Warum? (Tod des Michael Bittner)

  • Michael Bittner war während des Wehrdienstes nicht mit dem Soldatenleben klar gekommen.

 

  • Michael Bittner baute ein Haus(Eigenheim). Der Hausbau(Eigenheim) war in der DDR nervenaufreibend und teuer.

 

  • Während des Hausbaus bekam Michael Bittner den Einberufungsbescheid zum Reservedienst bei der NVA. Das kam ihm völlig ungelegen. Da er während seines Wehrdienstes mit dem Soldatenleben nicht klar kam, war das zu viel für ihn. Er warf den Einberufungsbescheid für den Reservedienst weg.

 

 

  • Die Vernichtung des Einberufungsbescheids für den Reservedienst bei der NVA könnte eine Strafverfolgung wegen Fahnenflucht nach sich gezogen haben.

 

  • All das zusammengenommen brachte Michael Bittner in eine verzweifelte Situation. So war für ihn die Hemmschwelle niedrig das Risiko einzugehen und sich in Lebensgefahr zu begeben.

 

  • Wenn Michael Bittner überlebt hätte, wäre neben der Fahnenflucht noch Republikflucht hinzugekommen, also mehrere Jahre Knast.

 

  • In der Ausnahmesituation, in der sich Michael Bittner kurz vor seiner Erschießung befand, war der Instinkt des Weglaufens vor Gefangenschaft größer als die richtige Entscheidung zu treffen, welche gewesen wäre, stehenzubleiben um zu überleben.

 

 

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Michael Bittner(13. August 1961 – 24. November 1986), Aufnahmedatum unbekannt
Bildquelle:
Entnommen aus „Chronik der Mauer“, Bild ist entsprechend verlinkt
Foto: Polizeihistorische Sammlung/Der Polizeipräsident in Berlin, Aufnahmedatum unbekannt

 

Urteil des Landgerichts Berlin gegen Hartmut B. und Olaf N.

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Das Urteil ist auch als PDF-Datei verfügbar.

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Hartmut B. und Olaf N. waren die beiden Grenzsoldaten, die auf Michael Bittner schießen mussten.

Der Fall wurde vor der Jugendkammer verhandelt, als ob es sich da um Jugendliche handeln würde, die Unfug getrieben hätten. Insbesondere da Olaf N. bereits damals schon etwas älter war. Die beiden leisteten ihren Wehrdienst, bzw. Reservedienst ab. Die Schüsse auf Michael Bittner haben mit dem Dienst als Soldaten zu tun und waren nicht irgendein Unfug.

Die beiden damaligen Grenzsoldaten wurden, wegen Totschlags, jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun ja, zumindest Bewährung, aber doch eine Vorstrafe.

Die Kosten des Verfahrens hinsichtlich der Gerichtsgebühren wurden den beiden aufgebrummt und hinsichtlich der gerichtlichen Auslagen und ihrer eigenen Auslagen die Hälfte, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Also eine finanzielle Einbuße für die beiden. Aber von Entschädigungszahlungen sind sie wenigstens verschont geblieben.

Ein § aus den Strafgesetzbuch der DDR in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch der BRD lag diesem Prozess zugrunde. Was ist den das für eine Rechtslage?

Zur Urteilsbegründung:

Wie in der Auswertung des Falls Michael Bittner, der sich mit der Behauptung „verschwundene Leiche/Urne“ beschäftigt und auch hier ist der Vergleich der Berichte der Spurensicherung außen vorgelassen worden, weil das zu viel Raum einnehmen würde.

Zunächst wird der Verlauf des Vorfalls beschrieben.

Dass Michael Bittner nicht auf die Warnrufe und Warnschüsse reagierte, ist vermerkt.

Dann wird erklärt aus welcher Entfernung die Soldaten auf Michael Bittner schossen und dass sie die Schüsse kniend abgaben.

Die Waffe wird erklärt: Die Kalaschnikow hatte an der rechten Seite einen Wahlfeuerhebel. Bei dessen Stellung „oben“ war die Waffe gesichert, bei Stellung „Mitte“ schoss sie Dauerfeuer und bei Stellung „unten“ mit Einzelfeuer.“

Das Gericht hat sich damit beschäftigt, dass B. mit Dauerfeuer und N. wahrscheinlich mit Einzelfeuer geschossen hatte und dass die beiden wussten, dass bei dieser Art der Schussabgabe und der Art der Waffe, die insbesondere bei Dauerfeuer nach rechts oben (bei Rechtshändern, was beide Angeklagte waren) ausschlug. Wessen Schüsse Michael Bittner trafen, konnte nicht festgestellt werden. Dass B. möglicherweise in der Aufregung die Waffe falsch eingestellt hatte, berücksichtigte das Gericht nicht.


