GRH zum Prozess von Petra Reichel

Als einzigste Organisation hat sich die GRH mit dem Prozess von Petra Reichel befasst und in ihren Informationen veröffentlicht.

GRH-Info-Grenzertreffen-Seite-1

 

Aus der Rede von Hans Bauer:

 

aus der Rede von Hans Bauer Prozess in KH

 



 

GRH Info..Seite 2

 

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Nochmal als PDF-Datei:

GRH und Prozess in KH wg. Äußerungen zur DDR-Staatsgrenze

 

Die Rote Hilfe e.V.

Die Rote Hilfe e. V. (abgekürzt RH) ist eine Organisation die den Anspruch erhebt linke Aktivisten zu unterstützen, die aufgrund ihrer politischen Aktivität mit deutschen Rechtsorganen in Konflikt geraten sind. Die Organisation hat bundesweit über 8200 Mitglieder in 40 Orts- und Regionalgruppen sowie eine Bundesgeschäftsstelle in Göttingen.

Die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern ordnen die Rote Hilfe als linksextremistische Organisation ein und werfen ihr die Unterstützung von Gewalttätern vor.

Die Rote Hilfe sieht sich in der Tradition der Roten Hilfe Deutschlands(RHD) stehend. Die RHD existierte von 1924 bis zu ihrer Selbstauflösung 1936. Nachdem die Faschisten an die Macht kamen, waren bereits 1933 die wichtigsten Organe der RHD verboten worden. Sie hatte noch drei Jahre in der Illegalität weitergearbeitet.


 

Die Studentenbewegung in den 1960ern Jahren begann mit Protesten gegen Strukturen an den Universitäten und dehnte sich bald auf die Kritik an sozialen und politischen Verhältnissen der BRD aus. Als nach den ersten größeren Demonstrationen der Jahre 1967/68 mit strafrechtlicher Verfolgung politisch engagierter Linker gerechnet wurde, wurde die Rechtshilfe der APO gegründet. Nach ersten Verurteilungen kam die Betreuung von Gefangenen dazu. Als 1969 Reinhard Wetter, ein Aktivist der APO verhaftet wurde, wurde vom 12. bis 19. Juli 1969 zur „Roten Knastwoche“ aufgerufen. Vor der Justizvollzugsanstalt in Ebrach wurde das erste „Knastcamp“ organisiert, um sich für die Freilassung Wetters einzusetzen.

Ausgehend von den seit 1968 entstandenen Rechtshilfe- und Gefangenenhilfe-Gruppen der außerparlamentarischen Opposition (wie die Republikanische Hilfe in Frankfurt am Main) gründeten sich ab 1970 in verschiedenen westdeutschen Städten autonome Rote-Hilfe-Gruppen, die erste 1970 in Westberlin. Sie wurde von verschiedensten Gruppen aus den Flügeln der APO und von sich kommunistisch nennenden Parteien getragen. Es folgten Rote-Hilfe-Gründungen in anderen Städten: München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Fulda, Gießen, Nürnberg, Erlangen, Würzburg, Marburg, Kassel, Wetzlar, Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Kiel, Flensburg.

Die zunächst durch die Rote Hilfe Westberlin herausgegebene Zeitung „Rote Hilfe. Nachrichten & Mitteilungen“ wurde ab dem Herbst 1972 mit der Nummer 14 überregional abwechselnd von den Roten Hilfen Frankfurt, Hamburg, München und Westberlin publiziert. Die Ausgaben spiegelten daher auch das politische Spektrum der beteiligten Gruppen wider.

Im Jahr 1970 wurden Personen aus verschiedenen Gruppen gefangengenommen: Horst Mahler(heute Rechtsextremist), Monika Berberich, Irene Goergens, Hilmar Budde und Jimmy Vogler. Die Prozessvorbereitung und der Einsatz gegen die Isolationshaft bildeten in dieser Zeit den Schwerpunkt der Rote Hilfe-Aktivitäten.

Aktivisten aus der Umgebung der Bewegung 2. Juni und anarchistische Gruppen wandten sich gegen die ausschließliche Orientierung auf politische Gefangene. Die ersten anarchistischen Schwarze-Hilfe-Gruppen wurden gegründet, die sich für alle Gefangenen einsetzen wollten und den Begriff des politischen Gefangenen ablehnten.

