Vergleich Verhör DDR – USA

Die antikommunistische Propaganda greift auf neue Methoden und Medien zurück. Hier geht es um Verhörmethoden des MfS.

Auf der ganzen Welt sind die Verhörtricks und die entsprechende Psychologie gleich. Klar, dass betroffene Personen in einer misslichen Situation sind und selbstverständlich Angst haben. Aber hier wird ja so getan, als wäre das in der DDR einzigartig gewesen.

Vergleicht man die Bilder eines Verhörs in den USA http://www.tvspielfilm.de/…/the-first-48-am-tatort-mit-den…/

und in der DDR

http://www.deutschlandradiokultur.de/verhoere-als-virtual-r…

erkennt man einen entscheidenden Unterschied.

Verhör DDR
Verhör in der DDR
Bildquelle: 
Deutschlandradio Kultur- Bild ist entsprechend verlinkt

 

Verhör USA
Verhör in den USA

Standbild aus der Fernsehserie „The First 48 – Am Tatort mit den US-Ermittlern“

Bildquelle:
TV-Spielfilm, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Das Bild aus den USA zeigt ein Standbild der Fernsehserie „The First 48“. Diese ist nicht von einem Krimiautor ersonnen, sondern basiert auf Tatsachen. Das Bild aus der DDR ist von Deutschlandradio Kultur. Dieser Beitrag ist von der BStU angeboten worden.

Jede/r mag selbst vergleichen und urteilen.

Nicht Hohenschönhausen, aber Röntgental ist mir bekannt. Ich erinnere mich, dass am Anfang erklärt wurde, dass der/die Betroffene in einem gewissen Abstand zum Vernehmer sitzt. Das war in der DDR Vorschrift, um Übergriffe zu verhindern. Außerdem musste das Fenster stets einen Spalt aufbleiben. Nun ja, und weniger Angst musste man da auch haben, im Gegensatz zu den USA, wo die Vernehmer den Betroffenen auf die Pelle rücken.

Zu Röntgental muss ich sagen, dass die Vernehmer korrekt und fair waren. Sie haben auch Entlastendes zusammengetragen. Dass die Vorgesetzten das Entlastende ignorierten, steht auf einem anderen Blatt.

Anmerkungen zu denTerroranschlägen

Heutzutage zeigen sich die Behörden und die Politik unfähig, wenn es wieder mal zu einem Terroranschlag mit vielen Opfern gekommen ist. So wie am 19.12.2016 in Berlin.

Aus diesem Anlass ein Rückblick.

Es wurde auch versucht die DDR durch Anschläge zu destabilisieren. Aber dort waren die Behörden, bzw. das MfS in der Lage damit umzugehen.  

Die KgU  und der UfJ waren Organisationen in den 1950er Jahren, die gegen die DDR agierten.

Berüchtigt ist Johann Burianek. Aus juristischen Gründen, darf er nicht als Terrorist bezeichnet werden. Sein größtes Vorhaben war die die für den 21. Februar 1952 vorgesehene Sprengung der Eisenbahnbrücke bei Erkner, um den „Blauen Express“, den D-Zug Berlin-Warschau zum Entgleisen zu bringen. Der Sprengstoff für die geplante Tat wurde von der KgU ausgehändigt. Es blieb bei den Planungen, weil ein geeignetes Fahrzeug nicht beschafft werden konnte. Burianek stellte sein Vorhaben zurück.

Der KgU-Agent Roller gab sich mit dem gescheiterten Anschlag in Erkner nicht zufrieden. Dieser kam mit der Bande „Die drei Bastiane“ überein, statt der Erkner-Brücke die Eisenbahnbrücke bei Spindlersfeld in der Nacht vom 29. Februar zum 01. März 1952 zu sprengen.

Burianek wurde mit diesen Leuten bekannt gemacht und erhielt den Auftrag, den Sprengstoffkoffer am 29. Februar abends an diese zu übergeben, was er -verbunden mit der Einweisung zur Handhabung-auch erledigte.

Er begab sich am Morgen danach an den Tatort, um die Wirkung des Sprengstoffanschlages zu überprüfen. (Damals gab es keinen Medienrummel. So konnte er nicht vorgewarnt sein.) Die Volkspolizei hatte die Täter bei der Anbringung des Sprengstoffes und sie unter Zurücklassung des Sprengstoffkoffers zur Flucht gezwungen, wobei im Feuergefecht einer der „drei Bastiane“ verletzt wurde.

Der Anschlag wurde verhindert.

Noch ehe Burianek dem USA-Geheimdienst CIA Bericht erstatten konnte, wurde er verhaftet. Ein Mitglied der Bande versuchte noch vor einer zu erwarteten Wohnungsdurchsuchung Phosphor-Ampullen aus Burianaks Wohnung zu entfernen und die KgU zu verständigen. Dieses Bandenmitglied wurde ebenfalls verhaftet.

Burianek wurde vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt.


Im Jahre 2005 wurde Burianek vom Landgericht Berlin rehabilitiert.

Wolfgang Schmidt(ehemaliger MfS-Angehöriger) hatte Burianek als Banditen und Angehörigen einer terroristischen Vereinigung bezeichnet. Am 27. Oktober 2012 wurde Wolfgang Schmidt vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ (§189 StGB)zu einer Geldstrafe von 1200 Euro(40 Tagessätze á 30 Euro) verurteilt.

Auslöser des Strafverfahrens war eine Anzeige des Direktors der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ Hubertus Knabe.

Bei dieser Logik brauchen wir uns über die Unfähigkeit der Behörden nicht zu wundern, wenn wieder mal ein Terroranschlag passiert ist.