 Erklärung und Korrektur zur Waffe von Thomas Küchenmeister: 

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Thomas Küchenmeister

Das ist an mehreren Stellen falsch: 1.Doch bei der Kalaschnikow sei es so, dass der Sperrhebel in der oberen Stellung die Waffe sichere, in der Mitte Dauerfeuer freigebe und unten auf Einzelfeuer schalte. -> das stimmt , aber man kann in der Aufregung durchaus nur 1 Stufe schalten 2. Wenn jemand beim Waffenreinigen den Abzug ausgebaut hat und die Unterbrecherfeder ist verloren gegangen, schießt die AK nur noch Dauerfeuer 3. Wenn man bei Dauerfeuer den Abzug los lässt, wird es nur ein Feuerstoß. 4. Ob Dauerfeuer oder nicht, meist trifft doch nur 1 Schuss.


Dass die beiden den Tod des Michael Bittner in Kauf genommen hätten, war dem Gericht wichtig. Andererseits ist vermerkt worden, dass die beiden Grenzsoldaten Michael Bittner nicht töten wollten und knapp daneben zielten. Doch sie mussten die Flucht des Michael Bittner unter allen Umständen verhindern. Sonst hätten sie sich in der DDR selbst strafbar gemacht. In diesem Zusammenhang wird das gewollte und bewusste Zusammenwirken erwähnt, als sie in die Richtung Bittners schossen.

Als Michael Bittner bereits auf dem Boden lag, gingen die beiden Soldaten zu ihm hin. N. gab weitere Warnschüsse ab. Das Gericht hat das dahingehend interpretiert, dass N. sich so als Soldat zu erkennen geben wollte, um nicht mit einem Unbefugten an der Grenze verwechselt zu werden. N. näherte sich dem am Boden liegenden Michael Bittner, während B. zur Sicherung auf dem Kolonnenweg verblieb. Die Möglichkeit, dass N. vielleicht so auf sich aufmerksam machen und weitere Soldaten zur Verstärkung holen wollte, wird nicht in Betracht gezogen.

N. sprach den Niedergeschossenen an, ob er allein unterwegs sei oder ob ihn jemand begleiten würde. Er erhielt jedoch keine Antwort. Nun Ja, Bittner war wohl da bereits tot. Das Gericht geht davon aus, dass Bittner noch lebte.

Den weiteren Verlauf beschreibt das Gericht folgendermaßen:

Es kamen die Zeugen T. Und S. als Alarmstreife mit einem „Trabant-Kübel“ an. Sie übernahmen die weitere Behandlung des Falles. Das Gericht geht von dem noch lebenden Schwerverletzten aus. Diesen trugen oder schleiften T. und S. zu ihrem Fahrzeug und verluden ihn auf den Rücksitz. Sie fuhren mit ihm zur Grenzkontrollstelle Sandkrug. Dort legten sie Michael Bittner an einer vom Westen nicht einsehbaren Stelle auf den Boden und deckten ihn mit einer Decke zu. Von dort aus wurde Bittner zur Regimentsmedizinstelle in Glienike verbracht. Der Regimentsarzt stellte fest, dass Michael Bittner zwei oder drei Einschüsse im Rückenbereich hatte. Nun sind wir hier wieder an der Stelle angelangt, wo, wie bei der anderen Auswertung des Falls Bittner, der Regimentsarzt festgestellt hätte, dass ein Schuss eine Herzrupptur herbeigeführt hätte. Wie kann das äußerlich erkannt werden? Hat das nicht später die Gerichtsmedizin festgestellt? Der Regimentsarzt stellte den Totenschein aus und der Leichnam wurde in die Militärmedizinische Akademie nach Bad Saarow gebracht. Dort wurde der Leichnam am nächsten Morgen von Dr. K. und Prof. S. obduziert. Dabei waren noch außer den beiden Obduzenten S. als Sektionsassistent und der K. als Ermittlungsbeamter anwesend. Die Obduktion ergab die vorgenannte Todesursache und die Feststellung, dass die Verletzung, auch bei sofortiger ärztlicher Versorgung, tödlich gewesen wäre. Folglich keine Überlebenschance.

Auch ein Ermittlungsbeamter, von welcher Behörde steht nicht in der Urteilsbegründung, war bei der Obduktion anwesend. Also muss es auch da Aufzeichnungen geben.

