Bandit bleibt Bandit

Verfassungsrichter sprechen Betreiber der Website „MfS-Insider“ frei

 

Die Karlsruher Richter rügen die Berliner Justiz für ihren Umgang mit politischen Äußerungen. Diese hatte einen Kritiker der offiziellen Geschichtsschreibung der DDR zu einer Geldstrafe verurteilt.Logo Insider

 

Ein Bandit darf als Bandit, bzw. Terrorist bezeichnet werden.

Es geht um Johann Burianek von der KgU.

Er agierte mit Mitteln, wofür man auch nach heutigen Maßstäben als Terrorist gelten und entsprechend bestraft würde.

 

Näheres siehe Artikel „Der Tagesspiegel“.“Der Tagesspiegel“ windet sich, denn er verbreitet weiterhin die Mär, das Burianek ein „Widerstandskämpfer“ gewesen wäre.

 

 

 

 

Anmerkungen zu denTerroranschlägen

Heutzutage zeigen sich die Behörden und die Politik unfähig, wenn es wieder mal zu einem Terroranschlag mit vielen Opfern gekommen ist. So wie am 19.12.2016 in Berlin.

Aus diesem Anlass ein Rückblick.

Es wurde auch versucht die DDR durch Anschläge zu destabilisieren. Aber dort waren die Behörden, bzw. das MfS in der Lage damit umzugehen.  

Die KgU  und der UfJ waren Organisationen in den 1950er Jahren, die gegen die DDR agierten.

Berüchtigt ist Johann Burianek. Aus juristischen Gründen, darf er nicht als Terrorist bezeichnet werden. Sein größtes Vorhaben war die die für den 21. Februar 1952 vorgesehene Sprengung der Eisenbahnbrücke bei Erkner, um den „Blauen Express“, den D-Zug Berlin-Warschau zum Entgleisen zu bringen. Der Sprengstoff für die geplante Tat wurde von der KgU ausgehändigt. Es blieb bei den Planungen, weil ein geeignetes Fahrzeug nicht beschafft werden konnte. Burianek stellte sein Vorhaben zurück.

Der KgU-Agent Roller gab sich mit dem gescheiterten Anschlag in Erkner nicht zufrieden. Dieser kam mit der Bande „Die drei Bastiane“ überein, statt der Erkner-Brücke die Eisenbahnbrücke bei Spindlersfeld in der Nacht vom 29. Februar zum 01. März 1952 zu sprengen.

Burianek wurde mit diesen Leuten bekannt gemacht und erhielt den Auftrag, den Sprengstoffkoffer am 29. Februar abends an diese zu übergeben, was er -verbunden mit der Einweisung zur Handhabung-auch erledigte.

Er begab sich am Morgen danach an den Tatort, um die Wirkung des Sprengstoffanschlages zu überprüfen. (Damals gab es keinen Medienrummel. So konnte er nicht vorgewarnt sein.) Die Volkspolizei hatte die Täter bei der Anbringung des Sprengstoffes und sie unter Zurücklassung des Sprengstoffkoffers zur Flucht gezwungen, wobei im Feuergefecht einer der „drei Bastiane“ verletzt wurde.

Der Anschlag wurde verhindert.

Noch ehe Burianek dem USA-Geheimdienst CIA Bericht erstatten konnte, wurde er verhaftet. Ein Mitglied der Bande versuchte noch vor einer zu erwarteten Wohnungsdurchsuchung Phosphor-Ampullen aus Burianaks Wohnung zu entfernen und die KgU zu verständigen. Dieses Bandenmitglied wurde ebenfalls verhaftet.

Burianek wurde vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt.


Im Jahre 2005 wurde Burianek vom Landgericht Berlin rehabilitiert.

Wolfgang Schmidt(ehemaliger MfS-Angehöriger) hatte Burianek als Banditen und Angehörigen einer terroristischen Vereinigung bezeichnet. Am 27. Oktober 2012 wurde Wolfgang Schmidt vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ (§189 StGB)zu einer Geldstrafe von 1200 Euro(40 Tagessätze á 30 Euro) verurteilt.

Auslöser des Strafverfahrens war eine Anzeige des Direktors der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ Hubertus Knabe.

Bei dieser Logik brauchen wir uns über die Unfähigkeit der Behörden nicht zu wundern, wenn wieder mal ein Terroranschlag passiert ist.