Auswertung der „Cottbusser Erklärung“

Am 11. Bis 13.September 2020 fand von Verbänden der DDR-Gegnerschaft eine Tagung zum Thema „Zwangsarbeit in politischer DDR-Haft“ statt.

Bildquelle: Website „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)“

Eine international besetzte Jury, darunter auch zwei Abgeordnete von CDU/CSU und FDP des Deutschen Bundestages hatten sich in den letzten zwei Tagen der Tagung sogenannte Fachvorträge angehört und als Ergebnis die „Cottbusser Erklärung“ präsentiert.

Die zur DDR-Gegnerschaft gehörende Klientel behauptet stets allein aus politischen Gründen in der DDR im Knast gesessen zu haben. In Wahrheit verhält es sich so, dass die Wenigsten aus rein politischen Gründen im Knast saßen. Die Mehrheit der angeblich politisch Verfolgten saß allenfalls wegen Allerweltsstraftaten im Knast, die mit Sonderstraftatssbeständen der DDR, die man heute als politisch einstufen kann, kombiniert waren.

Da die BRD die Staatsbürgerschaft der DDR nicht anerkannt hatte, wurden die Bürgerinnen und Bürger der DDR als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes behandelt. So konnten sich Kriminelle aus der DDR der Verantwortung entziehen, indem sie illegal die DDR verließen. In der BRD waren sie auf jeden Fall aufgenommen worden.

Bildquelle: Website „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)“

Was als Zwangsarbeit bezeichnet wird, ist eine normale berufliche Tätigkeit, welche die Gefangen ausübten. Für Freie und Gefangene bestand in der DDR Arbeitspflicht. Kindsunterhalte und die Unterbringung im Knast (um den Steuerzahlenden nicht zur Last zu fallen) wurden aus dieser beruflichen Tätigkeit finanziert. Die Häftlinge sind mit dem Bus zu den jeweiligen Firmen hin und zurück gefahren worden, wo sie arbeiteten. Wenn dort hergestellte Produkte in den Export gingen, so hatten Freie und Gefangene daran gearbeitet. Wenn z.B. IKEA meint Reue zeigen zu müssen, dient das dem Firmenimage, welches IKEA nun ramponiert sieht. Das hat nichts mit den Sachverhalten zu tun. Natürlich waren das keine begehrten Arbeitsplätze, die mit Gefangen besetzt wurden. Die Freien hatten ja in der DDR ja beruflich viele Möglichkeiten. Für die miesen Jobs fanden sich schwerlich Freie und mussten letztendlich durch Gefangene besetzt werden.

Bildquelle: Website „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)“ 
Bild: Ralf Steeg

 

Die Gefangenen waren nicht von den Arbeitsschutzbestimmungen ausgeschlossen, wie vielfach behauptet wird. Schichtarbeit ist weltweit alltäglich. Warum beschweren sich die ehemaligen Gefangen darüber?  Verletzte wurden natürlich medizinisch versorgt, selbstverständlich auch nach Arbeitsunfällen. Andere Behaupten sind schlichtweg falsch.

Die Gefangenen hatten eine gute Kantinenverpflegung. Für die Nachtschicht gab es nochmal eine extra gute Verpflegung.

Für diejenigen, die die Arbeit verweigerten oder die Normen nicht erfüllten, gab es die Absonderung. Übrigens müssen auch Freie die Norm, bzw. den Akkord erfüllen und das auch in der heutigen Zeit und weltweit.   Mit den Horrormeldungen, die ständig über die DDR-Knäste kursieren, haben die Maßnahmen nichts zu tun. Arrestzellen gibt es überall auf der Welt. Natürlich sind diese nicht schön. Irgendwie müssen die Gefangenen Disziplin lernen.

Es wird behauptet, dass die DDR gegen internationale Vereinbarungen verstoßen hätte. Nicht mal die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen wären eingehalten worden. Allerdings hatte die UNO damals nicht eingegriffen. Wenn die Behauptungen wahr wären, hätte die UNO das gewiss getan.

