Respektlosigkeit gegenüber der Polizei wird oft beklagt. Doch das ist kein Phänomen von heute. Das war auch schon zu DDR-Zeiten so.
Siehe in der Kommentarspalte unter dem Gastbeitrag von Holger Marks.
Respektlosigkeit gegenüber der Polizei wird oft beklagt. Doch das ist kein Phänomen von heute. Das war auch schon zu DDR-Zeiten so.
Siehe in der Kommentarspalte unter dem Gastbeitrag von Holger Marks.
Die antikommunistische Propaganda greift auf neue Methoden und Medien zurück. Hier geht es um Verhörmethoden des MfS.
Auf der ganzen Welt sind die Verhörtricks und die entsprechende Psychologie gleich. Klar, dass betroffene Personen in einer misslichen Situation sind und selbstverständlich Angst haben. Aber hier wird ja so getan, als wäre das in der DDR einzigartig gewesen.
Vergleicht man die Bilder eines Verhörs in den USA http://www.tvspielfilm.de/…/the-first-48-am-tatort-mit-den…/
und in der DDR
http://www.deutschlandradiokultur.de/verhoere-als-virtual-r…
erkennt man einen entscheidenden Unterschied.
Standbild aus der Fernsehserie „The First 48 – Am Tatort mit den US-Ermittlern“
Das Bild aus den USA zeigt ein Standbild der Fernsehserie „The First 48“. Diese ist nicht von einem Krimiautor ersonnen, sondern basiert auf Tatsachen. Das Bild aus der DDR ist von Deutschlandradio Kultur. Dieser Beitrag ist von der BStU angeboten worden.
Jede/r mag selbst vergleichen und urteilen.
Nicht Hohenschönhausen, aber Röntgental ist mir bekannt. Ich erinnere mich, dass am Anfang erklärt wurde, dass der/die Betroffene in einem gewissen Abstand zum Vernehmer sitzt. Das war in der DDR Vorschrift, um Übergriffe zu verhindern. Außerdem musste das Fenster stets einen Spalt aufbleiben. Nun ja, und weniger Angst musste man da auch haben, im Gegensatz zu den USA, wo die Vernehmer den Betroffenen auf die Pelle rücken.
Zu Röntgental muss ich sagen, dass die Vernehmer korrekt und fair waren. Sie haben auch Entlastendes zusammengetragen. Dass die Vorgesetzten das Entlastende ignorierten, steht auf einem anderen Blatt.
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Das ist verloren worden
Die Staats- und Rechtsordnung waren grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Verfassung im Geiste der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit.
Die Rechtspflege diente der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung.
Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen waren unmittelbar geltendes Recht. Verbrechen dieser Art unterlagen nicht der Verjährung.
Die Rechtsprechung wurde in der durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die gesellschaftlichen Gerichte im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben ausgeübt. In Militärstrafsachen übte das Oberste Gericht, die Militärobergerichte und die Militärgerichte die Rechtsprechung aus. Das Oberste Gericht war das höchste Organ der Rechtsprechung.
Auf der Grundlage der Verfassung wurden die Normen des gesellschaftlichen Lebens maßgeblich bestimmt durch das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch, die Strafprozess- ordnung und das Arbeitsgesetzbuch.
Das Zivilgesetzbuch beinhaltete die Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts, Re- gelungen über das sozialistische und das persönliche Eigentum, Normen zu Verträgen zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens, Vorschriften zur Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung, Festlegungen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung, Regelungen zum Erbrecht und besondere Bestimmungen über einzelne Zivilrechtsverhältnisse.
Das in der DDR gesetzlich verbriefte Recht auf Arbeit und seine Ausgestaltung waren durch das Arbeitsgesetzbuch zu sichern. Die Regelungen des Arbeitsgesetzbuches sollten bewirken, daß durch aktive staatliche Beschäftigungspolitik und Wahrnehmung der Verantwortung der Unternehmen und Kommunen eine Vollbeschäftigung aller arbeits- fähigen Bürgerinnen und Bürger verwirklicht wird.
Der Volkspolizei oblag die Aufgabe, von der Allgemeinheit und dem Einzelnen Gefahren abzuwehren sowie Straftaten zu verfolgen.
Der äußeren und inneren Sicherheit der DDR hatte der Staatssicherheitsdienst zu dienen. Das betraf insbesondere den Schutz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, die Abwehr der gegen die DDR gerichteten Diversions- und Agententätigkeit und die Nachrichtenbeschaffung aus dem Ausland.
Ein verhältnismäßig großer Einsatz an Kräften war notwendig, um den ständigen Bemühungen westdeutscher Geheimdienste und der Dienste anderer Länder, in die DDR einzudringen, zu begegnen.
entnommen aus „Unter Feuer Die Konterrevolution in der DDR“ Hrsg. Offensiv