Staatsaufbau DDR (Übersicht) nach „Wörterbuch der Gechichte“, Dietzverlag Berlin 1984

Staatsaufbau DDR.pptx

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Wahlkabine war in der DDR keine Pflicht

Dass in der DDR die Benutzung der Wahlkabine keine Pflicht war, ist zu kritisieren. Wohl zu nächst aus Bequemlichkeit benutzte nicht jede/r die Wahlkabine. Daraus wurde später, dass Leute, welche die Wahlkabine benutzen schief angesehen wurden.

Wir müssen daraus lernen, dass die Benutzung der Wahlkabine Pflicht sein und bleiben muss.

Wahlkabine

Letze Kommunalwahl in der DDR

Wahlkabine

Man hätte während der Krise keine Wahl abhalten dürfen. Nun gut, hinterher ist man schlauer. Möglicherweise hat man zum Zeitpunkt der Wahl die Krise nicht als so gravierend angesehen. Während einem Krieg wird keine Wahl abgehalten. Was wäre, wenn die (Groß-)BRD in einer Krise wäre? Auf jeden Fall schleichen sich da leichter Fehler ein. In der BRD ist die Auszählung im Wahllokal auch öffentlich. Ich war als Wahlhelferin eingesetzt. Doch habe ich nie jemanden gesehen, der vom Recht Gebrauch gemacht hat, bei der Auszählung dabei zu sein. Die Kommunalwahl wird erst montags in einer Halle ausgezählt. 1.findet gleichzeitig die Europawahl statt.2. ist das Auszählen der Kommunalwahl sehr aufwändig. Auch da sieht man keine Zuschauer, die die Auszählung beobachten. Bei der jetzigen Wahl bin ich wieder Wahlhelferin. Ich vermag mir nicht auszudenken, was sich für Fehler einschleichen würden, wenn das Land in der Krise wäre.

Zur Staats- und Rechtsordnung

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Das ist verloren worden

Die Staats- und Rechtsordnung waren grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Verfassung im Geiste der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit.

Die Rechtspflege diente der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung.

Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen waren unmittelbar geltendes Recht. Verbrechen dieser Art unterlagen nicht der Verjährung.

Die Rechtsprechung wurde in der durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die gesellschaftlichen Gerichte im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben ausgeübt. In Militärstrafsachen übte das Oberste Gericht, die Militärobergerichte und die Militärgerichte die Rechtsprechung aus. Das Oberste Gericht war das höchste Organ der Rechtsprechung.

Auf der Grundlage der Verfassung wurden die Normen des gesellschaftlichen Lebens maßgeblich bestimmt durch das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch, die Strafprozess- ordnung und das Arbeitsgesetzbuch.

Das Zivilgesetzbuch beinhaltete die Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts, Re- gelungen über das sozialistische und das persönliche Eigentum, Normen zu Verträgen zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens, Vorschriften zur Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung, Festlegungen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung, Regelungen zum Erbrecht und besondere Bestimmungen über einzelne Zivilrechtsverhältnisse.

Das in der DDR gesetzlich verbriefte Recht auf Arbeit und seine Ausgestaltung waren durch das Arbeitsgesetzbuch zu sichern. Die Regelungen des Arbeitsgesetzbuches sollten bewirken, daß durch aktive staatliche Beschäftigungspolitik und Wahrnehmung der Verantwortung der Unternehmen und Kommunen eine Vollbeschäftigung aller arbeits- fähigen Bürgerinnen und Bürger verwirklicht wird.

Der Volkspolizei oblag die Aufgabe, von der Allgemeinheit und dem Einzelnen Gefahren abzuwehren sowie Straftaten zu verfolgen.

Der äußeren und inneren Sicherheit der DDR hatte der Staatssicherheitsdienst zu dienen. Das betraf insbesondere den Schutz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, die Abwehr der gegen die DDR gerichteten Diversions- und Agententätigkeit und die Nachrichtenbeschaffung aus dem Ausland.

Ein verhältnismäßig großer Einsatz an Kräften war notwendig, um den ständigen Bemühungen westdeutscher Geheimdienste und der Dienste anderer Länder, in die DDR einzudringen, zu begegnen.

entnommen aus „Unter Feuer Die Konterrevolution in der DDR“ Hrsg. Offensiv 

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