Die Klientel der DDR-Gegnerschaft behauptet nicht angemessen entschädigt worden zu sein. Diese Leute beklagen auch gesundheitliche Folgeschäden ihrer Haft.  Es ist fraglich, ob dem in jedem Fall so ist. Die DDR-Gegnerschaft fordert eine Abänderung des Verfahrens, um auch in diesem Bereich leichter Entschädigung zu erhalten.

 

Entnommen aus der Website „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)“

Ausgewertet von Petra Reichel


Persönliche Zusatzanmerkung von Petra Reichel:

 

Mein zwischenzeitlich verstorbener Mann, der aus der DDR stammte, hatte auf einer Baustelle gearbeitet. Konkret als Gleisbauer für die Straßenbahngleise. Gefangene und Freie arbeiten gemeinsam dort. Es war ein heißer Sommertag. Der Arzt für die Gefangenen tauchte auf und gab die Anweisung, dass die Gefangen sofort aufhören müssten zu arbeiten. Laut des damaligen Arztes war die Arbeit für die Gefangenen bei dieser Hitze unzumutbar. Die Gefangenen saßen daraufhin im Schatten und sahen den Freien zu, die weiterarbeiten mussten.

 

Die medizinische Betreuung von Beschuldigten in den Untersuchungshaftanstalten(UHA) des MfS

In jeder Untersuchungshaftanstalt des MfS gab es medizinische Einrichtungen. Bei der Aufnahme in die UHA erfolgte grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung. Bei gewöhnlichen Kriminellen war das genauso, wenn sie ins Gefängnis kamen. Das konnte man in einer Folge der Serie „Polizeiruf 110“ sehen. Für jeden Häftling wurde eine Gesundheitsakte angelegt.

Die ständige medizinische Betreuung war in allen Untersuchungshaftanstalten des MfS gewährleistet. Falls erforderlich, konnten Fachärzte aus dem staatlichen Gesundheitswesen herangezogen werden. Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln entsprach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen der DDR. Die Verabreichung der verordneten Medikamente oder Behandlungen erfolgte entsprechend den getroffenen Festlegungen durch das medizinische Personal.

Für den gesamten Untersuchungshaftvolllzug des MfS wurden seit 1960 in mehreren Etappen medizinische Einrichtungen und ein zentrales Haftkrankenhaus im Objekt Berlin-Hohenschönhausen aufgebaut. Das haftkrankenhaus war für alle Beschuldigten im Verantwortungsbereich des MfS einschließlich der Bezirksverwaltungen, für die stationäre medizinische Versorgung zuständig.

Die Ersteinrichtung erfolgte 1960-1962. Von 1971-1974 wurde es für 2,2 Millionen Mark erweitert. Es war modern eingerichtet und hatte verschiedene Fachabteilungen mit entsprechenden Fachärzten, Schwestern, Pflegern und medizinisch-technischen Assistentinnen.

1989 waren im Haftkrankenhaus Hohenschönhausen 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Wenn die medizinischen Möglichkeiten des Haftkrankenhauses Hohenschönhausen nicht ausreichten, erfolgte die unverzügliche Verlegung in eine Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens.

1990 wurde das Haftkrankenhaus Hohenschönhausen demontiert und die Einrichtung veräußert. Es wird so getan, als hätte es diese moderne medizinische Einrichtung nie gegeben.

Bezüglich der Situation kranker Häftlinge in Untersuchungshaftanstalten des MfS, insbesondere der Untersuchungshaftanstalt Hohenschönhausen, werden nun Horrorgeschichten erzählt.

Text basierend auf „Die Sicherheit“ Seiten 508-510, abrufbar im Internet bei Logo Insider

Insiderkomitee zur Förderung der kritischen

Aneignung der Geschichte des MfS

spiegel_online_logo_200 Bei „Spiegel online“ gibt es eine Horrorgeschichte zu diesem Thema. Wenn es tatsächlich so gewesen wäre, dann wären die Beteiligten von der heutigen Justiz verurteilt worden. Hier wird davon abgelenkt, wie die medizinische Behandlung von Häftlingen  z.B. in den USA aussieht.

Auch in Nordrhein-Westfalen sieht es nicht gut aus.