Mit der Gründung der zentral organisierten Roten Hilfe e. V. (dieser Verein ist nicht zu verwechseln mit der heutigen Roten Hilfe e. V.) durch die KPD/AO spaltete sich die Rote-Hilfe-Bewegung.

Von ihrem eigentlichen Anliegen, Aktivisten der APO zu unterstützen, die mit Polizei und Justiz in Konflikt geraten waren, hatten sich die Roten Hilfen nach und nach entfernt. Zu den Schwerpunkten der Rote-Hilfe-Aktivitäten gehörten seit 1970 sowohl die Vorbereitung der Prozesse, als auch das Engagement für verbesserte Haftbedingungen der inhaftierten Mitglieder von Terrorgruppen, wie der RAF oder der Bewegung 2. Juni. Die unkritische Haltung der Roten Hilfen gegenüber Behauptungen, welche inhaftierte RAF-Mitglieder über ihre Haftbedingungen aufstellten, erregte die Aufmerksamkeit des Bundesverfassungsschutzes.

Ab 1973 entstanden hauptsächlich auf Initiative der Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) weitere RH-Gruppen, die dieser Partei nahestanden. Ostern 1974 kam es bei einem gemeinsamen Treffen aller Rote- und Schwarze-Hilfe-Gruppen in Bochum zu einem Bruch aus politischen Gründen, der am 26. Januar 1975 zur Gründung der KPD/ML-nahen Rote Hilfe Deutschlands (RHD) führte.


 

Am 26. Januar 1975 wurden vom Gründungskongress Programm und Statut der Roten Hilfe verabschiedet. In diesem Programm konstatierte die Rote Hilfe politische Unterdrückung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, wandte sich gegen die Notstandsgesetze, forderte die Beseitigung von Sondergesetzen und Freiheit für alle inhaftierten linken Aktivisten und verkündete den Kampf gegen die bürgerliche Klassenjustiz. Laut Statut verstand sich die Rote Hilfe als „revolutionäre Massenorganisation zum Kampf gegen die politische Unterdrückung der Werktätigen durch die Bourgeoisie“. Das Programm war maßgeblich von der politischen Linie der KPD/ML, welche die Gründung der Roten Hilfe initiiert hatte, bestimmt. Der größte Teil der Mitglieder in dieser Zeit war auch Mitglied in der KPD/ML. Nachdem sich die Rote Hilfe Anfang der 1980er Jahre politisch geöffnet hatte, wurde sie 1986 in Rote Hilfe e. V. umbenannt.

Logo der Roten Hilfe:

Logo Rote Hilfe

Seit Mitte der 1980er Jahre ist die Rote Hilfe dezentral organisiert. 1986 beschloss die Bundesdelegiertenkonferenz die Umbenennung von Rote Hilfe Deutschlands (RHD) in Rote Hilfe e. V.

1989 wurde das Thema Abschiebung vermehrt in den Vordergrund gerückt. Anfang der 1990er Jahre griff Rote Hilfe e. V. die Kampagne „Anna und Arthur halten’s Maul“ auf und führte sie im Jahr 2000 unter dem Slogan „Bitte sagen Sie jetzt nichts!“ weiter. Darin werden Beschuldigte in jeglichen Verfahren zur totalen Aussageverweigerung aufgefordert, solange die Folgen der Aussage nicht überschaubar sind.


 

In den 1970er Jahren stand die neugegründete Rote Hilfe anfänglich im Umfeld der „Stadtguerilla“ wie der RAF und der Bewegung 2. Juni im Licht der Öffentlichkeit.

Heute ist die Rote Hilfe eine Bündnisorganisation, die vorgibt sich für politische Gefangene und gegen Repression einzusetzen.

Die Rote Hilfe sagt, dass sie Beschuldigte, Angeklagte und Straftäter aus dem linken Spektrum unterstützt.  

Doch nicht alle werden unterstützt. Es erfolgt ein fragwürdiges Auswahlverfahren. Wer ausgewählt wird, erhält folgende Unterstützung:

Dies geschieht primär durch juristische Unterstützung derjenigen, die bei politischen Aktivitäten verhaftet wurden, die von Strafverfolgung betroffen sind oder gegen die Ermittlungsverfahren anhängig sind. Die Rote Hilfe leistet Unterstützung durch Medienarbeit, Beratung und gemeinsame Vorbereitung von Prozessen, Organisieren von Demonstrationen und bezuschusst vor allem Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten.  Die Rote Hilfe hat die Kampagne gegen die Wiedereinführung von Berufsverboten unterstützt, die maßgeblich einen ehemaligen Bundesvorstand betraf. Daneben setzt sich die Rote Hilfe auch gegen das Betätigungsverbot der als verfassungsfeindlich eingestuften kurdischen PKK ein, fordert die Streichung von der EU-Terrorliste und unterstützt deren Rechtshilfefonds Azadifinanziell. Ferner unterstützt sie Asylbewerber, denen die Abschiebung droht.