Es wird in Frage gestellt, was weiterhin mit dem Leichnam geschah, aber die Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen, dass dieser auf dem Friedhof Berlin-Baumschulenweg ankam. Die herausgerissenen Seiten aus dem Obduktionsbuch werden erwähnt. Doch die Frage durch wen und wann sie hergerissen wurden, ist nicht gestellt worden. Der Mythos von der verschwundenen Leiche/Asche muss aufrecht erhalten werden.

 Weitere Punkte in der Urteilsbegründung:

Das Gericht betont, dass die Angeklagten vor und nach der Tat ordentliche Bürger waren. Sehr sinnig. Sie handelten doch im Dienst als Soldaten. Wie kann man das mit nicht stattgefundenen kriminellen Karrieren vergleichen?

Das Gericht bemängelt auch, dass an der Grenze Niedergeschossene, erst mal außer Sichtweite, von westlicher Seite aus gesehen, gebracht wurden, was ihre notärztliche Versorgung verzögert hätte, falls Sie noch lebten. Aber von Kritik an den Westmedien, der Polizei und anderen Behördenvertretern von westlicher Seite – keine Spur.

Dann enthält die Urteilsbegründung ein politisches Statement.

Es ist den Angeklagten zugute gehalten worden, dass sie nur „kleine Rädchen im Getriebe“ waren. Das Gericht hat sie aber wegen Totschlags verurteilt

Es ist ein klarer Fall, dass dies hier ein politischer Prozess im historischen Kontext seiner Zeit ist.

Der Fall Michael Bittner

Die BStU hat mal wieder das Thema „Mauertote“ hervorgekramt. Durch einen Link zu einem Artikel aus „Der Tagesspiegel“ macht die BStU auf den Fall Michael Bittner aufmerksam. Es wird behauptet, dass die Leiche, bzw die Asche des Michael Bittner verschwunden ist.

Der folgende Beitrag befasst sich schwerpunkmäßig mit der verschwundenen Leiche/Asche des Michael Bittner.

Wenn man den Fall Michael Bittner googlet, findet man viele Publikationen, die der antikommunistischen Propaganda Auftrieb geben. Die Tränendrüse wird gedrückt. Viele unwichtige Details hervorgehoben, Ergebnisse unnützer und fragwürdiger Forschungen präsentiert. Der Fall Bittner ist auch verfilmt worden. Schirmherrin ist Marianne Birthler(ehemalige Chefin der BStU), also ein weiteres antikommunistisches Machwerk.

Alles ein ziemlicher Wirrwarr. Man findet aber auch aber den Originalbericht über den Todesfall Michael Bittner, verfasst von der Hauptabteilung vom Grenzkommando Mitte Abteilung Abwehr.

Nach Ende der DDR waren auch die beiden Grenzsoldaten, welche die Schüsse abgegeben haben, in den „Mauerschützenprozessen“ angeklagt. Details zu den Aussagen der beiden vor dem Staatsanwalt können dem Artikel aus „Der Tagesspiegel“ entnommen werden. Wer in der DDR Soldat war, kann ja was zu der Vernehmung bezüglich der Waffe und des Waffengebrauchs in der Kommentarspalte sagen.


Erklärung und Korrektur zur Waffe von Thomas Küchenmeister:

klaus-kuchenmeister
Thomas Küchenmeister

Das ist an mehreren Stellen falsch: 1.Doch bei der Kalaschnikow sei es so, dass der Sperrhebel in der oberen Stellung die Waffe sichere, in der Mitte Dauerfeuer freigebe und unten auf Einzelfeuer schalte. -> das stimmt , aber man kann in der Aufregung durchaus nur 1 Stufe schalten 2. Wenn jemand beim Waffenreinigen den Abzug ausgebaut hat und die Unterbrecherfeder ist verloren gegangen, schießt die AK nur noch Dauerfeuer 3. Wenn man bei Dauerfeuer den Abzug los lässt, wird es nur ein Feuerstoß. 4. Ob Dauerfeuer oder nicht, meist trifft doch nur 1 Schuss.


Originalbericht über den Todesfall Michael Bittner, verfasst von der Hauptabteilung vom Grenzkommando Mitte Abteilung Abwehr

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Der Originalbericht ist auch als PDF-Datei verfügbar. fall-bittner-originalbericht-hauptabteilung-i-grenzkommando-mitte-abteilung-abwehr

Laut Originalbericht haben die beiden sehr wohl nach Vorschrift gehandelt.

