Da hat die „Bundeszentrale für politische Bildung“ mal wieder ein „gefundenes Fressen“.
In diesem Beitrag geht um Menschen, die in die DDR zurückkehren, bzw. zuziehen wollten. Außerdem geht es um Ausbürgerungen.
Aufgrund des Kalten Krieges war das Ganze intransparent. Nun wird dies als SED-Willkür dargestellt.
Es ist kritikwürdig, dass es keinen Rechtsanspruch auf Heimkehr in die DDR gab, bzw. dass es nicht möglich war Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidungsträger, z.B. in Röntgental, konnten allein entscheiden und Fehlentscheidungen konnten nicht überprüft oder gar rückgängig gemacht werden.
Für heutige „Aufarbeiter“ ein willkommener Anlass die DDR zu verumglimpfen.
Beim Thema Ausbürgerung wird zwar gesagt, dass man nicht mit dem III. Reich vergleichen will, tut es aber doch. Schon haben diejenigen, welche Sozialismus und Faschismus gleichsetzen „Wasser auf die Mühlen“. Die Hintergründe der Ausbürgerungen im III. Reich und später in der DDR waren völlig andere und sind überhaupt nicht zu vergleichen.
Berechtigt war, dass sich die DDR vor Kriminellen, Spionen u.a. die Schaden gebracht hätten, schützen wollte. Aber mit den „Asozialen“ übertrieb man es. Darunter verstand man Alle, die nicht nachweisen konnten, dass sie unverschuldet arbeitslos geworden waren. Wer während der Probezeit seinen Arbeitsplatz verloren hatte, da brauchte es keine Begründung für die Entlassung, galt nach dem Verständnis der Entscheidungsträger, z.B. in Röntgental, als Asozial. Das ist kritikwürdig. Berechtigte Kritik wird benutzt, um die DDR zu verunglimpfen.
Dann wird wieder ein Vergleich mit der Nazi-Zeit hergenommen. Die Bezeichnung „Schädlingstätigkeit“, die der damalige Innenminister der DDR Friedrich Dickel gebrauchte, ist kritikwürdig. Aber dass solche Ausdrucksweise im Sozialismus von Chruschtschow geprägt wurde, wird natürlich nicht erwähnt.
Kritikwürdig ist auch, dass die DDR einerseits beklagt hatte, dass die BRD die Staatsbürgerschaft der DDR nicht anerkannt hatte, andererseits war es aber für die Entscheidungsträger, z.B. in Röntgental von Nutzen. Denn nun waren es ja Ausländer/innen, die in die DDR einwandern wollten. Z.B. das Aufnahmeheim Röntgental entschied nun darüber, ob diese Ausländer/innen willkommen waren oder als missliebige Personen abgeschoben wurden. Der amtliche Ausdruck war „Rückführung“ oder „Rückweisung“. Diese amtlichen Ausdrücke waren vom Innenminister der DDR Friedrich Dickel eingeführt worden. Zuvor wurde das als „Rückschleusung“ bezeichnet.
Was die Einwanderung, bzw. Rückkehr von (nunmehrigen) Bürger/innen der BRD und Westberlins betrifft, haben die Verantwortlichen, insbesondere die Entscheidungsträger der DDR versagt. Bei allem Verständnis für die Sicherheitslage und die Situation im Kalten Krieg, wie es gemacht wurde, war der falsche Weg. Damals trieb man den westlichen Geheimdiensten die ablehnten Einwanderungswilligen geradezu in die Arme, heute ist das „Futter“ für die Leute, die Geschichtsfälschung betreiben und die DDR verunglimpfen.