Vor Großdemonstrationen linker Gruppierungen werden sogenannte „Ermittlungsgruppen“ gebildet und Vertreter in die Menschenmenge geschickt, um über Verhaftungen informiert zu sein. In Aktivistenkreisen werden „Notrufnummern“ verteilt, über die Festgenommene juristischen Beistand anfordern können.

Der Verein publiziert die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift „Die Rote Hilfe“, die seit 2010 auch am Kiosk erhältlich ist. Die Broschüre „Was tun wenn’s brennt?“, die Namenspate für den gleichnamigen deutschen Film stand, enthält Empfehlungen für das Verhalten von Betroffenen bei der Festnahme auf Demonstrationen, bei Hausdurchsuchungen oder anderen polizeilichen Maßnahmen.

Der Verein vertreibt die Musik-CD „Rote Hilfe Soli Sampler“. Darauf findet sich u.a. die Liedzeile „Ich scheiß auf Gesetze und will Klassenkampf“.

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. wurde Mitte Juni 2013 vom Innenausschuss des Thüringer Landtags gebeten, im Rahmen eines offiziellen Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeiaufgaben- und Ordnungsbehördengesetzes ein Gutachten anzufertigen. Na, hier wird´s interessant. Es gibt Vermutungen, dass die Rote Hilfe vom Staat unterstützt wird.


 

Eigendarstellung:

In ihrer Selbstdarstellung formuliert die Rote Hilfe ihre Ziele wie folgt: Die Rote Hilfe will zusammen mit den Angeklagten den Prozess vorbereiten und legt besonderen Wert darauf, der Öffentlichkeit den „politischen Hintergrund“ der Straftaten bekanntzumachen. Mittels Solidaritätsveranstaltungen, gesammelter Spenden und Mitteln aus den Mitgliedsgebühren will die Rote Hilfe dafür Sorge tragen, dass vor allem die Anwalts- und Gerichtskosten anteilsweise oder ganz übernommen werden. In besonderen Fällen werden auch Zahlungen zum Lebensunterhalt geleistet, beispielsweise bei hohen Geldstrafen oder Verlust des Arbeitsplatzes. Die Rote Hilfe fordert die Freilassung von politischen Gefangenen, tritt dafür ein, dass Haftbedingungen verbessert werden, insbesondere die Isolationshaft aufgehoben wird. Die Hilfe soll unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung an Personen geleistet werden, die in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Rote Hilfe politisch tätig sind. Politische Betätigung im Sinne der Rote Hilfe ist „das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr.“


 

Bekannte Mitglieder und Unterstützer:

Einige Abgeordnete der Linkspartei bekannten sich im Dezember 2007 öffentlich zu ihrer Unterstützung der Roten Hilfe. Die Erstunterzeichner des Aufrufs „Für Solidarität eintreten! Wider Repression und Duckmäusertum!“ sind die damalige stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE Katja Kipping (MdB), Michael Leutert (MdB), Sevim Dağdelen(MdB), Nele Hirsch (MdB), Julia Bonk (MdL Sachsen) und Freya-Maria Klinger (MdL Sachsen). Die Mitgliedschaft Norbert Müllers, des Vizevorsitzenden der LINKEN in Brandenburg und Mitglieds des Brandenburgischen Landtags, war Ursache für eine parlamentarische Anfrage der CDU-Opposition, die der Innenminister Ralf Holzschuher im November 2013 beantwortete.

Die im November 2007 gewählte Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel gehörte der Roten Hilfe an. Aufgrund der Diskussion um diese Mitgliedschaft trat sie im Dezember 2007 aus dem Verein aus. Ebenso wurde 2013 die Mitgliedschaft von Sina Doughan, Sprecherin der Grünen Jugend, bekannt. Auf die politischen Verstrickungen der Roten Hilfe angesprochen, äußerte Doughan, dass sie es „sehr, sehr kritisch“ sehe, wenn die Rote Hilfe tatsächlich politisch motivierte Gewalt gutheißen würde. Sie selbst „lehne Gewalt in jeder Form aus tiefer Überzeugung ab“.

