Auch heute müssen sich arbeitende Menschen nicht alles gefallen lassen. So gibt es z.B. den DGB-Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder.
Bildquelle: DGB-Rechtschutz GmbH
Es gibt auch gute Anwälte für Arbeitsrecht. Auch für die arbeitenden Menschen.
Seit Ende der DDR ist auch das in der damaligen BRD durchlöchert und abgeschwächt worden. so z.B. Durch Leiharbeit, Werkverträge usw..
Bildquelle: Arbeits-ABC.de
Die Existenz der DDR hat bewirkt, dass auch in kapitalistischen Ländern die Kapitalisten nicht nach Gutdünken schalten und walten können. Das gilt insbesondere für die BRD und westeuropäische Länder. Da die DDR nicht mehr existiert, wird das Arbeitsrecht ausgehebelt und ausgehöhlt. So haben nach 1990 die prekären Arbeitsverhältnisse in der vergrößerten BRD zugenommen.
Aber auch heute müssen sich die arbeitenden Menschen nicht alles gefallen lassen. Es gibt den Rechtsschutz des DGB für die Mitglieder in dessen Einzelgewerkschaften. Wer nicht Mitglied des DGB ist, kann sich durch einen Anwalt, eine Anwältin beraten und vertreten lassen.
Der Gastbeitrag von Marlene Keller gibt Einblick in das heutige Kündigungsrecht der BRD und ermutigt Betroffene sich nicht alles gefallen zu lassen und sich zu wehren.
Gastbeitrag von Marlene Keller
Arbeitsrecht setzt Kündigungen enge Grenzen
Das Arbeitsrecht hat viele Facetten. Eine wichtige Bedeutung etwa kommt ihm hinsichtlich der Sicherung von Arbeitsplätzen zu. Geklärt wird unter anderem das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie das richtige Verhalten bei Kündigungen. Mitarbeiter müssen diese nicht einfach hinnehmen. Sie können sich wehren, wenn sie eine Entlassung für nicht gerechtfertigt halten und eine juristische Klärung wünschen. Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern. Beiden Seiten stehen als Experten zur Unterstützung in der juristischen Auseinandersetzung Anwälte zur Verfügung.
Rechtliche Voraussetzung für Kündigungen
In einer www.arbeitsrecht.com/thema/anwaltskanzlei-arbeitsrecht
, je nach deren Spezialisierung, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Unterstützung für ihr Anliegen, wie das Portal www.anwaltarbeitsrecht.com , betont. Dort können sich beide Seiten auch über das Thema Kündigung informieren. Grundsätzlich ist zwar ein Arbeitsvertrag kündbar. Ohne große Schwierigkeiten ist die Auflösung des Vertrages aber lediglich für den Arbeitnehmer möglich. Ein Arbeitgeber dagegen muss Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes beachten, sonst ist die Kündigung unter Umständen rechtlich nicht wirksam. Vor allem Formfehler führen dazu, dass Entlassungen angreifbar sind.
Bildquelle: Parchent /Rechtsanwälte
Form und Fristen beachten
So sind für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Fristen vorgeschrieben. Chefs sollten dabei beachten, dass Kündigungen unter Beachtung solcher gesetzlich fixierten Zeiträume wesentlich einfacher begründbar sind. Firstlose Entlassungen von Mitarbeitern durch den Chef brauchen dagegen rechtssichere Begründungen. Schwere Verfehlungen wären ein solcher Grund. Eine fristlose Kündigung aus einem anderen Anlass ist praktisch nicht möglich. Auf Kündigungsfristen muss übrigens auch der Mitarbeiter achten, wenn er aus seinem Arbeitsvertrag aussteigen will. Vier Wochen zum Ende des Monats oder zur Monatsmitte sind arbeitsrechtlich vorgeschrieben.
Bildquelle: Rechtsanwaltskanzlei Franz/Frankfurt am Main
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Also mal ganz auf die „faule“ da ich nich alles in Text hier wiedergeben will aber gut wärs dann kann jeder mal nachlesen hier
DDR Verfassung Artikel 24, 44 und 45
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