einem Angestellten des BVSA(sicher ist hier BfV – Bundesamt für Verfassungsschutz gemeint, zur damaligen Zeit von der DDR als Bundesverfassungsschutzamt bezeichnet)bekannt gemacht. Mit dieser Person begab sich der Betroffene zur Passkontrollstelle am Bahnhof(welcher Bhf ist in der Akte geschwärzt), wo eine Aussprache stattfand. Anschließend erfolgte die Werbung für eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz.

Am gleichen Tag fuhr der Betroffene in die DDR, um zu(Name in der Akte geschwärzt) nach Karl-Marx-Stadt zu gelangen. Er erhielt eine Fahrkarte nach Westberlin, hatte aber den Auftrag die Fahrt in Halle zu unterbrechen, um illegal nach Karl-Marx-Stadt zu gelangen. In späteren DDR-Zeiten war das nicht möglich. Transitzüge nach Westberlin fuhren ohne Halt durch. Auch die Autobahn durfte von Transitreisenden nicht verlassen werden. In Karl-Marx-Stadt sollte er sich polizeilich melden und nach polizeilicher Anmeldung seine Aufträge durchführen.

Sein Auftrag war, namentlich Funktionäre(Politiker, Hauptamtliche) der verschiedenen Parteien und Organisationen zu nennen, die in bestimmten Aufträgen nach Westdeutschland(BRD) reisen. Außerdem sollte er feststellen, welche Orte sie aufsuchen und wie lange sie in Westdeutschland(BRD)verbleiben. Darüberhinaus sollte er Angaben über die Bereitschaftspolizei beschaffen.

Zur Verbindungsaufnahme war geplant, dass der Betroffene sofort nach seiner Ankunft in Karl-Marx-Stadt eine Ansichtskarte mit dem Absender Hans Klein, der sein Deckname war, an die Deckadresse Erich Wulff, Obersuhl, schreibt. Zum Frankieren sollte er eine Sondermarke benutzen. Eine zweite Ansichtskarte mit Sondermarke sollte der Betroffene dann schreiben, wenn fest steht, dass er in der DDR bleiben kann. Danach sollte er aus Erfurt eine Antwortkarte, die mit Hänschen unterschrieben ist, erhalten. Auf diese folgen noch 2 – 3 weitere Postkarten. Erst nach diesem Zeitpunkt soll er beginnen, Briefe an die Deckadresse Wulff zu schreiben. Hierzu sollte ASTRA-Briefpapier benutzt werden und er sollte wichtige Mitteilungen mit Urin zwischen die Zeilen schreiben. In der weiteren Zeit sollten auch Zusammenkünfte von Agenten in der DDR stattfinden.

Der Betroffene wurde durch die VP(Volkspolizei)bekannt, der durch(Name in der Akte geschwärzt)mitgeteilt wurde, dass er sich unangemeldet in Karl-Marx-Stadt aufhält. Daraufhin erfolgte die Zuführung(DDR-Amtsdeutsch: etwas ähnliches, wie vorläufige Festnahme, aber eine Stufe drunter)zur Volkspolizei. Bei der nach zehntägigem illegalen Aufenthalt in der DDR geführten Aussprache der VP(Volkspolizei) mit dem Betroffenen, verlangte dieser einen hohen Offizier des MfS zu sprechen, dem er eine Mitteilung machen will. Nach der ersten Aussprache mit dem Betroffenen erfolgte eine Vernehmung, in deren Ergebnis die Festnahme erfolgte.

Der Betroffene wurde zur Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft übergeben.

 

Anmerkung: Wäre der Betroffene nicht abgeschoben worden, sondern hätte seinen Übersiedlungsantrag bewilligt, wäre allenfalls Kleinkriminalität herausgekommen, falls er wieder straffällig geworden wäre. Der Schaden wäre geringer gewesen, als durch die Folge der Abschiebung(Rückweisung) der Betroffene als Agent tätig wurde.

Zum damaligen Zeitpunkt und auch später wäre es dem Ansehen der DDR dienlicher gewesen Gestrandete aufzunehmen und in die Gesellschaft zu integrieren wie sie es mit einheimischen Gestrandeten, in vorbildlicher Weise, tat.

Das sture Festhalten am Ansehen der Person bei der Entscheidungsfindung hat einen Bumerangeffekt ausgelöst. D.h. die aus diesen Gründen abgelehnten Übersiedlungswilligen wurden direkt in die Arme der gegnerischen Geheimdienste getrieben.

Dieses Dokument, nebst Fallsammlung sollte als Lehrmaterial für das MfS dienen. Warum in solchen Fällen, wie im hier beschriebenen Fall (Der Fall Bumerangeffekt) nicht gelernt wurde, bleibt eine offene Frage.