Oliver Höfinghoff, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses für die Piratenpartei, geriet im Juni 2013 unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in der Roten Hilfe in die Kritik von SPD, CDU und regionalen Medien.


 

Fazit:

Auch wenn einige der bekannten Mitglieder und Unterstützer in Konflikt gekommen sind, so zeigt es doch andererseits, dass sie die Rote Hilfe nicht unterstützen würden, wollte diese tatsächlich eine gesellschaftliche Alternative.

Die Rote Hilfe tritt extremistisch auf, was die Unterstützung z.B. der RAF und der Bewegung 2. Juni angeht. Dann hat sie mit K-Gruppen zusammengearbeitet. Das sind Parteien, die sich kommunistisch nennen, aber in Wirklichkeit antikommunistisch sind.

Der Verfassungsschutz beobachtet zwar die Rote Hilfe, doch dass sie im Jahre 2013 vom Thüringer Landtag um Beratung gebeten worden ist, zeigt doch, dass die Rote Hilfe im Sinne des Staates agiert und keine Systemveränderung will.

Meiner Ansicht nach ist die Rote Hilfe ein Ventil, um unzufriedene Menschen, die politisch links stehen, zu beruhigen. Revoluzzer, die voraussichtlich später Karriere in dieser Gesellschaft machen, werden vermutlich dort Hilfe finden, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Wer tatsächlich nach einer gesellschaftlichen Alternative sucht und das kapitalistische System ablehnt, wird bei der Roten Hilfe wohl keine Hilfe finden. Das gilt ebenso für Menschen, die jenseits der offiziellen Geschichtsschreibung, sich mit der Geschichte der DDR befassen und die Wahrheit über die DDR sagen. Denn bei allen Fehlern und Problemen, welche die DDR hatte, so war dort auf Zeit die Macht des Großkapitals gebrochen. Das können selbst im Nachgang die Sieger der Geschichte nicht verwinden.


 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet und ergänzt von Petra Reichel

siehe auch

Rote Hilfe ist unglaubwürdig

 

Schreiben eines Gründungsmitglieds der Roten Hilfe an mich per Facebook

 

 

Schreiben eines Gründungsmitglieds der Roten Hilfe an mich per Facebook

Hallo Petra,

wenn ich dich wettern lese bekomme ich ein Scheißgefühl. Du betrachtest dich als linke Person und handelst so unsolidarisch und unerfahren wie es nur geht. Wenn Du als bisheriges Nichtmitglied der RH Hilfe erwartest, dann schaue dir die Statuten an und gucke ob es für dein Fall zutrifft. Wenn Du Kritik an einer Entscheidung hast und meist das sie falsch ist, dann trage die Kritik dort vor, suche das Gespräch und versuche zu überzeugen. So wäre es korrekt.
Du hingegen schürst Hass und spaltest, indem Du dich hier auslässt und deine subjektiven Beurteilungen verkündest. Was Du schon erreicht hast, wie weit deine Spaltung schon fortgeschritten ist, siehst Du oben: Vier dumme unqualifizierte Äußerungen die wiederum dazu beitragen zu spalten.
Deine Hetze verbreitest Du auch über deinen Blog „Was war die DDR“ und benutzt dafür auch noch ungefragt das Emblem der Roten Hilfe. Frecher geht’s wohl nicht.
Nur mit linker Solidarität hat das nichts zu tun.

Nico  
(Gründungsmitglied der RH 1975)

 

Meine Gedanken dazu:

Plausibel als Begründung der Ablehnung der Hilfe wäre meine Nichtmitgliedschaft. Das ist in allen Verbänden so, die Rechtshilfe gewähren. Sei es der Mieterschutzverein, die Gewerkschaft, eine Rechtsschutzversicherung u.a.. Eine Beratung, Solidarität hätte drin sein können, wenn auch aufgrund der Nichtmitgliedschaft finanzielle Hilfe nicht möglich gewesen wäre. Doch was passiert? Es wird im Sinne des Staatsanwalts geredet. Das tut übrigens auch ein Vertreter der LINKEN vor Ort. Außerdem wird man niedergemacht. Die Spaltung geht von der Roten Hilfe aus, nicht von mir. Ich werde ausgegrenzt und ein Keil getrieben, damit diejenigen, die mir beistehen sich auch noch von mir entfernen. Das ist ganz im Sinne des Staatsanwalts, der ja dieses System vertritt. Die Rote Hilfe ist ein riesengroßer Schwindel. Sie gibt sich pseudorevolutionär, handelt aber im Sinne des nun bestehenden Staates und des kapitalistischen Systems.