Das Gerichtsurteil gegen die beiden Grenzsoldaten vom 27.11.1997 ist ein politisches Urteil seiner Zeit.

Bilder können durch klicken vergrößert werden. Der Originalbericht ist auch als PDF-Datei verfügbar. gerichtsurteil-gegen-die-grenzsoldaten

Einer der Beiden Grenzsoldaten war damals bereits 30 Jahre alt und für sechs Wochen zum Reservedienst einberufen worden. Sein damals 20jähriger Kollege leistete seit einem Jahr seinen Wehrdienst ab. Der jüngere der beiden war der Postenführer. Kurz zuvor haben an dieser Stelle der Grenze Manfred Mäder und René Groß versucht die DDR illegal zu verlassen. So sind an dieser Stelle zusätzliche Grenzsoldaten eingesetzt worden.

tatortskizze-der-ddr-grenztruppen-fall-bittner
Tatortskizze der Grenztruppen der DDR, Fall Bittner

Diese Skizze ist auch als PDF-Datei verfügbar. tatortskizze-der-ddr-grenztruppen-fall-bittner-pdf

Im Originalbericht ist die Nachrichtensperre vermerkt. Heute wird sie in den Medien als Vertuschungsmanöver interpretiert.

Laut Originalbericht hat der Regimentsarzt den Todeszeitpunkt gegen 01:30 festgestellt. Laut „Der Tagesspiegel“ stellte der Regimentsarzt den Tod Michael Bittners gegen 1:50 fest. Der Abtransport in die Militärmedizinische Akademie in Bad Saarow wird übereinstimmend vom Originalbericht und „Der Tagesspiegel“  mit 04:45 Uhr angegeben.

„Der Tagesspiegel“ schreibt dem Regimentsarzt zu, dass eine Kugel den Herzmuskel zerrissen hatte, eine andere die Leber. Davon steht im Originalbericht nichts. Wie auch? Solche detaillierten Feststellungen können nur in der Gerichtsmedizin gemacht werden. Doch laut der von „Der Tagesspiegel“ zitierten Aussage des Staatsanwaltes im heutigen Deutschland waren die Seiten aus dem Obduktionsbuch herausgerissen und kein Bericht der Gerichtsmedizin mehr da. Aber die detaillierten Feststellungen, welche dem Regimentsarzt zugeschrieben werden, können doch nur aus dem Bericht der Gerichtsmedizin stammen.

Laut den Arbeitsrichtlinien des MfS im Umgang mit den Toten an der Grenze in Berlin ist die Leiche ins Gerichtsmedizinische Institut der Humboldt-Universität in Berlin zu bringen. Mag hier abweichend die Militärmedizinische Akademie Bad Saarow zuständig gewesen sein, so hätte laut den Arbeitsrichtlinien des MfS ein Staatsanwalt der DDR in die damaligen Ermittlungen einbezogen werden müssen. Da als Folge der Konterrevolution und Beseitigung der DDR diese Akademie aufgelöst worden ist, hat es hier ein Durcheinander mit den Akten gegeben.                                                                                                  Das Übergabeprocedere, die mehrfache Ausfertigung von Dokumenten u.a. mehr ist genauestens erklärt. Das MfS kann somit kein Interesse am Verschwinden einer Leiche gehabt haben. Es müssen damalige Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft der DDR vorhanden sein. Warum fordert die heutige Staatsanwaltschaft diese Papiere nicht an? Oder gab es bei der Beseitigung der DDR auch hier Durcheinander bei den Akten?

Zeugen auf Westberliner Seite:

