Gesetzeslage bei Erzwingung von Ausreise(DDR 1985)

entnommen aus der MfS-Mediathek der BStU

 

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Das Dokument nochmal als PDF-Datei

Erzwingung Ausreise

Was ist davon zu halten? Hätte man damals einiges anders machen müssen?

Ein Facebook-Freund hat bestätigt, dass dieses Dokument echt ist und den damaligen Fakten entspricht. Ich stelle das mal zur Diskussion. Eine Bemerkung habe ich dazu.

„Jegliche berufliche Tätigkeit zu verweigern“, au weia, die BStU feiert solche Leute als Helden. Macht man heute das gleiche, werden die Hartz IV-Bezüge gekürzt und man wird als Faulenzer und Versager in die Ecke gestellt.