Dieses Schreiben ist ein weiteres Dokument, dass den Beweis liefert, dass die Rote Hilfe nichts taugt, ja dass man sogar vor ihr warnen muss. Es ist ein antikommunistischer Verein, der sich links, gar Kommunisten nennt, aber letztendlich im Sinne des bestehenden Systems agiert. Vermutlich werden ein paar Revoluzzer, die voraussichtlich später Karriere machen, vertreten, bzw. beraten. Mir wird Unerfahrenheit vorgeworfen. Soll die Rote Hilfe nicht den Unerfahrenen beistehen? Anscheinend nicht. Wieder ein Beleg der eigenartigen Logik der Roten Hilfe.

Petra Reichel

 

Rote Hilfe ist unglaubwürdig

Die Rote Hilfe hat eine eigenartige Logik. Hier die Antwort auf mein Hilfeersuchen betreffs meines Strafverfahrens zu meinen Äußerungen zur Staatsgrenze der DDR:

Logo Rote Hilfe


„Liebe Petra Reichel,

bitte entschuldige meine späte Antwort. Deine Anfrage kein Fall, der Roten Hilfe unterstützt wird.
Zunächst handelt es sich nicht um eine staatliche Repression, denn angezeigt wurdest Du von einer Privatperson.

Doch das ist nicht der einzige Grund, warum eine Unterstützung der Roten Hilfe nicht in Frage kommt.

Unser Selbstverständnis beinhaltet, dass wir uns gegen Militarismus und Krieg wenden und eine militärische

Verteidigung nationaler Grenzen keinesfalls befürworten.
So wenden wir uns auch gegen die militärische Aufrüstung an den Außengrenzen Europas.
Daher können wir Dir nicht weiterhelfen.

Rose

für die OG Mainz“


Also eine Privatperson hat mich angezeigt. Das ist nach Logik der Roten Hilfe eine Streitigkeit zwischen Privatpersonen. So ist dies aus Sicht der Roten Hilfe kein politischer Prozess, bzw. ein Eingriff in die Meinungsfreiheit/staatliche Repression, weil ich geschichtliche Ereignisse(hier Geschichte der DDR) anders, als die offizielle Geschichtsschreibung sehe.

Eine solche Betrachtungsweise ist außerdem ein „Schlag ins Gesicht“ der Opfer des Faschismus. Denn es sind Viele aufgrund von Anzeigen von Privatpersonen, wie Nachbarn, in den KZs gelandet. Sind diese Menschen nun etwa „nur“ aufgrund von privaten Streitigkeiten und nicht durch die Verfolgung des faschistischen Staatsapparates in die KZs gekommen? Sind sie nach dieser Logik nicht mehr Opfer des Faschismus, sondern Opfer von Privatpersonen? Als antifaschistische Organisation hat sich die Rote Hilfe mit dem Schreiben an mich unglaubwürdig gemacht.

Was hat der bewaffnete Schutz der DDR, bzw. die Bewachung der Grenze mit der heutigen militärischen Aufrüstung der Außengrenzen Europas zu tun?

Die Rote Hilfe lehnt im Nachhinein die militärische Verteidigung der Grenze der DDR ab.

Nach dieser Logik lehnt die Rote Hilfe auch den bewaffneten Schutz eines Staates, bzw. dessen Grenzen, der Arbeiter und Bauern ab.


An Alle, die noch an die Rote Hilfe glauben: Lest Euch das Schreiben an mich immer wieder durch. Es ist ein Dokument dafür, dass die Rote Hilfe unglaubwürdig ist.

Überlastete Polizei und Justiz im heutigen Deutschland?

Es wäre angebracht, dass sich die Justiz und die Polizei nicht mehr um Kleinigkeiten kümmert, wie Meinungsäußerungen zur Geschichte der DDR, die nicht der offiziellen Geschichtsschreibung entsprechen.
Das würde die Strafverfolgungsbehörden enorm entlasten.

 

RZ 03.08.2017
„Rhein-Zeitung“ vom 03.08.2017

 

 

 

 

Urteil des Landgerichts Berlin gegen Hartmut B. und Olaf N.