Im Originalbericht wird eine Zeugin erwähnt. Diese Frau hatte in Westberlin von ihrer Wohnung aus den Vorfall beobachtet. Im späteren Medienrummel spielt sie keine Rolle. Dafür wird z.B. in „Der Tagesspiegel“ das Ehepaar Rocke erwähnt, das gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt ist. Das Ehepaar hörte die Schüsse, ebenso die Bewohner des benachbarten Mehrfamilienhauses. Diese Leute riefen die Westberliner Polizei, die, laut „Der Tagesspiegel“ um 01:45 eintraf. Ebenso die französische Feldgendarmerie. Dieser Teil Westberlins lag im französischen Sektor. Als Besatzer durften sie auch DDR-Gebiet betreten, um nachzusehen.                                                                                                                    Wer da glaubt, dass in Westberlin nur eine normale Polizeistreife mit 2 Mann ankam und die Franzosen um Amtshilfe gebeten hat irrt. Laut Originalbericht traf die Westberliner Polizei um 02:14 Uhr ein und zwar in einer Stärke von 25 bis 30 Mann mit 3 VW-Bussen. Was die mit so einem Aufgebot da wollten, obwohl dieses Ereignis nicht in ihren Kompetenzbereich fiel, ist die Frage. Die Franzosen werden im Originalbericht nicht erwähnt. Das wurde wohl nicht erwähnt, weil die Besatzer sich überall in Berlin bewegen durften.                                                                                                                                                    Außerdem werden im Originalbericht 2 PKW Typ Golf die mit Zivilpersonen besetzt waren erwähnt. Diese machten Foto- und Filmaufnahmen. Diese Personen waren vermutlich Medienvertreter. Von weiteren Hausbewohnern ist im Originalbericht keine Rede. Es müsste auch einen Bericht der Franzosen geben. Das wird von der sogenannten Forschung nicht beachtet. So müsste dieser Bericht im Original und in Deutscher Übersetzung vorliegen.

Die am Schluss des Originalberichts der Hauptabteilung des Grenzkommandos Mitte Abteilung Abwehr erwarteten Papiere zur Ergänzung der Dokumentation sind entweder nicht eingetroffen oder später während, bzw. nach der Konterrevolution entfernt worden.

Ermittlungen nach Beseitigung der DDR:

Die „Zerv“, die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität, also eine Ermittlungsbehörde gegen die DDR und ihre Staatsbediensteten gerichtet, hat auch im Fall Bittner ermittelt. Laut „Der Tagesspiegel“ führte die erste Spur nach Bad Saarow. 1992 wurden die Räume der inzwischen aufgelösten Militärmedizinischen Akademie durchsucht. Die Fahnder fanden nur noch Teile des Mobiliars, wahllos verstreute Aufzeichnungen und Plastiksäcke voller zerrissener Papiere vor. Vermutlich war da der Obduktionsbericht drin. Aber wieso tauchen Aussagen, die nur aus dem Obduktionsbericht stammen können irgendwo auf und die Feststellungen werden dem Regimentsarzt zugeschrieben? Bei der BStU werden zerrissene Papiere zusammengesetzt. Warum nicht hier? Warum hat die „Zerv“ nicht nachgeforscht, wann und wer die Papiere zerrissen hat? Nun ja, die ehemaligen MfS-Angehörigen waren ohnehin vorverurteilt. Die „Zerv“ ist schließlich nicht für faire Ermittlungen eingerichtet worden.                                   Die „Zerv“ hat herausgefunden, dass die Leiche von Michael Bittner nach der Obduktion aus Bad Saarow abtransportiert worden ist. Wohin, das haben die Fahnder von der „Zerv“ nicht herausgefunden. Vieleicht wollten oder sollten sie es nicht. Der Fahrer soll von einer Spezialeinsatzgruppe des MfS gewesen sein. Na ja, dann ohnehin verdächtig. Wozu die Mühe auch entlastendes über ihn zusammenzutragen?

Auf dem Friedhof Berlin Baumschulenweg, wo die meisten Todesopfer an der Grenze in Berlin bestattet wurden, hat die „Zerv“ auch nachgeforscht. Es gibt dort einen Auszug aus dem Einäscherungsregister des Krematoriums. Es gibt für das Jahr 1986 zwei Auffälligkeiten. Hinter der Registriernummer 569 076 hat jemand handschriftlich „Mäder“ eingetragen. Das dürfte der am 21. November 1986 an der Grenze zu Tode gekommene Manfred Mäder sein. Hinter der Registriernummer 569 898 fehlt jeder Namenseintrag. Ein einmaliger Fall. Das versichern die damaligen Krematoriumsmitarbeiter in Vernehmungen durch die Zerv. Die Anordnung der Einträge legt den Verdacht nahe, dass der Betreffende zwischen dem 10. und dem 17. Dezember 1986 verbrannt wurde.

Einer der damaligen Zerv-Fahnder erinnert sich, man habe gemutmaßt, auch Bittner sei dort eingeäschert und seine Urne in einer anderen Grabstelle versenkt worden. Der Beweis konnte jedoch nie erbracht werden. Oder wollte nicht erbracht werden. Denn die BRD hat doch kein Interesse, dass die Wahrheit bewiesen wird. Dass die Mutter von Michael Bittner keinen Frieden findet, ist doch staatlichen Stellen, sowie den Medien egal. Sie reichen Frau Bittner nur umher und benutzen sie. Ob Frau Bittner tatsächlich die trauernde Mutter ist sei dahingestellt.                                                                                                                                         Im Jahr 2000 wurde die „Zerv“ aufgelöst.