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Das Urteil ist auch als PDF-Datei verfügbar.

gerichtsurteil-gegen-die-grenzsoldaten

Hartmut B. und Olaf N. waren die beiden Grenzsoldaten, die auf Michael Bittner schießen mussten.

Der Fall wurde vor der Jugendkammer verhandelt, als ob es sich da um Jugendliche handeln würde, die Unfug getrieben hätten. Insbesondere da Olaf N. bereits damals schon etwas älter war. Die beiden leisteten ihren Wehrdienst, bzw. Reservedienst ab. Die Schüsse auf Michael Bittner haben mit dem Dienst als Soldaten zu tun und waren nicht irgendein Unfug.

Die beiden damaligen Grenzsoldaten wurden, wegen Totschlags, jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun ja, zumindest Bewährung, aber doch eine Vorstrafe.

Die Kosten des Verfahrens hinsichtlich der Gerichtsgebühren wurden den beiden aufgebrummt und hinsichtlich der gerichtlichen Auslagen und ihrer eigenen Auslagen die Hälfte, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Also eine finanzielle Einbuße für die beiden. Aber von Entschädigungszahlungen sind sie wenigstens verschont geblieben.

Ein § aus den Strafgesetzbuch der DDR in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch der BRD lag diesem Prozess zugrunde. Was ist den das für eine Rechtslage?

Zur Urteilsbegründung:

Wie in der Auswertung des Falls Michael Bittner, der sich mit der Behauptung „verschwundene Leiche/Urne“ beschäftigt und auch hier ist der Vergleich der Berichte der Spurensicherung außen vorgelassen worden, weil das zu viel Raum einnehmen würde.

Zunächst wird der Verlauf des Vorfalls beschrieben.

Dass Michael Bittner nicht auf die Warnrufe und Warnschüsse reagierte, ist vermerkt.

Dann wird erklärt aus welcher Entfernung die Soldaten auf Michael Bittner schossen und dass sie die Schüsse kniend abgaben.

Die Waffe wird erklärt: Die Kalaschnikow hatte an der rechten Seite einen Wahlfeuerhebel. Bei dessen Stellung „oben“ war die Waffe gesichert, bei Stellung „Mitte“ schoss sie Dauerfeuer und bei Stellung „unten“ mit Einzelfeuer.“

Das Gericht hat sich damit beschäftigt, dass B. mit Dauerfeuer und N. wahrscheinlich mit Einzelfeuer geschossen hatte und dass die beiden wussten, dass bei dieser Art der Schussabgabe und der Art der Waffe, die insbesondere bei Dauerfeuer nach rechts oben (bei Rechtshändern, was beide Angeklagte waren) ausschlug. Wessen Schüsse Michael Bittner trafen, konnte nicht festgestellt werden. Dass B. möglicherweise in der Aufregung die Waffe falsch eingestellt hatte, berücksichtigte das Gericht nicht.


 Erklärung und Korrektur zur Waffe von Thomas Küchenmeister: 

klaus-kuchenmeister
Thomas Küchenmeister

Das ist an mehreren Stellen falsch: 1.Doch bei der Kalaschnikow sei es so, dass der Sperrhebel in der oberen Stellung die Waffe sichere, in der Mitte Dauerfeuer freigebe und unten auf Einzelfeuer schalte. -> das stimmt , aber man kann in der Aufregung durchaus nur 1 Stufe schalten 2. Wenn jemand beim Waffenreinigen den Abzug ausgebaut hat und die Unterbrecherfeder ist verloren gegangen, schießt die AK nur noch Dauerfeuer 3. Wenn man bei Dauerfeuer den Abzug los lässt, wird es nur ein Feuerstoß. 4. Ob Dauerfeuer oder nicht, meist trifft doch nur 1 Schuss.


Dass die beiden den Tod des Michael Bittner in Kauf genommen hätten, war dem Gericht wichtig. Andererseits ist vermerkt worden, dass die beiden Grenzsoldaten Michael Bittner nicht töten wollten und knapp daneben zielten. Doch sie mussten die Flucht des Michael Bittner unter allen Umständen verhindern. Sonst hätten sie sich in der DDR selbst strafbar gemacht. In diesem Zusammenhang wird das gewollte und bewusste Zusammenwirken erwähnt, als sie in die Richtung Bittners schossen.

Als Michael Bittner bereits auf dem Boden lag, gingen die beiden Soldaten zu ihm hin. N. gab weitere Warnschüsse ab. Das Gericht hat das dahingehend interpretiert, dass N. sich so als Soldat zu erkennen geben wollte, um nicht mit einem Unbefugten an der Grenze verwechselt zu werden. N. näherte sich dem am Boden liegenden Michael Bittner, während B. zur Sicherung auf dem Kolonnenweg verblieb. Die Möglichkeit, dass N. vielleicht so auf sich aufmerksam machen und weitere Soldaten zur Verstärkung holen wollte, wird nicht in Betracht gezogen.

N. sprach den Niedergeschossenen an, ob er allein unterwegs sei oder ob ihn jemand begleiten würde. Er erhielt jedoch keine Antwort. Nun Ja, Bittner war wohl da bereits tot. Das Gericht geht davon aus, dass Bittner noch lebte.

Den weiteren Verlauf beschreibt das Gericht folgendermaßen:

Es kamen die Zeugen T. Und S. als Alarmstreife mit einem „Trabant-Kübel“ an. Sie übernahmen die weitere Behandlung des Falles. Das Gericht geht von dem noch lebenden Schwerverletzten aus. Diesen trugen oder schleiften T. und S. zu ihrem Fahrzeug und verluden ihn auf den Rücksitz. Sie fuhren mit ihm zur Grenzkontrollstelle Sandkrug. Dort legten sie Michael Bittner an einer vom Westen nicht einsehbaren Stelle auf den Boden und deckten ihn mit einer Decke zu. Von dort aus wurde Bittner zur Regimentsmedizinstelle in Glienike verbracht. Der Regimentsarzt stellte fest, dass Michael Bittner zwei oder drei Einschüsse im Rückenbereich hatte. Nun sind wir hier wieder an der Stelle angelangt, wo, wie bei der anderen Auswertung des Falls Bittner, der Regimentsarzt festgestellt hätte, dass ein Schuss eine Herzrupptur herbeigeführt hätte. Wie kann das äußerlich erkannt werden? Hat das nicht später die Gerichtsmedizin festgestellt? Der Regimentsarzt stellte den Totenschein aus und der Leichnam wurde in die Militärmedizinische Akademie nach Bad Saarow gebracht. Dort wurde der Leichnam am nächsten Morgen von Dr. K. und Prof. S. obduziert. Dabei waren noch außer den beiden Obduzenten S. als Sektionsassistent und der K. als Ermittlungsbeamter anwesend. Die Obduktion ergab die vorgenannte Todesursache und die Feststellung, dass die Verletzung, auch bei sofortiger ärztlicher Versorgung, tödlich gewesen wäre. Folglich keine Überlebenschance.

Auch ein Ermittlungsbeamter, von welcher Behörde steht nicht in der Urteilsbegründung, war bei der Obduktion anwesend. Also muss es auch da Aufzeichnungen geben.

Es wird in Frage gestellt, was weiterhin mit dem Leichnam geschah, aber die Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen, dass dieser auf dem Friedhof Berlin-Baumschulenweg ankam. Die herausgerissenen Seiten aus dem Obduktionsbuch werden erwähnt. Doch die Frage durch wen und wann sie hergerissen wurden, ist nicht gestellt worden. Der Mythos von der verschwundenen Leiche/Asche muss aufrecht erhalten werden.

 Weitere Punkte in der Urteilsbegründung:

Das Gericht betont, dass die Angeklagten vor und nach der Tat ordentliche Bürger waren. Sehr sinnig. Sie handelten doch im Dienst als Soldaten. Wie kann man das mit nicht stattgefundenen kriminellen Karrieren vergleichen?

Das Gericht bemängelt auch, dass an der Grenze Niedergeschossene, erst mal außer Sichtweite, von westlicher Seite aus gesehen, gebracht wurden, was ihre notärztliche Versorgung verzögert hätte, falls Sie noch lebten. Aber von Kritik an den Westmedien, der Polizei und anderen Behördenvertretern von westlicher Seite – keine Spur.

Dann enthält die Urteilsbegründung ein politisches Statement.

Es ist den Angeklagten zugute gehalten worden, dass sie nur „kleine Rädchen im Getriebe“ waren. Das Gericht hat sie aber wegen Totschlags verurteilt

Es ist ein klarer Fall, dass dies hier ein politischer Prozess im historischen Kontext seiner Zeit ist.