Was früher allgemein ein Tabuthema war, wird heute in den Medien veröffentlicht. So gab es bei gewöhnlichen Todesfällen Verwechslungen von Urnen seitens der Bestatter. Die Angehörigen besuchten das Grab mit der Asche eines anderen Toten.

Es ist durchaus möglich, dass damals im Krematorium auf dem Friedhof Berlin-Baumschulenweg die Asche, bzw. Urne des Michael Bittner verwechselt wurde. Die Zuständigen wagten sich vermutlich nicht dies Frau Bittner zu sagen. Das war ein großer Fehler, der heute weidlich ausgenutzt wird.

Kurz zur Geschichte des Michael Bittner

(entnommen aus „Chronik der Mauer“ ,dem darin enthaltenen Bericht der Mutter und „Der Tagesspiegel“, bearbeitet von Petra Reichel):

Michael Bittner, geboren am 31. August 1961 in Berlin/DDR, wächst mit seinen Geschwistern nach dem frühen Tod des Vaters bei seiner Mutter in Berlin-Pankow auf. Nach der Schule lernt er Maurer. In seiner Freizeit ist er oft mit Maurerarbeiten am mütterlichen Haus beschäftigt.                                                                                                                   Im Mai 1980 wird Michael Bittner zum Wehrdienst bei der NVA einberufen. Er kommt mit dem Soldatenleben nicht klar.                                                                                                               Michael Bittner wird zur Reserve einberufen. Er vernichtete den Einberufungsbescheid, weil er mit dem Hausbau beschäftigt war.

Woher hatte er das Geld zu Bauen? Wer erledigte den Innenausbau? Woher nahm der das Material, das in der DDR schwer zu beschaffen war? Nur durch „Männchen machen“, wie die Mutter es ausdrückt?

Seit 1984 versuchte er die DDR legal zu verlassen und stellte mehrere Ausreiseanträge, die abgelehnt wurden. Als 1986 abermals ein Ausreiseantrag abgelehnt wird, entschließt er sich die DDR illegal zu verlassen.

Am 23. November 1986 verabschiedet sich Michael Bittner von seinem Bruder. Michael Bittner teilte seinem Bruder mit, dass sein Ausreisantrag genehmigt worden wäre, er wisse aber nicht zu welchem Termin. Weder ihm, noch seiner Mutter erzählt er, dass der die DDR illegal verlassen will. In der Nacht setzt er seinen Plan um.

Das Weitere ist mehr oder minder wieder derartig interpretiert, dass es eher desinformiert, anstatt informiert und ist oben bereits gesagt worden. Hinzufügen ist aber, dass damals auch in die Richtung kriminelle Menschenhändlerbande ermittelt wurde. Angeblich ließ das MfS eine Ausreise in die BRD(warum nicht Westberlin?) ins Melderegister eintragen und der Mutter wurde nichts über den Verbleib, bzw. den Tod von Michael Bittner mitgeteilt.

Die Mutter von Michael Bittner trat als Nebenklägerin in den Prozessen gegen Honecker und Krenz auf. Na, da konnte doch die BRD kein Interesse daran haben, dass die „Zerv“ den Fall aufklärt und entsprechende Beweise erbringt.


Schlussgedanken:

Neben dem Fall Bittner werden auch andere Todesfälle an der Grenze, hauptsächlich in Berlin, wo die Grenze ja einen höheren Symbolwert hat, als die Außengrenze der DDR, mit Mythen behaftet. Es wird im Laufe der Jahre immer schwerer diese Mythen zu widerlegen.

Arbeitsrichtlinien des MfS zum Umgang mit den Todesopfern an der Grenze in Berlin

MfS-Papier, Umgang mit Todesopfern – Grenze in Berlin

Bitte oben auf den Link klicken, dann kommt man zum Originaldokument. Da das Originaldokument umfangreichen amtlichen Text hat, habe ich das in einem Power Point-Vortrag übersichtlich dargestellt. Die Bilder im Power Point-Vortrag sind moderne Bilder, weil ich die Bilder der antikommunistischen Propaganda nicht verwenden möchte. Die Bilder sind sinnbildlich und dienen der Auflockerung des langen Vortrages.

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Hier der Vortrag Arbeitsrichtlinien des MfS nochmal als PDF-Datei.. So ist das besser lesbar und kann runtergeladen werden.